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VGT-Aktion vor Landwirtschaftsministerium: Keine Förderung des Vollspaltenbodens!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.06.2025)

Wien, 26.06.2025

Entschließungsantrag der Grünen, Investitionsförderungen auf Tierwohlstandards zu beschränken, von FPÖ und der Regierung abgelehnt

Eigentlich wäre das doch selbstverständlich: 92 % der Bevölkerung wollen Stroh für alle „Nutztiere“ und damit ein Ende des Vollspaltenbodens und daher selbstredend diese Haltungsform nicht mit ihrem Steuergeld mitfinanzieren. Doch im Jahr 2023 wurden laut Landwirtschaftsminister Totschnig, der damit eine Anfrage der Grünen beantwortet hat, über 2 Millionen Euro Steuergeld für den Schweine-Vollspaltenboden ausgegeben. Deshalb brachte Olga Voglauer von den Grünen jetzt einen Entschließungsantrag ein, dass ab sofort Investitionsförderungen nur noch für Tierwohlstandards ausgegeben werden dürfen. Doch der Antrag wurde natürlich von der tierfeindlichen FPÖ zusammen mit der Regierung abgelehnt.

Der VGT zeigte deshalb heute vor dem Landwirtschaftsministerium, wie ÖVP-Landwirtschaftsminister Totschnig den Menschen das Geld aus der Tasche zieht, um es der Vollspaltenboden-Industrie in den Rachen zu werfen. „Keinen Cent für Tierquälerei!“, stand auf einem VGT-Plakat. Mit dem Trick, eine Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens als „Verbot des Vollspaltenbodens“ zu verkaufen, wird jetzt Fördergeld auf den Vollspaltenboden umgeleitet, das eigentlich für Tierwohl gedacht war.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Wie lange wird jetzt noch die Bevölkerung mit diesem Firlefanz-Vollspaltenboden betrogen? Kein Schwein braucht diesen Boden, bitte spart uns und Euch die Kosten eines Umbaus und verwendet dafür auf keinen Fall unser Steuergeld. Wie Österreichs Koryphäe im Bereich Schweinehaltung, Prof. Johannes Baumgartner von der Vetmeduni Wien, deutlich gesagt hat, bringt diese Änderung für die Tiere keine relevante Verbesserung. Das ist nur ein übler Trick, um das Ende des Vollspaltenbodens hinaus zu zögern. Weg mit dem Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens § 18 (2a) Tierschutzgesetz! Die Zukunft der Schweinehaltung muss neu diskutiert werden!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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