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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.04.2024)

Graz, am 29.04.2024

Hühnermast-Prozess endet mit Diversion

Fortsetzung im Prozess gegen zwei steirische Mäster wegen des Überfahrens von Masthühnern: VGT sieht wichtiges Signal gegen Tierquälerei in der Hühnermast

Der zuvor vertagte Prozess gegen Vater und Sohn, die am eigenen Betrieb Masthühner rücksichtslos überfahren hatten, wurde heute Vormittag abgeschlossen. Die erschreckenden Szenen wurden damals vom VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN an die Öffentlichkeit getragen und zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Hühnermäster schließlich wegen Tierquälerei angeklagt. Ein Amtstierarzt hatte die rohe Misshandlung der Hühner durch die Angeklagten als Gutachter vor Gericht am ersten Prozesstag bestätigt und die Qualen, die die Tiere erlitten hatten, im Detail geschildert. Der Sohn gestand die Schuld ein, während sich der Vater bis zuletzt nicht einsichtig zeigte. Dennoch wurde beiden Angeklagten eine Diversion angeboten. Werden die insgesamt 6.723,- Euro rechtzeitig überwiesen, ist der Prozess damit beendet. Die Diversion bedeutet auch, dass die Angeklagten keine Vorstrafe erhalten.

Das Ergebnis ist aus Sicht der im Prozess anwesenden Tierschützer:innen zwar zu milde, setzt aber dennoch ein wichtiges Zeichen: Tierquälerei – auch wenn sie in der Branche noch so verbreitet sein sollte oder normalisiert wird – ist inakzeptabel!

VGT-Campaigner David Richter war auch heute im Gerichtsaal als Prozessbeobachter anwesend: Zurzeit ist der Maximalstrafrahmen für Tierquälerei leider sehr gering. Auch wenn es statt einer Verurteilung nur eine Diversion gab, sehen wir den Ausgang des Verfahrens positiv und hoffen, dass er als abschreckendes Beispiel dient – Tierhalter:innen haben eine gesetzliche und ethische Verpflichtung gegenüber jedem einzelnen Individuum.

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