Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.04.2022)
Wien, am 13.04.2022VGT-Aktion zu Ostern: der Leidensweg der Schweine als christlicher Kreuzweg
Appell an ÖVP-Landwirtschaftsministerin Köstinger, einem Verbot des Vollspaltenbodens nicht mehr im Weg zu stehen, und an den Tierschutzminister Rauch, das Verbot zu erlassen
Dass das Leid der Schweine auf Vollspaltenboden wirklich unermesslich ist, zeigen die regelmäßigen Aufdeckungen entsprechender Betriebe durch den VGT. Dabei geht es nicht um sogenannte „schwarze Schafe“, wie das die Landwirtschaftskammern gerne darstellen, sondern um einen Systemfehler. Der Vollspaltenboden führt unweigerlich zu Schmerzen, Leiden und Schäden für die Schweine, man kann das bestenfalls durch rasches Eingreifen und Entfernen der betroffenen Tiere kaschieren. Deshalb ist zu erwarten, dass die Verfassungsklage gegen den Vollspaltenboden durch die Bgld. Landesregierung erfolgreich sein und zu einem Verbot führen wird. Dem Vernehmen nach wurde Tierschutzminister Rauch vom Verfassungsgerichtshof aufgefordert, bis 18. Mai seine Sicht der Dinge darzulegen.
Um das Leid der Schweine anlässlich des Osterfestes zu verdeutlichen, hat der VGT heute einen Kreuzweg der Schweine am Wiener Ballhausplatz vor dem Ministerrat anhand von 5 Stationen dargestellt: Schwangerschaft im Kastenstand, Geburt im Abferkelgitter, Kupieren der Ringelschwänze ohne Betäubung innert 7 Tage nach der Geburt, Vormast auf Plastikvollspaltenboden und Hauptmast auf Betonvollspaltenboden, jeweils ohne Stroh. Nach diesen Stationen wurde das Schwein gekreuzigt, während ÖVP-Landwirtschaftsministerin Köstinger unberührt zusah und nichts zum Schutz der Schweine unternahm. Der VGT appelliert an die Ministerin, endlich ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens zuzulassen und an Tierschutzminister Rauch, eine entsprechende Reform in Begutachtung zu schicken und dem Verfassungsgerichtshof ehrlich zu antworten: Der Vollspaltenboden ist reine Tierquälerei und widerspricht zahlreichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sowie dem Staatsziel Tierschutz.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Bis 18. Mai muss der Grüne Tierschutzminister dem Verfassungsgerichtshof gegenüber darlegen, was er von der Klage der Bgld. Landesregierung gegen den Vollspaltenboden hält. In allen Äußerungen der 3 Grünen Tierschutzminister bisher wurde übereinstimmend festgestellt, dass der Vollspaltenboden eine furchtbare Qual für die Tiere ist. Es ist daher davon auszugehen, dass Minister Rauch diese Meinung auch gegenüber dem Verfassungsgerichtshof vertritt. Damit würde der Aufhebung der Erlaubnis für den Vollspaltenboden in der Verordnung zur Schweinehaltung durch das Höchstgericht nichts mehr im Weg stehen. Zum Glück haben weder die ÖVP noch die Landwirtschaftsministerin in diesem Verfahren irgendein Mitspracherecht!“