VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Einer der größten Justizskandale der 2. Republik
Bis ins Jahr 2006 ritt der VGT auf einer Erfolgswelle. Es gelang das weltweit erste Pelzfarmverbot, das weltweit erste Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen und zusammen mit der Einrichtung eines Bundestierschutzgesetzes die Etablierung der 9 Tierschutzombudsschaften und des echten Legebatterieverbots. Vor allem Letzteres war den Mächtigen ein Dorn im Auge: immerhin wurde auch der ausgestaltete Käfig verboten, der 7 (!) Jahre später neuer Mindeststandard in der EU werden sollte. Und mit dem Käfigverbot wurde die Herstellung eines Eis mindestens doppelt so teuer wie bisher. Aus ausschließlich tierethischen Gründen.
Die Kampagnen des VGT spürten daher zunehmend Gegenwind. Das kulminierte in Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt ab Oktober 2006 wegen Bildung einer kriminellen Organisation im Tierschutz, die seit 1988 bestanden haben soll und deren Ziel es gewesen sein soll, die Politik und Firmen zu nötigen, tierfreundlicher zu werden. Seit April 2007 gab es sogar eine Sonderkommission gegen den Tierschutz bei der Polizei, der bis zu 35 Beamt:innen angehörten. Am 21. Mai 2008 wurde der große Schlag gegen den Tierschutz und insbesondere den VGT geführt: 23 Büros und Privatwohnungen (später noch weitere 10) wurden gleichzeitig in den frühen Morgenstunden durchsucht, und zwar von maskierten bewaffneten Einheiten mittels Rammbock, um die Türen einzuschlagen. 10 Personen mussten 105 Tage in U-Haft sitzen, dann kam es zu einem 14 monatigen Mega-Prozess am Landesgericht Wr. Neustadt mit 126 Zeug:innen, der Anfang Mai 2011 mit einem völligen Freispruch für alle 13 Angeklagten wegen erwiesener Unschuld endete. Zurück blieben die psychischen Narben und riesige Verteidigungskosten von Millionen Euro, die der Staat nicht rückerstatten wollte.
Der Beginn der Repression
Am 27. Mai 2004 beschloss das Parlament einstimmig, nach einer sehr intensiven und konfrontativen Kampagne des VGT, ein Bundestierschutzgesetz einzurichten. Bis dahin war Tierschutz lediglich Landessache mit 9 verschiedenen Gesetzen und sehr verschiedenen Auflagen zum Umgang mit Tieren. Das neue Gesetz galt international als streng, sah es doch u.a. ein absolutes Verbot der Käfighaltung von Legehennen und die Einführung von Tierschutzombudsschaften in allen Bundesländern vor. Gleichzeitig hatte der VGT den öffentlichen Druck auf Kleiderketten erhöht, aus dem Verkauf von Tierpelzmänteln auszusteigen, da ja seit 1998 Pelzfarmen in Österreich verboten waren. Plötzlich war Gegenwind seitens der Behörden zu spüren. Bei den großen Pelzdemomärschen z.B. folgten den Tierschützer:innen große Mannschaftsbusse von Polizeieinheiten mit Helmen, Schildern und Schlagstöcken, obwohl es nie zu Gewalt seitens der Tierschützer:innen gekommen war. Später stellte sich tatsächlich heraus, dass es sich hier um eine Taktik der Polizei gehandelt hat, den Tierschutz ins radikale und gefährliche Eck zu stellen.
Es folgten in Wien grundsätzliche Demoverbote vor pelzführenden Geschäften, der damalige Innenminister Platter nannte den VGT öffentlich „gewalttätig“, das Finanzministerium versuchte dem VGT den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen und in der Steiermark wurde gar ein komplettes immerwährendes Demonstrationsverbot gegen den VGT erlassen.
Zuerst war es ein großer Schock. Doch dadurch wurde mir noch bewusster, wie bedeutend unsere Arbeit ist. Wer Tierquälerei aufzeigt und dagegen vorgeht, macht sich nicht nur Freunde.
Ermittlungen wegen krimineller Organisation
Ohne, dass es der VGT wissen konnte, begann ein Staatsanwalt in Wr. Neustadt gegen den VGT wegen Bildung einer kriminellen Organisation im Tierschutz zu ermitteln, die bereits 1988 gegründet worden sein soll. Damals gab es eine nächtliche Großaktion in Wien, in deren Verlauf auf über 90 Pelzgeschäfte „Tierquälerei“ oder „Pelz ist Mord“ geschrieben worden ist. 7 Personen, die nichts mit dem VGT zu tun hatten – den gibt es erst ab 1992 – wurden festgenommen und wegen Sachbeschädigung verurteilt. Das sei, so der Staatsanwalt, der Startschuss einer jahrzehntelangen Nötigung von Firmen gewesen, tierfreundlicher zu werden. Warum ausgerechnet dieser Staatsanwalt in Wr. Neustadt zuständig wurde, „klärte“ sich Jahre später bei einer parlamentarischen Anfrage an die Justizministerin Berger: es habe sich um ein bürokratisches Versehen gehandelt. Dieser Staatsanwalt mit Namen Wolfgang Handler wurde die treibende Kraft hinter dem, was nun folgen sollte.
Im April 2007 gründete besagter Innenminister Platter eine Sonderkommission (SOKO) gegen den Tierschutz. Bis zu 35 Beamt:innen, teilweise aus der Mordkommission und der Spurensicherung, wurden dafür abkommandiert. Sie sollten dann sämtliche Ermittlungsmaßnahmen, die ihnen der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB erlaubte, nutzen. So wurden 2 Polizeispitzel in den VGT gesetzt. Die eine war eine Privatperson, die aus dem Gefängnis für diesen Einsatz rekrutiert worden war und 6 Monate lang „ehrenamtlich“ im Büro des VGT mithalf. Ihren Wunsch nach Anstellung hat der VGT nicht erfüllt. Die andere war eine ausgebildete Polizistin, die nach zweiwöchiger Spitzelausbildung vom Staat eine erfundene Identität erhielt, zusammen mit einer gefakten „Tierschutzwohnung“, und die letztlich 16 Monate beim VGT als Aktivistin bei deutlich über 200 Aktionen und Demonstrationen dabei war. Beide Spitzel sollte die Polizei später leugnen und erst nach Aufdeckung durch 2 vom VGT engagierte Privatdetektive eingestehen.
Neben den Spitzeln hörte die SOKO Tierschutz zahlreiche Telefone ab, observierte viele Aktivist:innen und Angestellte des VGT, setzte GPS-Sender auf 2 Autos, montierte 12 Kameras über Türen, nahm mittels Spitzel viele DNA-Spuren auf und machte zuletzt einen Großen Lauschangriff, in dessen Verlauf Mikrophone in einer Privatwohnung installiert wurden.
33 Hausdurchsuchungen und 105 Tage U-Haft
Den später erhaltenen Aktenteilen ist zu entnehmen, dass die SOKO immer drastischere Ermittlungsmaßnahmen einleitete, weil sie nichts fand. Statt daraus zu schließen, dass es im VGT keine kriminelle Organisation gibt, vermuteten die Beamt:innen nur, dass die angebliche kriminelle Organisation einfach so gut darin ist, ihre Machenschaften zu verbergen, sodass noch intensiver ermittelt werden muss. Diese Ermittlungen gipfelten in total absurden Aktivitäten, von denen nur ein paar beispielhaft herausgegriffen werden können:
Dass der VGT Miteigentümer einer Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung war, führte bei der SOKO zur Vermutung, dass sich der VGT durch Schutzgelderpressungen gegen Tierfabriken finanziere und man deshalb die Buchhaltung der Kontrollstelle durchsuchen müsse.
Dass eine Richterin am Verwaltungsgericht (damals Unabhängiger Verwaltungssenat) in St. Pölten alle Straferkenntnisse gegen Tierschützer:innen aufgrund einer Jagdstörung aufhob, ließ die SOKO vermuten, dass sie bestochen sein müsse und Teil der „kriminellen Organisation“ (der die SOKO den originellen Namen MTG für Militante Tierrechtsgruppe gab) wäre. Es gab 2 Hausdurchsuchungen bei ihr und sie wurde suspendiert.
Als die Obperson des VGT 2 Tage nach dem Brand einer Jagdhütte (wegen Überhitzung des Kamins) im Nordburgenland im selben Jagdrevier war und illegale Fasanerien anzeigte, schloss die SOKO messerscharf, dass sie diese Jagdhütte angezündet haben müsse.
Da keine Beweise für irgendeine kriminelle Handlung gefunden wurden, beschloss die SOKO für den 21. Mai 2008 den großen Zugriff. In einer Nacht-und-Nebel Aktion wurden 23 Privatwohnungen und Tierschutzbüros regelrecht überfallen und durchsucht, darunter auch das Büro des VGT. Später kamen noch 10 weitere Hausdurchsuchungen dazu. In die Wohnungen drangen bewaffnete und maskierte Polizeieinheiten mittels Rammbock ein, zogen die schlafenden Tierschützer:innen aus den Betten und bedrohten sie mit gezogenen Schusswaffen. Das Büro des VGT wurden systematisch leergeräumt. In 3 LKWs entfernte man sämtliche Computer, Kameras, die Buchhaltung, die Fotoarchive und alles, was nicht niet-und-nagelfest war. Die SOKO kopierte aber nicht die Daten und gab die Computer zurück, nein. Mit dem fadenscheinigen Vorwand, es könnte sich Kinderpornographie auf dem VGT-Server befinden (dazu wurde sogar ein Kinderpornographie-Spezialist der Polizei zur Hausdurchsuchung beigezogen), entwendete man alles, um den VGT daran zu hindern, Pressearbeit zu machen und seine Mitglieder und Spender:innen zu informieren. Ja, der VGT konnte nicht einmal mehr die Spenden einheben. Erst nach einer Klage des VGT und 10 Monaten eigenem Prozess, musste die SOKO die VGT-Daten wieder herausrücken.
Anschließend an die Hausdurchsuchungen wurden 10 Tierschützer:innen für 105 Tage in U-Haft genommen. Dafür wurde keinerlei Beweis einer kriminellen Tätigkeit vorgelegt. Die Haftrichter:innen überzeugte die SOKO mit falschen Behauptungen über 55 angeblich gefährliche Flüssigkeiten im VGT-Lager, die sich u.a. als Sojamilch und Himbeersaft herausstellten, sowie über professionelles Einbruchswerkzeug, das in Wahrheit nur ein Nachsperrschlüssel für Recherchen in Tierfabriken war. Nach 105 Tagen veranlasste die Oberstaatsanwaltschaft die Freilassung der Tierschützer:innen, weil immer noch keine Beweise vorgelegt worden waren.
Aufgeben war nie eine Option für mich, weder im Gefängnis noch während des Prozesses. Dafür ist unsere Sache einfach zu wichtig!
14 Monate Prozess
Letztlich wurden 13 Tierschützer:innen wegen Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt. Um sich auf den Prozess vorzubereiten, wollten die Angeklagten Einblick in sämtliche Ermittlungsakten erhalten, wie das auch von der Strafprozessordnung garantiert wird. Die SOKO verweigerte diese Akteneinsicht aber mit verschiedenen Ausreden. Also musste auf Herausgabe der Akten geklagt werden. Insgesamt gab es 3 solche Klagen mit 3 verschiedenen Prozessen bei 3 verschiedenen Richter:innen die jedes Mal dem VGT Recht gaben, aber die SOKO verweigerte dennoch bis zuletzt die Akteneinsicht. Erst die Richterin im Strafprozess konnte im Lauf der Verhandlung einige der Akten zugänglich machen, wie z.B. die so essenziellen und entlastenden Berichte der Spitzel – aber viel zu spät für eine effektive Verteidigung.
Der Prozess begann im Februar 2010 und lief mit 98 Verhandlungstagen über 14 Monate. 126 Zeug:innen, fast ausschließlich der Anklage, wurden einvernommen. Die wesentlichsten „Beweise“ der SOKO gegen den VGT waren radikale Äußerungen in privaten Emails. Deshalb wurden als Zeug:innen der Anklage sämtliche Personen vorgeladen, gegen die der VGT jemals Kampagnen geführt hatte. Das reichte vom letzten Pelzfarmer Österreichs, der 1998 das Land verlassen hatte, über die Besitzer:innen von Legebatterien und Tierzirkussen, bis zu Pelzhändler:innen, Tierexperimentator:innen und Jäger:innen. Viele davon erfüllten brav ihre Rolle über die ach so radikalen aber völlig legalen Demos des VGT zu jammern. Einige wenige hatten dagegen das Rückgrat, klar zu sagen, dass es keinerlei kriminelle Aktivität seitens des VGT gegeben hatte.
In dieser Zeit veranlasste das Finanzministerium eine zweite Überprüfung der Buchhaltung des VGT, um ihm die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Sie sollte 1 ½ Jahre dauern. Die SOKO sah sie als Kampfmaßnahme gegen den VGT, wie den Akten eindeutig zu entnehmen ist. Und der Finanzminister, ein Jäger, forderte die Finanzfahnder:innen zur Entziehung auf, weil der VGT gegen die Jagd sei und das könne wohl nicht gemeinnützig sein. Doch die beiden mit der Überprüfung beauftragten Beamt:innen stellten sich als objektiv heraus. Sie beugten sich nicht dem Druck und erklärten letztlich den VGT für gemeinnützig. Hätte der VGT die Gemeinnützigkeit damals verloren, hätte er für die erhaltenen Spenden der letzten 7 Jahre Steuer nachzahlen müssen und wäre deshalb bankrott gegangen.
Freispruch
Anfang Mai 2011, nach 14 langen Monaten mit bis zu 3 Verhandlungstagen pro Woche, wurde das Urteil verkündet: Freispruch für alle Angeklagten in allen Anklagepunkten nach erwiesener Unschuld. Insbesondere die zuletzt vorgelegten Berichte der beiden Spitzel, die doch jeweils sehr lange inmitten des VGT alle Aktivitäten beobachtete hatten, überzeugte die Richterin, dass es sich hier nur um einen politischen Prozess gehandelt hatte.
Das Nachspiel
Was blieb waren immense Verteidigungskosten, die der Staat, obwohl er den Prozess verloren hatte, nicht begleichen wollte. Allein die Obperson des VGT hatte 900.000 Euro Schulden. Jeder Gerichtstag kostete pro Anwältin/Anwalt € 4.000. Dazu kamen 14 Expertengutachten und 2 Privatdetektive, die die Spitzel erst ausfindig machen und aufdecken mussten. Und alle Angeklagten konnten während des Prozesses weder einer geregelten Arbeit nachgehen, noch Arbeitslosenversicherung erhalten. Sie standen ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Eine Klage gegen die Republik auf Schadenersatz wurde bis in die höchste Instanz abgewiesen und verursachte noch einmal € 78.000 Anwaltskosten, die dem Staat ersetzt werden mussten. Für viele der Betroffenen blieb nur der Privatkonkurs.
Die Anzeige gegen Mitglieder der SOKO, die vor Gericht gelogen hatten, indem sie z.B. die Spitzeloperationen geleugnet hatten, aber auch wegen anderen Fällen eines offensichtlich politisch motivierten Amtsmissbrauchs, verliefen alle im Sand.
Um eine derartige Verfolgung in Zukunft zu verhindern, forderte der VGT mit bewährten Kampagnenmitteln eine Entschärfung von § 278a StGB „Bildung einer kriminellen Organisation“. Erfolgreich. Heute muss eine kriminelle Organisation darauf aus sein, im großen Stil Geldmittel zu lukrieren, um als solche zu gelten. Dieser Paragraph kann also nie mehr gegen die Zivilgesellschaft in Stellung gebracht werden.
Viele der damals verfolgten Personen sind nicht mehr im Tierschutz aktiv. Sie haben den Stress und die psychische Belastung nicht ausgehalten. Natürlich wurde auch der VGT bis auf die Grundfeste erschüttert. Dass ein solches Verfahren in Österreich gegen eine Tierschutzorganisation möglich ist, hat alle überrascht und natürlich vorsichtig gemacht. Will man beim VGT mitarbeiten oder aktiv sein, wenn einem so etwas droht? Auch ein Freispruch hinterlässt tiefe Spuren.
01.05.2026
Am 1. Oktober 2006 begann die Ermittlung gegen die Tierschutzszene in Österreich wegen Bildung einer kriminellen Organisation.
Im April 2007 wurde dafür eine SOKO Tierschutz gegründet.
Am 21. Mai 2008 gabe es 23 später noch 10 martialische Hausdurchsuchungen und Verhaftungen von 10 Personen mit 105 Tagen U-Haft.
Im März 2010 begann der Prozess am LG Wr. Neustadt.
Am 2. Mai 2011, nach 98 Prozesstagen, wurden alle Angeklagten in allen Punkten freigesprochen.
Mehr Infos unter: tierschutzprozess.at