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Gerichtsurteil-Panik bei Mayr-Melnhof: LVWG-Richter hätte Amtsmissbrauch begangen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.06.2018)

Salzburg, 04.06.2018

Gatterjägermeister fordert jetzt von Staatsanwaltschaft Einstellung der Ermittlungen gegen ihn wegen Imageschadens (!) und Kränkungsgeld von seinen Opfern wegen Verleumdung

Da stellt ein Gericht rechtskräftig fest, dass Mayr-Melnhof zwei Tierschützern rechtswidrig Gewalt angetan und ihnen zumindest eine Kamera mit Gewalt entwendet hat. Und was ist seine Reaktion? Er holt zu Rundumschlägen aus, bezichtigt die Tierschützer des Komplotts und den Richter der Sympathie zum VGT. Letzterer habe, so ist den Schreiben von Mayr-Melnhof zu entnehmen, Amtsmissbrauch begangen und sei befangen. Das würde man einerseits daran erkennen, dass Mayr-Melnhofs Anwalt Sympathiebekundungen des Richters für den VGT vernommen haben will und andererseits daran, dass der Richter Mayr-Melnhof kein umfassendes Festnahmerecht zuerkannt habe, wenn dieser von einem Tierschützer ohne Grund die Identität feststellen möchte, der Tierschützer dabei aber die Mithilfe verweigert. Nicht einmal die Polizei darf in so einem Fall festnehmen. Darüber hinaus erklärt der Gatterjägermeister der Staatsanwaltschaft Salzburg, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Nötigung, Raub, Verleumdung, Amtsmissbrauch und dergleichen umgehend einzustellen ist, weil ihm sonst ein Imageschaden drohe!!!!! So weit ist das Selbstverständnis des Gatterjägermeisters bereits der Realität entrückt, dass er nach einer rechtskräftig festgestellten rechtswidrigen Gewalttat gefälligst nicht verfolgt zu werden hat, weil sonst sein guter Ruf leiden könnte. Zusätzlich fordert Mayr-Melnhof die Anklage seiner Opfer wegen Verleumdung und schließt eine Forderung nach Kränkungsgeld an.

Wortwörtlich auszugsweise hier: Martin Balluch's Blog.

VGT-Sprecher Martin Balluch dazu: So ist das, wenn man einem Mayr-Melnhof zu widersprechen wagt. Jetzt fühlt das auch einmal ein Richter, mit was für Unwahrheiten dann sofort agiert wird. Aber an dieser unfassbaren Überheblichkeit von Mayr-Melnhof ist die Medienöffentlichkeit nicht ganz unschuldig. Bisher hat der VGT noch kein einziges Gerichtsverfahren gegen Mayr-Melnhof rechtskräftig verloren, bisher sind alle der zahlreichen rechtskräftigen Urteile GEGEN Mayr-Melnhof ausgegangen. Dieser Mann ist sogar von einem Gericht rechtskräftig überführt worden, Tierschützern rechtswidrig Gewalt angetan und ihnen mit Gewalt eine Kamera entwendet zu haben! Aber davon wurde nichts berichtet. Kein Wunder, dass sich Mayr-Melnhof über dem Gesetz düngt, dass er meint, er kann Tierschützern lustig Gewalt antun und ihnen Gegenstände entwenden. Kein Wunder, dass er glaubt, er kann jeden festnehmen, der sich ihm gegenüber nicht ausweist. Kein Wunder, dass für ihn sein Imageschaden wichtiger ist, als die Verfolgung schwerer Straftaten. Kein Wunder, dass er von den Opfern seiner Gewalt Kränkungsgeld dafür verlangen will, dass sie es wagen, öffentlich von dieser nun rechtskräftig gerichtlich festgestellten Gewalt gegen sie zu sprechen!

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