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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.08.2017)

Wien, am 09.08.2017

Meinungsfreiheit schützen!

Internetanbieter sollen ohne richterliche Anweisung Webseiten sperren und die Polizei illegale Überwachungstechnik einsetzen dürfen. Bitte geben Sie eine Stellungnahme zu diesen Gesetzesvorschlägen ab!

Beim VGT engagierte Menschen haben schon viele Entgleisungen staatlicher Organe ertragen müssen. Leider legen Leute im Staatsdienst zuweilen eine Art blinden Gehorsam gegenüber einflussreichen Persönlichkeiten an den Tag. Dabei spielen dann oft rechtliche Grundlagen keine Rolle mehr weil Zuwiderhandlungen meist folgenlos bleiben. Je schlechter unsere Grundrechte geschützt sind, desto mehr Missbrauch und Unterdrückung müssen wir aushalten. Uns erscheinen daher die aktuellen Pläne der Bundesregierung in höchstem Maße besorgniserregend.

Wir haben schon von verschiedenen ernsten Kritikpunkten zu den aktuellen Gesetzesinitiativen von Innen- und Justizministerium berichtet. Plötzlich finden sich nun zwei völlig neue Punkte im Überwachungspaket der Bundesregierung, die nicht angekündigt waren: Internetsperren durch Serviceprovider und der Einsatz von IMSI-Catchern zur Mobilfunküberwachung.

Leider müssen wir es schon gewöhnt sein, dass unsere Bundesregierung Gesetze vorschlägt und teilweise sogar beschließt, die verfassungswidrig sind und anschließend wieder aufgehoben werden. Doch nicht alle rechtsstaatlich bedenklichen Regelungen sind auch offen rechtswidrig. Wir können uns daher leider nicht darauf verlassen, dass völlig sinnfreie oder demokratiefeindliche Gesetze ohnehin wieder aufgehoben werden. Glücklicherweise bleibt epicenter.works am Ball und unterstützt uns BürgerInnen mit genauen Analysen der Vorschläge, Folgenabschätzungen und einfach nutzbaren Protestwerkzeugen.

Stellungnahme zusammenstellen und senden

Die neuesten Vorschläge des Innenministeriums sehen unter anderem vor, dass Internetserviceprovider, also Firmen, die Internetverbindungen gegen Gebühr verfügbar machen, selbst darüber entscheiden sollen, ob über ihre Dienste zugänglich gemachte Inhalte strafrechtlich relevant sind. Falls sie die entsprechenden Inhalte als bedenklich einstufen, sollen sie befugt werden, eigenmächtig den Zugriff darauf zu verhindern – und das völlig ohne gerichtliche Prüfung.

Diese Regel klingt für die meisten Leute auf den ersten Blick harmlos, weil es dabei vermeintlich nur um die Entfernung strafrechtlich relevanter Inhalte geht. Kaum jemand hat vor, über das Internet strafrechtlich verbotene Inhalte anzubieten – auch weil sich kaum jemand tatsächlich anonym im Internet bewegt und es daher im Internet normalerweise leicht ist, die Quelle zu identifizieren und die verantwortlichen Personen zur Verantwortung zu ziehen.

Dieser Gesetzesvorschlag hilft selbstverständlich nicht dabei, strafrechtlich relevante Inhalte zu verbergen, die üblicherweise auf tatsächlich anonymen Umwegen über irgendwelche ausländischen Server veröffentlicht werden.

Was passiert aber wenn Internetanbieter Seiten sperren, die sich doch nicht als strafrechtlich relevant herausstellen? In diesem Fall sieht der Gesetzgeber laut dem aktuellen Vorschlag keine Absicherung vor. Damit bekommen diese Firmen zwar das Recht zugesprochen, beliebige Inhalte zu entfernen. Sie sind dabei aber niemandem Rechenschaft schuldig. Wieso sollten wir davon ausgehen, dass diese rechtliche Generalvollmacht nur im Sinne des Gesetzgebers verwendet werden würde? Was hindert Firmen daran, über diese Möglichkeit unliebsame Inhalte zu blocken? Wieso sollten sie zum Beispiel nicht argumentieren, dass zum Schutz der Privatsphäre verschlüsselte Kommunikation potenziell kriminelle Inhalte übertragen könnte, da es Providern ja nicht möglich ist diese Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen?

Würden Sie es belanglos finden, wenn die Post plötzlich nur noch Postkarten befördern würde, weil Briefe und Pakete potenziell kriminelle Informationen beinhalten könnten?

Stellungnahme zusammenstellen und senden

Sogenannte IMSI-Catcher sind Geräte, die es ermöglichen, auch Gespräche von Mobiltelefonen zu überwachen. Der Gesetzesvorschlag des Innenministeriums sieht vor, solche Geräte einzusetzen, obwohl die Überwachung von Gesprächen unter diesen Bedingungen schon nach EU-Recht nicht erlaubt ist. Das Problem wird mit der Feststellung gekontert, dass diese IMSI-Catcher von der Polizei dann eben einfach nur rechtskonform eingesetzt werden sollen. Die Polizei wird sich also freiwillig darauf beschränken nur Standortdaten zu erheben obwohl sie mit diesen Geräten auch problemlos Zugriff auf die Gesprächsdaten bekommt.

Wer die Vorfälle rund um den Tierschutzprozess in Wiener Neustadt mitverfolgt hat, wird nachvollziehen können, dass eine freiwillige methodische Selbstbeschränkung der Polizei für viele nicht sehr beruhigend klingt. Leider kamen dabei mitunter sogar verheimlichte Ermittlungsmethoden zum Einsatz und obwohl die Polizei sogar dreimal von Gerichten schuldig gesprochen wurde, weil sie über Jahre hinweg nachweislich die Grundrechte der damals Angeklagten und später vollständig Freigesprochenen verletzt hatte, gab es weder eine Wiedergutmachung, noch irgendwelche Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Bitte helfen Sie, unser aller Meinungsfreiheit zu schützen, indem sie sich informieren und ebenfalls eine (am besten eine individualisierte) Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgeben!

Stellungnahme zusammenstellen und senden

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