Klagenfurt, 11.09.2026
Einer der Tierschützer:innen wird auf einem klassischen Vollspaltenboden sitzen, der 2034/2038 verboten wird, die andere auf der Neuversion des Vollspaltenbodens, die kein Ablaufdatum hat
Wann: Samstag, 12. September 2026, von 6:50 – 18 Uhr
Wo: Heiligengeistplatz 4, 9020 Klagenfurt
Was: Zwei Tierschützer:innen verbringen den Einkaufssamstag auf einem "unstrukturierten" sowie einem „strukturierten“ Vollspaltenboden mit einer Größe von je 0,65 m²
Es wurde Verbot des Vollspaltenbodens genannt, doch es ist weit davon entfernt, eines zu sein. Statt eines echten Verbots, wird der Vollspaltenboden leicht abgewandelt (auf einem Drittel der Bodenfläche nur die Hälfte der Spalten) und euphemistisch „Gruppenhaltung Neu“ bezeichnet. Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Zwar wurde die Ablauffrist für den neuen „strukturierten“ Vollspaltenboden von 23 Jahren bei der Gesetzesänderung im Juni 2025 aufgehoben, aber immer noch wird ein echtes Verbot anvisiert. Das Tierschutzgesetz schreibt ein wissenschaftliches Projekt über Strohschweinehaltung vor, das diesen November 2026 zu Ende geht. Danach muss, laut Tierschutzgesetz, auf Basis dieser Erkenntnisse ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung festgelegt werden. Mit dieser Aktion will der VGT die Regierung daran erinnern, dass sie diese Verpflichtung eingegangen ist.
Die Tierschützer:innen werden direkt vor einer SPAR-Filiale auf ihrem Vollspaltenboden sitzen. Das deshalb, weil SPAR den VGT in einer SLAPP-Klage belangt hat. Der VGT hatte SPAR kritisiert, dass die Supermarktkette für das Schweineleid auf Vollspaltenboden mitverantwortlich ist, weil sie österreichweit das meiste Fleisch von dieser Haltungsform verkauft. SPAR klagte auf Unterlassung und Widerruf, in Essenz weil der VGT SPAR nicht auf diese Weise kritisieren solle, nicht das SPAR-Logo persifliert für die Proteste verwenden dürfe und nicht implizit andere Supermarktketten loben könne, weil das dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb widerspreche. Die Klage wurde 2022 (!) eingebracht, der letzte Verhandlungstag war der 2. März 2026. Seither wird auf das Urteil erster Instanz gewartet. Die Kosten für den VGT belaufen sich momentan bereits auf € 80.000.
Pressefotos (verfügbar ab 12.9. 10 Uhr)(Copyright: VGT.at)