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Singvogelfang: VGT beruft gegen ALLE 52 neuen Bescheide, die den Fang erlauben

Salzkammergut, 14.09.2026

Morgen beginnt die neue Singvogelfangsaison im OÖ Salzkammergut; der VGT hält die reformierte Artenschutzverordnung für verfassungswidrig und ruft VfGH an

Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte Ende 2025 gegen – aus Kostengründen nur – 32 von 370 Bescheiden, die den Singvogelfang 2025 erlaubt haben, zeigten die Rechtswidrigkeit aller Bescheide auf. Vieles am Singvogelfang widerspricht dem Tierschutzgesetz. Um diese Urteile zu unterlaufen, hat die OÖ Landesregierung die Artenschutzverordnung abgeändert. Nun sollen nicht nur sämtliche Tierquälereien, die das Tierschutzgesetz verbietet, per Artenschutzverordnung erlaubt sein, sondern die Bescheide der Bezirke für den Vogelfang sollen auch noch 6 Jahre gültig bleiben. Letzteres ein klarer Versuch, den Rechtsstaat zu behindern, sodass Umweltschutzorganisationen, wie der VGT, 6 Jahre lang keine Beschwerden mehr einbringen können. Der VGT hat nun gegen ausnahmslos alle 52 neuen Bescheide, die aufgrund der reformierten Artenschutzverordnung erlassen worden sind, Beschwerde zum Landesverwaltungsgericht eingelegt. Zusätzlich beantragt der VGT die Vorlage beim Verfassungsgerichtshof, weil die Artenschutzverordnung eindeutig rechtswidrig ist, indem sie in das Tierschutzrecht eingreift, obwohl dieses Bundes- und nicht Landeskompetenz ist.

Morgen beginnt die neue Fangsaison. Anlässlich dieses Tages erinnert der VGT daran, dass das Urteil des Landesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr noch immer aufrecht ist und der Singvogelfang nicht so wie bisher stattfinden dürfte. Es steht aber zu befürchten, dass sich weder die Behörden noch die Singvogelfänger:innen an das Tierschutzgesetz und die Verfassung gebunden fühlen, und einfach weitere 35.000 Singvögel ohne jeden Sinn der Verfolgung, der Qual in der Falle und der Gefangenschaft aussetzen werden.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch hat seit 3 Jahrzehnten Erfahrung mit dem Singvogelfang: „Wie eine derart anachronistische Tradition, die diametral dem Tierschutzrecht widersprecht, so lange weiterbestehen kann, ist mir ein Rätsel. Wieso erlaubt eine Gesellschaft, die das Staatsziel Tierschutz hat und sich für tierschutzaffin hält, das vollkommen sinnbefreite Fangen wilder Vögel ausschließlich zur Unterhaltung einiger weniger Menschen? Wenn dieser seltsame Sport in ganz Österreich erlaubt wäre, gäbe es keine Singvögel mehr. Aber da der Singvogelfang überall außer im OÖ Salzkammergut verboten ist, und das aus gutem Grund, muss man sich schon fragen, warum gerade dort eine Ausnahme gelten soll? Das Tierschutzgesetz sieht keine Ausnahmen für Tierqual zur Unterhaltung vor. Daran sollten sich auch die Behörden im OÖ Salzkammergut halten.“

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