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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.10.2018)

Gattendorf, am 30.10.2018

VGT dokumentiert Treibjagd auf Zuchtfasane in Gattendorf, Nordburgenland

Rechtswidrig: statt die Fasane rechtzeitig auszusetzen, wurde einfach nur eine Ecke des Netzes auf der Voliere umgeschlagen; zur Jagd hat man vermutlich die Tiere aus dem Gehege getrieben

Der VGT weiß leider nur zu gut, dass eine Gesetzesreform im Sinne der Tiere noch keine Änderung im Umgang mit Tieren bedeutet. Im Allgemeinen geht alles weiter wie bisher – außer die Tierschützer_innen decken auf, dass das Gesetz nicht exekutiert wird. So auch bei der gestrigen Treibjagd auf Zuchtfasane in Gattendorf im Nordburgenland. Dort gibt es riesige Fasanvolieren, in denen die Zuchttiere für die Jagd gehalten werden. Ausgesetzt müssten sie 8 Wochen vor Beginn der Schusszeit sein, bei Fasanen heißt das Aussetzen bis spätestens zum 6. August. An diesem Tag hielten sich die Jäger_innen für besonders schlau und schlugen nur eine kleine Fläche des Netzes auf ihren Volieren an jeweils einer der Ecken um (siehe Bild). Der VGT hatte sofort Anzeige erstattet und festgestellt, dass die Fasane in der Voliere heuer nicht mehr bejagt werden dürfen, weil sie nicht als ausgesetzt gelten können. Doch gestern fand eine Treibjagd genau auf diese Fasane statt.

Und tatsächlich: gestern waren die Volieren plötzlich leer. Die Fasane mussten also im Vorfeld aus den Gehegen getrieben worden sein – ein klarer Bruch des Tierschutzgesetzes, welches das Hetzen von Tieren in Gefangenschaft verbietet. Zusätzlich ist es verboten, Fasane aus Gefangenschaft auszusetzen, weil sie in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind. Aber die Jagdgesellschaft hielt sich offenbar weder an die eine noch die andere Rechtsvorschrift und trieb die Zuchttiere mit Hunden auf, um sie dann aus dem Himmel zu ballern und von den Hunden wieder einfangen zu lassen – lebendig! Erneut mussten grauenhafte Szenen dokumentiert werden, wie Hunde sich in verletzte Vögel verbeißen. Ohne jeden vernünftigen Grund, waren die Vögel doch kurz zuvor noch in Gefangenschaft und hätten jederzeit human getötet werden können, hätte man sie essen wollen.

VGT-Obmann Martin Balluch: Die Jagdgesetzreform von Landesrätin Dunst wird leider nicht exekutiert. Bei der Entenjagd wurden einfach auch weibliche Tiere geschossen, obwohl das verboten ist. Die Auflage, die Fasane früh auszusetzen, wird durch eine umgefaltete Ecke im Netz auf der Voliere umgangen. Jetzt fand erst wieder eine Treibjagd auf orientierungslose Zuchttiere statt, wie sie eigentlich nicht mehr erlaubt wäre. Wir fordern Landesrätin Dunst auf, das Gesetz nachzubessern: das Aussetzen von Federwild muss bewilligungspflichtig gemacht werden. Will jemand solche Tiere aussetzen, dann sollen Fachgutachten vorgelegt werden müssen, dass das auch wirklich ökologisch sinnvoll ist, und die ausgesetzten Tiere dürften im selben Jahr nicht mehr bejagt werden.

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