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Morgen Dienstag tagt Verfassungsgerichtshof in öffentlicher Sitzung zum Jagdzwang in NÖ

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.06.2017)

Wien, 19.06.2017

Mehrere GrundbesitzerInnen wollen die Jagd auf eigenem Grund verbieten – das Höchstgericht muss entscheiden, ob der Jagdzwang dem Eigentumsrecht widerspricht

Wann
Dienstag 20. Juni 2017, Beginn 10 Uhr
Wo
Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8, 1. Stock

Der VGT betreut mehrere GrundbesitzerInnen aus ganz Österreich, die ihre Grundstücke jagdfrei stellen wollen. Momentan verhindern sämtliche Jagdgesetze der Bundesländer diese Option. Überall in Österreich besteht ein Jagdzwang, d.h. GrundbesitzerInnen werden dazu gezwungen, die Jagdausübung durch fremde Menschen zu dulden. Und das, auch wenn sie ethisch grundsätzlich gegen die Jagd eingestellt sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits in ähnlichen Verfahren wie dem jetzt Anhängigen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland entschieden, dass hier das Eigentumsrecht Vorrang hat. Das Argument für die Zwangsbejagung lautet, dass Paarhuferpopulationen reduziert werden müssen, weil sonst der Wald Schaden nimmt, und das sei im öffentlichen Interesse. Dabei wird vergessen, dass die Jagd durch die ständigen Fütterungen die Hauptschuld an den in Österreich so hohen Paarhuferpopulationen und damit einhergehend den europaweit höchsten Wildschäden trägt. Zusätzlich besteht die Jagd aus viel mehr, als aus Bejagung von Paarhufern: es werden auch sämtliche Raubtiere, viele Vögel, dazu noch Murmeltiere und andere beschossen, oder auch Zuchttiere zur Jagd extra ausgesetzt. Zusätzlich beweist das Beispiel Schweiz, dass Jagdruhezonen sich in jeder Hinsicht positiv auf das Ökosystem Wald auswirken. So gibt es z.B. im Schweizer Kanton Graubünden zahlreiche auch sehr große Gebiete, in denen nicht gejagt werden darf, wie das Foto zeigt.

Morgen Dienstag wird nun in öffentlicher Sitzung am Verfassungsgerichtshof die Frage der Jagdfreistellung von Grundstücken in Niederösterreich behandelt. Der VGT hat für die morgige Sitzung ExpertInnen mit Erfahrung auf diesem Gebiet aus dem Ausland vor Gericht vorgeladen. In Österreich dagegen haben die von der Jagd finanzierten sogenannten ExpertInnen überhaupt keine Erfahrung mit Jagdruhezonen, weil es diese hierzulande gar nicht gibt.

VGT-Obmann Martin Balluch: Den VGT haben einige GrundbesitzerInnen kontaktiert, weil sie schon lange darunter leiden, dass ihr Grundstück von ihnen fremden JägerInnen gegen ihren Willen missbraucht wird. Manchen hat man sogar den Spaziergang mit einem nicht angeleinten Hund auf ihrem eigenen Grundstück verboten und sie mit Zivilklage und einem Verwaltungsstrafverfahren bedroht. Ein Waldbesitzer sagte wörtlich zu mir, die Jägerschaft wirke auf ihn wie eine bewaffnete Besatzungsmacht. Es wird Zeit, dass wir auch in Österreich in Sachen Jagd im 21. Jahrhundert ankommen und es zumindest den GrundbesitzerInnen freistellen, die Jagd auf ihrem Grund zu verbieten. Das wäre wirklich das Mindeste, um dem jagdlichen Treiben, das nicht nur in Tierqual sondern auch in Waldzerstörung mündet, Einhalt zu gebieten.

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