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Leibnitz, am 11.03.2024

Kein physisch angenehmer Liegebereich – Schweine-Vollspaltenbetriebe ignorieren Gesetz

VGT erstattet erneut Anzeige gegen Leibnitzer Schweinebetrieb, weil Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung einfach ignoriert wird

Im Sommer 2022 wurde die Verordnung zur Schweinehaltung u.a. um eine bemerkenswerte Bestimmung erweitert. Seit damals steht in Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung, dass jedem Schwein Zugang zu einem physisch angenehmen und sauberen Liegebereich geboten werden muss, auf dem alle Schweine gleichzeitig liegen können. Der kürzlich vom VGT aufgedeckte Vollspaltenboden-Schweinebetrieb eines Styriabrid-Funktionärs hatte nichts dergleichen. Weder gab es überhaupt einen eigenen Liegebereich, noch war der Boden physisch angenehm oder sauber. Die Folge waren schwere Verletzungen zahlreicher Tiere. Deshalb hat der VGT nun speziell bzgl. dieser Gesetzesbestimmung Anzeige erstattet und diese mit einer veterinärfachlichen Stellungnahme des pensionierten Amtstierarztes Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer untermauert.

Die Dokumente finden sich hier: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch fragt sich, wann Gesetze zum Schutz sogenannter Nutztiere eigentlich endlich ernst genommen werden: Diese Bestimmung in der Verordnung zur Schweinehaltung, dass die Tiere wenigstens einen sauberen und angenehmen Liegebereich bekommen müssen, gilt seit bereits fast 2 Jahren und keiner der Vollspaltenbetriebe hat bisher darauf reagiert. Diese Bestimmung zum Schutz der Tiere wurde neu eingeführt. Was wollte der Gesetzgeber damit bezwecken? Keine Änderung? Eine Bestimmung ohne Inhalt schaffen? Nein. Wieder einmal wird der gesetzliche Schutz der Tiere ignoriert, wenn er dem wirtschaftlichen Gewinn im Weg steht. Dieselben Leute, die mit Traktoren Autobahnen blockieren, weil sie ihre Privilegien zu verlieren drohen, ignorieren den Minimalschutz der ihnen anvertrauten Tiere. Eigentlich sollten jetzt hunderte Tierschützer:innen Autobahnen blockieren, bis sich die Damen und Herren Schweinehalter:innen endlich dazu bequemen, den Rechtsstaat anzuerkennen. Besonders muss man da aber die Amtstierärzt:innen und die Bezirkshauptmannschaften in die Pflicht nehmen, allen voran jene im südsteirischen Bezirk Leibnitz. Dort haben wir bereits vor eineinhalb Jahren einen Schweinebetrieb wegen fehlenden angenehmen und sauberen Liegebereichs angezeigt und es ist gar nichts geschehen. Wer in unserem Rechtsstaat ist in der Lage, diesen Sumpf trocken zu legen und Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen? Auch Bestimmungen zum Schutz sogenannter Nutztiere müssen genauso ernst genommen werden, wie jene zum Schutz von Menschen.

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