Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.01.2007)
Wien, 14.01.2007
Mittwoch angeschossene Frau schwerer verletzt als ursprünglich angenommen - ständige Unfälle und Amokläufe lassen Ruf nach Psychotest für Jäger lauter werden
Mittwoch angeschossene Frau schwerer verletzt als ursprünglich angenommen - ständige Unfälle und Amokläufe lassen Ruf nach Psychotest für Jäger lauter werden
Die 49-jährige Frau aus Seebarn, die Mittwochfrüh von einem Jäger im Zwentendorfer Auwald angeschossen wurde, ist schwerer verletzt als ursprünglich bekannt wurde. Das Projektil traf sie laut Auskunft der Ärzte in der Brust und trat im Gesäß aus. Ihr rechtes Bein ist gelähmt. Ob das ein bleibender Schaden ist, ist nicht bekannt. Lebensgefahr bestehe laut behandelnden Medizinern aber nicht mehr.
Beim Wildschweinjagen übersehen
                                    Mittwochvormittag wurden auch weitere Details 
                                    zu dem Jagdunfall in Zwentendorf bekannt. 
                                    Der Jäger, der offenbar Wildschweine 
                                    schießen wollte, dürfte die Frau 
                                    nicht gesehen haben.
                                    Sie schnitt mit einem Kollegen Holz und dürfte 
                                    sich gerade gebückt haben, als der Jäger 
                                    den Abzug betätigte und der Frau damit 
                                    eine Kugel durch den halben Körper jagte. 
                                    Gegenüber der Polizei beharrte der 26-jährige 
                                    Wiener darauf, er habe auf ein Wildschwein 
                                    geschossen, das angeblich in etwa 30 Metern 
                                    Entfernung vorbei gelaufen sei. Dann habe 
                                    er den Schrei der Forstarbeiterin gehört, 
                                    die von dem Projektil getroffen wurde. Der 
                                    26-Jährige jagte gemeinsam mit mehreren 
                                    Jägern. 
„Unerklärlich"
                                    Aus dem Landesjagdverband hieß es in 
                                    einer ersten Stellungnahme, es sei „völlig 
                                    unerklärlich“, wie so etwas passieren 
                                    könne.
                                    Die oberste Regel des Jagens sei, dass auf 
                                    ein Ziel, das nicht zweifelsfrei erkennbar 
                                    sei, nicht geschossen werden darf. Dass diese 
                                    hehren Grundsätze scheinbar nicht allzu 
                                    viel Gehör in der österreichischen 
                                    Jägerschaft finden, beweist die Tatsache, 
                                    dass dieser Vorfall sich in eine lange Kette 
                                    ähnlicher Vorfälle einreiht. 
Beispiele menschlicher (Todes)opfer der Jagd
- Präsenzdiener erschossen
 Erst vor einigen Jahren wurde ein zwanzigjähriger Präsenzdiener im burgenländischen Pinkafeld von einem „routinierten“ Jäger, der auf Nachtjagd nach Wildschweinen war, in den Kopf geschossen. Der Jäger hatte in der Dunkelheit einfach in die Landschaft geschossen, doch statt dem vermeintlichen Wildschwein tötete er den Burschen, der sich mit Kameraden gerade in einer Militärübung befand.
- Kugel schlug in fahrendes Auto 
                                      ein
 Am 3. Dezember drang die Kugel aus dem Gewehr eines Jägers durch die Tür eines auf der Autobahn fahrenden Autos nahe Brandenburg, Deutschland, und verletzte die Frau auf dem Beifahrersitz schwer.
- Pensionistin hatte Glück 
                                      im Unglück
 Glimpflich verlief ein weiterer aufsehenerregender Vorfall Ende 2005: Während eine Pensionistin beim Frühstück saß, schlug neben ihr eine Kugel ein und das Fensterglas zersplitterte.
 „Ich bin jetzt noch ganz fertig", erzählt Agnes Beber, wenn sie sich an die dramatischen Momente am erinnert: „Ich hab mir von unten die Zeitung geholt und mich zum Tisch gesetzt zum Frühstück. Plötzlich gab es einen lauten Kracher. Ich dachte mir nur: was kommt da jetzt rein?" Die geschockte Frau ging gleich nachschauen: „Überall lagen nur Scherben auf der Stiege herum."
 „Die Frau hatte Glück, dass die Kugel aus relativ großer Entfernung von etwa einem Kilometer kam und das Fenster ein dreischichtiges Thermoglas war und dieses nicht vollständig durchschlagen wurde. Denn sie saß in der Schussrichtung, das hätte ganz schlimm ausgehen können", so ein ermittelnder Beamter.
 
Gewalt und Terror gegen die Normalbevölkerung
                                    Auch willkürliche Aggressionen und regelrechter 
                                    Terror der Jägerschaft gegen die Normalbevölkerung 
                                    sorgen regelmäßig für Aufregung 
                                    und Schlagzeilen.
                                    So hatte beispielsweise ein sogenannter „Aufsichtsjäger" 
                                    aus St. Stefan in Kärnten am 16. Juli 
                                    in St. Andrä eine Anrainerin mit dem 
                                    Schrotgewehr bedroht, weil diese sich über 
                                    dessen Schießen auf Krähen beschwert 
                                    hatte. Mit den Worten „Willst ah an 
                                    Schuss hab'n?" richtete der Mann das 
                                    Gewehr auf die Frau. Der 51 Jahre alte Ehemann 
                                    kam seiner Gattin zu Hilfe und wurde vom Jäger 
                                    ins Gesicht geschlagen.
Gewalt gegen Haustiere 
                                    Zu einem unfassbaren Vorfall kam 
                                    es Anfang Oktober in Tirol. Der auf einem 
                                    nahen Bauernhof lebende 13 jährige Hund 
                                    Prinz war selbständig auf die 2.366m 
                                    hoch gelegene Meilerhütte im Wettersteingebirge 
                                    in Tirol gestiegen. Die Hüttenwirtin, 
                                    der der Hund bekannt war, gab das Tier Wanderern 
                                    an der Leine mit, um ihn im Tal 
                                    beim Bauernhof abzugeben. Am Weg ins Tal entriss 
                                    der Revierjäger den Wanderern den Hund, 
                                    band ihn an einen Baum und erschoss ihn. Er 
                                    sei ein bekannter Wildererhund, gab der Jäger 
                                    auf Befragen den ermittelnden Kriminalbeamten 
                                    an. Der Hundehalter hingegen gab gegenüber 
                                    der Polizei zu Protokoll, sein 13 Jahre alter 
                                    Hund, der zudem an Epilepsie leide, sei nicht 
                                    mehr in der Lage, Gämsen oder 
                                    andere Tiere zu wildern, wie der Täter 
                                    unterstellt.
                                    Jener Jäger wurde laut einer 
                                    Aussendung des Österreichischen 
                                    Tierschutzvereins  nun zu drei Jahren 
                                    bedingt verurteilt. Die Verhandlung war kurz, 
                                    denn die Richterin verurteilte ihn ohne Umschweife. 
                                    Der Jäger hat sich drei Tage Bedenkzeit 
                                    erbeten. Bei der Polizei gab er zu Protokoll, 
                                    „ihm sei die Galle hochgestiegen, 
                                    er sei so zornig gewesen, weil er der Meinung 
                                    war, der Hund hätte früher bereits 
                                    gewildert”. Den erschossenen Hund 
                                    habe er mit Reisig bedeckt und liegengelassen, 
                                    damit sei der Hund für ihn ausreichend 
                                    entsorgt gewesen. Der ÖTV (erstattete 
                                    auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) wird 
                                    beim Tiroler Landesjagdverband den Entzug 
                                    der Jagdkarte verlangen, da er diese immer 
                                    noch hat.
Gewaltausbrüche und Familientragödien
                                    Doch auch im privaten Umfeld kommt es mit 
                                    erschütternder Regelmäßigkeit 
                                    zu Tragödien und Katastrophen:
                                    Erst am 6. Jänner hatte ein Jäger 
                                    in Schäffern, Bezirk Hartberg in der 
                                    Steiermark, seine Frau und seinen Sohn erschossen, 
                                    um sich anschließend selbst zu richten. 
                                  
Im September 2006 rastete in St. Paul im Kärntner Lavanttal ein Jäger aus und erschoss seine 25-jährige Ehefrau. Die Mutter zweier kleiner Söhne war auf der Stelle tot.
Psychotest für Jäger muss 
                                    her!
                                    Vorfälle wie diese, aber auch 
                                    die zuvor geschilderten mit weniger dramatischem 
                                    Ausgang, die speziell in der Jagdsaison praktisch 
                                    auf der Tagesordnung stehen, belegen einmal 
                                    mehr die dringende Notwendigkeit eines allgemein 
                                    verpflichtenden Psychotests bzw. Zuverlässigkeitstests 
                                    für Jäger/-innen, wie sie nach der 
                                    Tragödie von Schäffern mittlerweile 
                                    auch schon von gewichtigen Stimmen innerhalb 
                                    der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP 
                                    gefordert werden.
 Während alle anderen Personen, die 
                                    nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, bei erstmaliger 
                                    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines 
                                    Waffenpasses ein Gutachten darüber beizubringen 
                                    haben, ob sie zur leichtfertigen Verwendung 
                                    von Waffen oder zu unvorsichtigem Umgang mit 
                                    Waffen neigen (insbesondere unter psychischer 
                                    Belastung), konnte das bei den für psychische 
                                    Labilitäten scheinbar besonders anfälligen 
                                    Jäger/-innen dank der schützenden 
                                    Hand einer übermächtigen Jagdlobby 
                                    bisher immer verhindert werden.
                                    Die Verlässlichkeitsprüfung in ihrer 
                                    heute gängigen Form ist außerdem 
                                    weniger ein wirklicher Psychotest als eine 
                                    standardisierte Befragung in Form eines Multiple-choice-Tests. 
                                    Inhaber gültiger Jagdkarten, die ja eine 
                                    „Jagdprüfung“ hinter sich 
                                    haben, sind aber sogar davon bisher leider 
                                    ausgenommen. Ein erweiterter und verschärfter 
                                    Test ist zu entwickeln, dem sich dann speziell 
                                    die angehenden und praktizierenden Jäger/-innen 
                                    zu unterziehen haben sollten.
Zusätzlich fordert der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN ein rigoroses Aus-dem-Verkehr-Ziehen der Waffen von JägerInnen, die durch besondere Verantwortungslosigkeit, Skrupellosigleit und Brutalität auffällig geworden sind.
 
			    
	
        	                	      
			    
	
                                             
			    
	
                                             
			    
	
                                             
			    
	
                                             
			    
	
                                             
			    
	
                                             
			    
	
                                            