Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.10.2018)
Burgenland, am 09.10.2018Pressekonferenz Grüne und VGT: 1000e Enten auf Grund der Republik Österreich ausgesetzt!
Verwaltung obliegt Landesrätin Eisenkopf – war darüber nicht informiert, Grüne kündigen Anfrage, ob es Bewilligung für auf Grund der Rep. Österreich aufgestellte Entenvoliere gibt, an
Im Jahr 2017 wurden sowohl das Bundestierschutzgesetz als auch das burgenländische Jagdgesetz reformiert. Das Tierschutzgesetz verbietet seither das Aussetzen von in freier Wildbahn nicht überlebensfähigen Zuchttieren. Das trifft auf die in Massentierhaltung gezüchteten Enten, die im Burgenland ausgesetzt werden, jedenfalls zu. Das burgenländische Jagdgesetz verpflichtet die Jagdpächter_innen, die Enten 8 Wochen vor Beginn der Schusszeit, also um den 20. Juni, auszusetzen. Zu dieser Zeit sind die Enten noch wochenlang flugunfähig. Ohne Hilfe ihrer Eltern können sie nicht überleben. Das müssen sie aber auch nicht, zumindest nicht lange. Ab Mitte August beginnen die Abschießbelustigungen. Obwohl das burgenländische Jagdgesetz den Abschuss weiblicher Tiere im selben Jahr, in dem ausgesetzt wurde, verbietet, ist die Hälfte der ausgesetzten Enten weiblich, da man beim Jungvogel den Unterschied nicht sieht – und im Spätherbst und Winter gibt es keine Enten mehr, die das Massaker überlebt haben, also hat man auch die weiblichen Tiere geschossen.
Der Grundbesitz, auf dem dieses Aussetzen und Abschießen an der Leitha, der Kleinen Leitha und dem Komitatskanal stattfindet, gehört der Republik Österreich, kleinere Tümpel, in denen ausgesetzt wurde, der Gemeinde Nickelsdorf. Verantwortlich, diesen Grund im Namen der Bevölkerung zu verwalten, ist Landesrätin Mag. Astrid Eisenkopf. Die große Mehrheit der Menschen in Österreich (laut einer IFES-Umfrage von 2015 etwa 75 %) spricht sich dezidiert gegen das Aussetzen von Zuchtenten zur Jagd aus. Nach Auskunft vom Büro der Landesrätin ist man sich dort aber gar nicht bewusst gewesen, dass es das Aussetzen gibt. In der heutigen Pressekonferenz der Grünen zusammen mit dem VGT kündigte der Grüne Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller eine entsprechende Anfrage an, insbesondere, ob die aufgestellte Entenvoliere, die am Grundbesitz der Republik Österreich stand, eine Bewilligung hatte. Der VGT präsentierte ein bakteriologisches Gutachten des Wassers der Leitha, das eine starke Überbelastung durch E.coli Bakterien und Kotkeime nachwies.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Diese Enten werden aus Massentierhaltung angekauft, vermutlich aus Ungarn, dann noch flugunfähig ausgesetzt und mit Futtermengen, die die Natur kontaminieren, am Leben erhalten. Zusätzlich verpestet ihr Kot das Wasser. Dann ballert man sie ab, nur, um sie zu entsorgen. Niemand wird ein Dutzend Schrotkugeln aus dem Entenkörper entfernen, wenn man viel billiger Entenfleisch kaufen kann, um es zu essen. Das alles geschieht auf dem Grundbesitz der Republik Österreich und ist darüber hinaus noch tierschutzgesetz- und jagdgesetzwidrig. Wir fordern jetzt, einen Schlussstrich zu ziehen. Im nächsten Jahr darf dieser Wahnsinn nicht mehr stattfinden!“