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Skandalurteile gegen Tierschützer

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.05.1997)

01.05.1997

Kirchliche Hühner-Batterie und Schweinefabrik sollen nicht mehr als "Tierquälerei" bezeichnet werden dürfen!
Stift Kremsmünster setzt in erster Instanz ihre 750.000-S-Klagen gegen VGT durch - wir kämpfen weiter!

Zur Vorgeschichte: Autonome Tierschützer waren im Sommer 1995 in die Hühnerbatterien des Benediktinerstiftes Kremsmünster eingedrungen und hatten acht der geschundenen Kreaturen aus ihren engen Drahtkerkern befreit. Die Hühner wurden daraufhin einer Biobäuerin übergeben und spürten erstmals in ihrem Leben natürlichen Boden, Sonnenstrahlen und ein Fleckchen Wiese. Der VGT, dem das Foto- und Videomaterial zugespielt wurde, brachte die Aktion sowie die klösterliche Tierhaltung in die Medien. Die Batteriehaltung des Klosters, die man 20 Jahre lang betrieben hat, wurde inzwischen auf unsere vielen Proteste hin in eine Bodenhaltung (leider keine Freilandhaltung) umgewandelt! Nach wie vor besteht allerdings die Tierfabrik mit ca. 1000 Mastschweinen, zusammengepfercht in fensterlosen Betonbunkern auf Vollspaltenböden, und die lebenslängliche Kettenhaltung von ca. 120 Rindern.

Auf die ORF-Sendung "Help-TV" vom 2. August '95, in der die unhaltbaren Zustände in der Hühnerfabrik des Benediktiner-Stiftes Kremsmünster (OÖ) aufgezeigt wurden, ergoß sich über uns eine regelrechte Klagsflut: Nach diversen absurden und anonymen Anzeigen sowie einer Anzeige der oö. Landwirtschaftskammer (die inzwischen wieder zurückgezogen wurde), demonstrierte vor einem Jahr das Kloster selbst seinen Entschluß, den VGT mit enormen Streitwertsummen (insgesamt 750.00,- S!) mundtot zu machen.

Denn anstatt die noch vorhandenen Tierfabriken in Kremsmünster stillzulegen oder ebenfalls in eine - wenigstens einigermaßen - artgerechte Haltung umzuwandeln (Auslauffläche wäre mehr als genug vorhanden), klagten uns die Kirchenfürsten gleich in zwei Verfahren, und zwar auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung nach dem § 1330 ABGB ("Ehrverletzung") - eine teure Angelegenheit für einen auf Spendengelder angewiesenen Tierschutzverein. Bezeichnend für die Geisteshaltung der Klostervertreter ist es, daß diese nicht nur den Tierschützern ein für allemal verbieten wollen, die Wahrheit über ihre Tierhaltung öffentlich aufzuzeigen und dagegen zu demonstrieren, sondern uns sogar noch untersagen wollen (und das dank der österreichischen Justiz bislang leider erfolgreich), die Intensivtierhaltung des Stiftes als "Tierquälerei" zu bezeichnen!

Das ist absurd, wenn man sich vor Augen hält, was die Tiere z. B. in den Legebatterien zu erdulden haben. Hühner werden auf engstem Raum (max. 3/4 eine A4-Seite pro Huhn!) zusammengepfercht, bis sie sich gegenseitig blutig oder gar zu Tode hacken, sie stehen lebenslang auf geneigtem Gitter, ohne Sitzstangen zum Ausruhen, kein Nest zum Eierlegen, bestialischer Gestank und brütende Hitze im Sommer begleiten sie durch ihr "Leben". Nun soll man - geht es nach dem Urteilsspruch des Einzelrichters Dr. Hubert Miksanek beim Handesgericht Wien - diese extremen Grausamkeiten nicht als Tierquälerei bezeichnen dürfen?

Eine weitere Klage richteten die Klosterbrüder gegen unseren Obmann Hans Palmers. Ihm ließen die Stiftsherren vor kurzem am Landesgericht Salzburg durch die Richterin Dr. Ursula Mühlfellner untersagen, ihr Gelände für die im vergangenen Sommer abgehaltenen insgesamt acht Mahnwachen zu betreten bzw. andere Tierschützer dazu "anzustiften". Diese Mahnwachen fanden trotzdem statt - angemeldet sowie mit Einwilligung und Überwachung der lokalen Gendarmerie, die uns jeweils den Standplatz zugewiesen hatten. Nun wurde quasi "posthum" festgestellt, daß diese Mahnwachen - wiewohl vor den Stiftstoren - teilweise auf Stiftsgelände stattgefunden haben sollen...

Nichtsdestotrotz ergießt sich seit fast zwei Jahren eine Flut an Protestschreiben über das Stift Kremsmünster und dessen Abt, Dipl.-Ing. Oddo Bergmair. Ein Umdenken hinter den Klostermauern eines der reichsten österreichischen Stifte in Richtung tierfreundlicher Haltung findet offenbar noch immer nicht statt - denn anstatt mit uns ernsthaft über artgerechte Tierhaltung zu reden, will man lieber die Prozesse bis zum OGH oder EUGH durchziehen - denn vorher geben wir uns sicher nicht geschlagen, das sind wir der Gerechtigkeit den wehrlosen Nutztieren gegenüber schuldig!

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