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VGT beweist Schuss auf Menschen: Unwahre Behauptungen des Jagdleiters in der BVZ

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.12.2019)

Wien, 13.12.2019

VGT legt Video des Schusses auf Tierschützer_innen vor und belegt Frame für Frame, dass der Schuss aus 150 m Entfernung direkt in Richtung Kamera abgegeben wurde.

Erstaunlich, das noch irgendjemand den ständigen Unwahrheiten, die die Jägerschaft verzweifelt verbreitet, um von ihren Gewalttaten abzulenken, Glauben schenkt. Dabei beweisen Videos von Tierschützer_innen immer wieder, was sich wirklich abgespielt hat. Noch nie war dabei die Aussage der Tierschützer_innen falsch, sondern regelmäßig jene der Jägerschaft. So auch im vorliegenden Fall. Nach einer Anzeige und entsprechenden Presseaussendung des VGT, behauptete der Leiter der betroffenen Jagd im Nordburgenland im Interview mit der BVZ, dass die Tierschützer_innen lügen würden. Wörtlich sagt er: Die neue Technik macht es möglich, einen Menschen, der einen Kilometer entfernt ist, auf einem Fotos so aussehen zu lassen, als würde er direkt vor der Kameralinse stehen. Eine müde Ausrede. In Wahrheit war der Schütze nachweislich 150 m entfernt und wenn man den Film in seine Frames im zeitlichen Abstand von 1/25 Sekunde zerlegt, dann sieht man den Schuss direkt in Richtung Kamera.

Der Film des Schusses findet sich auf Facebook
Die entscheidenden Frames und die Position von Schützen und Kamera unter martinballuch.com.

Der VGT-Obmann Martin Balluch fragt sich, ob Tierschützer_innen Menschen zweiter Klasse sind: Unter normalen Umständen würde so eine Beweislage sofort ausreichen, den Schützen wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit anzuklagen. Ich wette, die Staatsanwaltschaft wird irgendeinen windigen Grund finden, das wieder nicht zu tun, sondern das Verfahren einzustellen, wie sie es so oft macht, wenn die Gewalt von Jäger_innen gegen Tierschützer_innen ausgeht. Einmal hat mich ein Jäger mit dem Tod bedroht und eine Halsabschneidebewegung gemacht, was ich filmisch dokumentieren konnte, aber das Verfahren wurde eingestellt. Ein anderes Mal schoss man aus dem Jagdgatter auf mich und wieder wurde eingestellt. Ein Jagdleiter wurde dabei gefilmt, wie er einen Tierschützer stößt und damit bedroht, ihm die Kamera zu zerschlagen – eingestellt. Von Mayr-Melnhof in Salzburg hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass er rechtswidrig einen Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt die Videokamera entwendet hat, und wieder wird eingestellt. Man stelle sich einmal umgekehrt vor, ein Tierschützer hätte Mayr-Melnhof verletzt und mit Gewalt einen wertvollen Gegenstand entwendet. Obwohl die Verfassung eigentlich garantiert, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, erweisen sich die Jäger_innen als gleicher, und die Tierschützer_innen als Menschen zweiter Klasse, auf die man schießen, die man verletzen und denen man mit Gewalt Gegenstände entwenden kann. Kein Wunder, dass Österreich im Korruptionsindex stetig nach unten absackt.

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