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Gerichtsprozess Gatterjagd Mayr-Melnhof vs VGT nach Befangenheitsantrag unterbrochen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.04.2016)

Wien, 26.04.2016

Stellvertretender Prozessrichter war Jäger im Gatter Mayr-Melnhof, hat sich bei Gatterjagd persönlich gegen VGT-Obmann engagiert und Polizei gerufen

Paukenschlag am zweiten Gerichtstag im Prozess Mayr-Melnhof gegen den VGT wegen der dokumentarischen Tätigkeit des Letzteren bei der Gatterjagd des Ersteren am 15. Dezember 2015. Bei der Einvernahme eines Zeugen stellte sich heraus, dass der stellvertretende Richter am Bezirksgericht Oberndorf in diesem Verfahren selbst einer der Jäger bei der Gatterjagd Mayr-Melnhof an diesem Jagdtag war. Und nicht nur das, dieser Richter hatte damals scharf die Partei von Mayr-Melnhof ergriffen, war aus dem Gatter gekommen, hatte den VGT-Obmann beim Fotografieren von außerhalb des Gatters zu behindern versucht und sogar die Polizei gerufen. Diese forderte er dann auf, die Identität der TierschützerInnen festzustellen, weil der Verdacht bestünde, sie würden durch ihre Fotos das Datenschutzgesetz verletzen. Der folgende Befangenheitsantrag führte zu einer Unterbrechung des Prozesses, bis eine Entscheidung am Landesgericht Salzburg getroffen wird.

Diese Entwicklung folgt auf die Entscheidung des Handelsgerichts Wien kürzlich, die Klage von Mayr-Melnhof auf Unterlassung der Proteste des VGT als Einstweilige Verfügung abzulehnen. Der ehemals adelige Gatterjäger aus Salzburg hat nun gegen dieses Urteil Rekurs zum Wiener Oberlandesgericht eingelegt.

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: „Der Richter im Jagdgatter Mayr-Melnhof war sehr aggressiv und versuchte die Polizei mit falschen Vorhaltungen gegen uns aufzuwiegeln. Diese Person ist in jedem Fall extrem befangen. Zum Glück kam dieser Umstand bei einer Zeugenaussage im Prozessverlauf ans Tageslicht, sodass wir einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen konnten. Immerhin ist der Gatterjäger-Richter Stellvertreter im laufenden Verfahren. Erschütternd ist, mit welchen Mitteln Mayr-Melnhof die Kritik an der Gatterjagd unterbinden will. Trotzdem seine Klage in Wien in erster Instanz abgeschmettert wurde, führt er nicht nur das laufende Verfahren fort, sondern hat auch in Wien noch Rekurs eingelegt. Und dass sogar die Richter in seinem Gatter jagen, unterstreicht, wieso es so schwierig ist, die Gatterjagd zu verbieten, obwohl die große Mehrheit von 91,4 % der Bevölkerung ein Verbot wünscht!“

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