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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.07.2005)

Wien, am 22.07.2005

45 österreichische Tierschutzvereine unterschreiben Petition gegen Singvogelfang-Novelle

In Sachen Bundestierschutzgesetz herrscht seltene Einigkeit im Tierschutz: alle Vereine sprechen sich gegen eine Ausnahmegenehmigung für Singvogelausstellungen aus

Petition als Plakat (pdf, 162 KB)

Heute am 22. Juli läuft die Einspruchsfrist für die Verordnungsnovelle zum Tierschutzgesetz von Ministerin ab. In der gestrigen Pressekonferenz haben unabhängige ExpertInnen deutlich gemacht, dass sowohl der Fang als auch das Ausstellen der Singvögel unter das Tierschutzrecht fallen. Im Moment ist beides nach dem Bundestierschutzgesetz verboten. Ministerin möchte nun in ihrer Novelle eine Ausnahmegenehmigung für das Ausstellen von Singvögeln ermöglichen – und damit indirekt den Singvogelfang wieder erlauben, weil die Singvögel für die dann erlaubten Ausstellungen ja erst gefangen werden müssen. Nach Erfahrungen des Verein Gegen Tierfabriken würden sich die lokalen behördlichen Vollzugsorgane an den Verordnungen orientieren, wenn sie Gesetze interpretieren, da die Verordnungen viel konkreter sind und den Gesetzen ja nicht widersprechen dürfen. In der Praxis bedeute die Novelle laut VGT also nicht nur eine Ausnahme für die Ausstellungen von Singvögeln, sondern auch für ihren Fang mit Fallen.

In seltener Einigkeit sprechen sich daher alle Tierschutz- und Tierrechtsvereine landauf landab gegen diese Novelle und für das Verbot des Singvogelfangs aus. Auch aus OÖ haben über 1 Dutzend Vereine die Petition unterstützt, darunter 5 Vereine aus dem oö Salzkammergut, der letzten Region, in der der Singvogelfang bis Ende 2004 noch erlaubt war. Neben den OrnithologInnen, den TierärztInnen, dem Tierschutzrat und den Tierschutz-Ombudspersonen, spricht sich jetzt also auch die gesamte Tierschutzbewegung deutlich gegen den Singvogelfang aus.

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