Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.12.2010)
Wien, am 29.12.2010Tierschutzprozess: VGT wirft Staatsanwalt mehrfachen Gesetzesbruch vor
Geschäftsführer des VGT belegt detailliert die Verfehlungen der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft und fordert von der Justizministerin die Einstellung des Verfahrens
In einem offenen Brief wendet sich einer der im Tierschutzprozess Angeklagten, Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken nun an das Bundesministerium für Justiz. In dem 17-seitigem Dokument wird detailliert belegt, wie der Wiener Neustädter Staatsanwalt in der Tierschutzcausa mehrfach das Gesetz zum Nachteil der Angeklagten brach:
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- Der Staatsanwalt hat zugelassen, dass die entlastenden Ergebnisse der verdeckten Ermittlungen, von denen er in Kenntnis war, unterdrückt wurden.
- Der Staatsanwalt hat Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium falsch über das Verfahren berichtet. Diese bekamen daher als übergeordnete weisungsbefugte Instanzen einen falschen Eindruck von den Fakten.
- Er hat – obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre – die Aufnahme von Entlastungsbeweisen verweigert und somit ein jahrelanges Hauptverfahren, inklusive finanzieller Vernichtung der Angeklagten verursacht, ohne zuvor deren entlastende Beweise aufzunehmen, obwohl diese geeignet gewesen wären, den Tatverdacht zu beseitigen.
- Er hat den Angeklagten und deren Verteidigern das grundlegende Recht auf Einsehen und Anhören von Ermittlungsergebnissen gesetzwidrig verweigert.
- Er hat durch Verfahrensverzögerungen und irreführende Informationen an Gericht und Angeklagte daran mitgewirkt, deren Einsicht in entlastende Aktenbestandteile erfolgreich zu verhindern.
- Er hat – obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre – kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnisse nicht selbst staatsanwaltschaftlich geprüft und auf diese Weise die Unterdrückung entlastender Beweismittel ermöglicht.
- Er hat belastende Ermittlungsergebnisse erfunden.
Harald Balluch appelliert an das Ministerium für Justiz,
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- den Staatsanwalt anzuweisen, endlich für eine gesetzeskonforme vollständige Akteneinsicht zu sorgen,
- sich im Sinne der Objektivität nicht nur vom Staatsanwalt über den Verfahrensstand berichten zu lassen, sondern auch die Verteidigung anzuhören – immerhin habe der Staatsanwalt bereits schon einmal das Ministerium in der Tierschutzcausa falsch unterrichtet,
- der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aufgrund deren schwerwiegender Verfehlungen das Verfahren zu entziehen und
- dass nach eingehender Prüfung der objektiven Fakten der Strafantrag zurückgezogen und das Verfahren eingestellt werde, so wie die Staatsanwaltschaften Wien und Linz das bei analogen Fällen („Selbstanzeigen“) auch bereits getan haben.
Der vollständige Text des offenen Briefs findet sich hier:
http://www.vgt.at/presse/news/2010/news20101229m_1.php