Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.09.2011)
Wien, am 26.09.2011Tierschutzpatrouillen stellen Vogelfänger im oö Salzkammergut
Regionale Polizei nennt Vogelfang eine Veranstaltung und deren Dokumentation eine Störung der öffentlichen Ordnung – Platzverweis angedroht
Am Wochenende waren wieder Tierschutzpatrouillen im oberösterreichischen Salzkammergut unterwegs, um Vogelfänger zu finden, zu dokumentieren und notfalls anzuzeigen. Zwei Vogelfänger wurden im Raum Bad Goisern gefunden. Sie hatten Zeisig, Gimpel, Stieglitz und Fichtenkreuzschnabel als Lockvögel in winzige Käfige gesperrt und mehr als 50 Quetschfallen für die heimischen Singvögel aufgestellt. Bereits um 8 Uhr in der Früh hatte einer der Vogelfänger einen Gimpel und einen Fichtenkreuzschnabel gefangen, die er in seinem Rucksack verstaute.
Die Wildtiere mussten dort einer langen Gefangenschaft entgegen sehen
Auch VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war vor Ort: „Diesen zierlichen kleinen Wildtieren in Gefangenschaft in die Augen zu schauen ist ein erschütterndes Erlebnis. Gerade noch waren sie frei und konnten fliegen, wie es ihr Herz begehrt, und schon schnappte die Falle zu und derbe Hände steckten sie in einen engen, dunklen Rucksack. Ihre weitere Zukunft ist ungewiss, laut oberösterreichischer Artenschutzverordnung dürfte sie der Fänger sogar lebenslang als Lockvögel in winzigen Käfigen eingesperrt halten. Es ist eine Schande, dass die lokalen Behörden das Tierschutzgesetz nicht vollziehen, nach dem diese Tätigkeit selbstverständlich verboten ist.“
Als die TierschützerInnen die Fallen und Lockvögel gefilmt hatten, erschienen zwei Polizeibeamte am Vogelfangplatz
Diese erklärten, dass ein einzelner Vogelfänger, der seine Fallen aufstellt und seine Lockvögel in Käfigen an Bäume hängt, eine behördlich genehmigte Veranstaltung durchführen würde. Die Präsenz von TierschützerInnen, die diesen Vorgang filmen, würde daher die öffentliche Ordnung stören. Es könne daher ein Platzverweis ausgesprochen werden, der nach Zuwiderhandeln sogar eine Festnahme nach sich ziehen würde. Der VGT-Obmann dazu: „Unsere Rechtsansicht ist, dass ein einzelner Vogelfänger mit aufgestellten Fallen keine Veranstaltung darstellt und dass in jedem Fall die Präsenz von TierschützerInnen, die das Vorgehen kontrollieren und dokumentieren, weil die Behörde dazu offenbar nicht willens ist, nicht als Störung der öffentlichen Ordnung gesehen werden kann. Das ist ja nicht das erste Mal, dass die Polizei legitime Tierschutztätigkeiten, die auf die Einhaltung oder Verbesserung des Tierschutzgesetzes abzielen, zu behindern versucht. Wir werden uns davon aber nicht abhalten lassen und unsere Kontrolltätigkeit sowie die Information der Öffentlichkeit fortsetzen.“