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Handelsgericht Wien: Einstweilige Verfügung gegen Skandal-Schweinefabrik Hardegg

Wien, 24.02.2026

Besitzer Maximilian Hardegg darf den VGT bis zum Urteil über die Unterlassungsklage nicht mehr als „terroristische Vereinigung“ bezeichnen – noch nicht rechtskräftig

Mitte November 2025 deckte der VGT durch zugespieltes Filmmaterial schwere Missstände in der Schweinefabrik Hardegg auf. Man sieht einen Arbeiter Schweinen ins Gesicht urinieren, eine Arbeiterin schlägt in Kastenständen fixierte Schweinemütter mit Stöcken und Metallhaken, und ein Mitarbeiter wiederum teilt gegen die Schweine Elektroschocks aus. Zusätzlich kamen auch zahlreiche Verletzungen der mehrheitlich auf Vollspaltenboden gehaltenen Schweine dieses AMA- Vorzeigebetriebs ans Tageslicht. Mittlerweile wurde dem Betrieb das AMA-Gütesiegel entzogen. Gegen diese Kritik seitens des VGT wandte sich der Besitzer Maximilian Hardegg u.a. mit den Worten, es handle sich beim VGT um eine „terroristische Vereinigung“, die „mit unseriösen Mitteln“ arbeite und von der es unverständlich sei, „dass Medien diesem Verein immer noch glauben“. Hardegg bezweifelte kurzzeitig sogar, dass die Aufnahmen seinen Betrieb zeigen würden (woraufhin der VGT eine eindeutige Beweiskette veröffentlichte), und wies jedes Fehlverhalten von sich, ja, sah der Anzeige des VGT mit Gelassenheit entgegen. Eine Gelassenheit, die angesichts der Bestätigung der Vorwürfe des VGT durch die Behörden – die BH Hollabrunn hat einen Maßnahmenkatalog mit 20 Auflagen verhängt – und des Entzugs des AMA-Gütesiegels fehl am Platz war.

Ebenso verfehlt waren die Äußerungen von Maximilian Hardegg gegen den VGT. Das Handelsgericht Wien hat nun eine Einstweilige Verfügung gegen Hardegg erlassen, er darf den VGT nicht mehr als terroristische Vereinigung bezeichnen. Vor Gericht hatte er sich damit gerechtfertigt, dass der VGT gezielt gegen einzelne Personen vorgehen würde und die Bezeichnung als terroristische Vereinigung als entsprechendes Werturteil zu sehen wäre. Das Gericht sah dagegen die Äußerungen des Beklagten als rufschädigende Tatsachenbehauptungen. Zitat aus dem Urteil: „In der gebotenen Betrachtung des Gesamtzusammenhangs unterstellt der Beklagte dem Kläger, er arbeite mit unseriösen Mitteln und sei eine terroristische Vereinigung, die Betriebe wie seinen in Misskredit ziehe. Damit wird der Kläger insgesamt negativ dargestellt und der Vorwurf erhoben, er würde jedenfalls zumindest moralisch verwerflich agieren. Die vom Beklagten intendierte Auslegung ist nicht nachvollziehbar; zudem wäre auch die Unterstellung von Meinungsterror und Desavouierung nach der dargestellten Rechtsprechung unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Als gemeinnützige Tierschutzorganisation ist es unsere zentrale Aufgabe, die Öffentlichkeit über Misshandlungen von Tieren zu informieren und zum Tierleid zu sensibilisieren. Abgesehen davon haben Konsument:innen von Schweinefleisch das Recht, zu wissen, wie die Tiere gehalten wurden, deren Fleisch sie essen. Doch das Schicksal der Schweine wird hinter verschlossenen Türen verborgen. Diese seriöse Aufklärungsarbeit im öffentlichen Interesse als Terrorismus zu desavouieren, können wir nicht hinnehmen. Die Tierindustrie versucht ständig, den Tierschutz als kriminell und gefährlich darzustellen, weil man offenbar den eigenen Umgang mit den sogenannten Nutztieren, oft genug auf einstreulosem Vollspaltenboden, nicht verteidigen kann. Wir wollen aber, dass der Fokus weg von persönlichen Beleidigungen auf den Umgang mit den Tieren gelenkt wird. Nur ein Ende der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden kann derartige Skandale verhindern, sicher keine ad hominem Attacke gegen den VGT!“

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