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Rechtspanorama am Juridicum:

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.10.2008)

Wien, 15.10.2008

Hochkarätige Diskussion über Hiasl-Prozess und Repression gegen den Tierschutz

Hochkarätige Diskussion über Hiasl-Prozess und Repression gegen den Tierschutz

Am 13. Oktober lud die Tageszeitung „Die Presse“ zu einer Podiumsdiskussion über Tierschutz ins Dachgeschoß der juridischen Fakultät der Uni Wien. Moderator Benedikt Kommenda leitete eine Diskussion zwischen dem 5-köpfigen Podium und etwa 100 BesucherInnen, bei der sich nicht nur ein erstaunlich hohes Interesse an Tierschutz und Tierrechten offenbarte, sondern auch die einhellige Ablehnung der martialischen Polizeiaktion mit folgender 3 ½ monatiger Untersuchungshaft gegen TierschützerInnen als vollkommen überzogen zeigte.

Amtstierarzt Dr. Herbrueggen eröffnete mit einer Darstellung der üblichen Nutztierhaltung als tierquälerisch und eigentlich dem Tierschutzgesetz – wenn auch nicht seinen Verordnungen – widersprechend. Wenn der VGT, so fügte er hinzu, als kriminelle Organisation gesehen wird, dann müsse er sagen, dass er mit einer kriminellen Organisation als Amtstierarzt sehr gut zusammengearbeitet habe.

Rechtsphilosophin Prof. Eva-Maria Maier betonte die Wichtigkeit der Diskussion über Tierrechte und Grundfragen des Mensch-Tier Verhältnisses. Ihrer Ansicht nach wären auch Gesetzesübertretungen in einem gewissen Rahmen in der Tierschutzarbeit zu befürworten, wenn sich die AktivistInnen allerdings dann auch den vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen stellten. Diese müssten sich aber im Rahmen halten und dürften nicht übers Ziel hinausschießen.

Strafrechtsprofessor Frank Höpfel zweifelte an der Verhältnismäßigkeit von Polizeiaktion und Untersuchungshaft gegen die TierschützerInnen. Wenn §278a angewendet wird, müsse darauf geachtet werden, dass es sich wirklich um schwere Sachbeschädigungen handle, und diese müssten der Organisation konkret zurechenbar sein. Tierschutzaktivismus könne das Verwaltungsstrafrecht möglicherweise übertreten, aber kriminelle Handlungen, jedenfalls im Ausmaß von Buttersäureanschlägen oder gar Brandstiftungen wären nicht durch das löbliche Motiv Tierschutz gedeckt. Er würde aber den beschuldigten TierschützerInnen ohne Kenntnis der Akten derartige Straftaten nicht vorwerfen.

DI Adolf Marksteiner von der Landwirtschaftskammer Österreich betonte, dass hierzulande die Biolandwirtschaft besser entwickelt wäre als irgendwo sonst in der Welt. Das von allen begrüßte Legebatterieverbot würde für die Bauernschaft eine teure Umstellung bedeuten und es käme jetzt auf die KonsumentInnen an, ob Fortschritte im Tierschutz in der Landwirtschaft weiter möglich sind.

Dr. Madeleine Petrovic sprach als Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins und prangerte in deutlichen Worten die Polizeiaktion gegen den Tierschutz an, von der auch ihr Verein betroffen war. So verdächtigte die Sonderkommission die Tierschutz-Kontrollstelle als Geldgeberin für kriminelle und militante Tierschutzgruppen, ohne dass dafür eine Begründung vorgelegt wurde, und eine Hausdurchsuchung in den Büroräumen wurde sogar richterlich bewilligt. Auch Frau Dr. Petrovic wäre schon in Legebatterien und Schweinefabriken gewesen, und derartige Recherchen sind für die politische Tierschutzarbeit unverzichtbar, auch wenn sie manchmal gesetzwidrig wären. Während die Polizei bei Tierquälereien oder Bankenkartellen blind gegenüber Gesetzesübertretungen wäre, würde im Fremdenrecht und gegen den Tierschutz mit unglaublicher Vehemenz und großer Ressourcenverschwendung ermittelt.

In seiner Wortmeldung betonte VGT-Obmann DDr. Martin Balluch die allgemein anerkannten Erfolge, die oft nur nach konfrontativen Kampagnen und gesetzwidrigen Aktionen wie Besetzungen oder Blockaden zustande gebracht worden sind. Will die Gesellschaft eine lebendige Demokratie, wo das Volk durch außerparlamentarische politische Arbeit mitbestimmt, dann muss es auch eine gewisse Toleranz für derartige Gesetzesübertretungen geben. Polizeiüberfälle mit Waffengewalt und monatelange Untersuchungshaft gegen Tierschutz-NGOs sind ein Ausdruck einer politischen Entwicklung in die Gegenrichtung.

Unter den ZuhörerInnen wurde auch der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Wr. Neustadt gesichtet, der die Untersuchungshaft der TierschützerInnen mehrmals verlängert hatte. Er meldete sich allerdings nicht zu Wort.

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