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Erfolg: VGT hat erreicht, dass Tierschutz in der Verfassung steht!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.05.2013)

Wien, 24.05.2013

Nach langer Kampagne überwiegt die Freude; Wermutstropfen ist die schwache Formulierung, die hinter Staatszielbestimmung Umweltschutz zurück bleibt

Nachdem es bereits 1996 ein Tierschutz-Volksbegehren und 2004 einen einstimmigen Parlamentsbeschluss dazu gegeben hatte, führte der VGT seit Anfang 2012 eine intensive Kampagne um Tierschutz in die Verfassung zu bekommen. Mit der heutigen Erklärung von SPÖ, ÖVP und FPÖ scheint dieses Ziel endlich erreicht. Doch die Formulierung lässt zu wünschen übrig. Während sich die Republik Österreich zum „umfassenden“ Umweltschutz bekennt, fehlt diese Spezifizierung beim Tierschutz. Zusätzlich gibt es bei der Staatszielbestimmung zu Umweltschutz einen Absatz 2, der dieses Bekenntnis genauer umschreibt. Beim Tierschutz wurde diese Umschreibung lediglich in die Erläuterungen aufgenommen, offenbar ein Kompromiss. Trotzdem überwiegt beim VGT die Freude über diese Einigung. Tierschutz wird schließlich in § 1 Tierschutzgesetz als der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere definiert, zu dem sich nun endlich auch der Staat in seiner Verfassung bekennen wird!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch hatte heute Nachmittag noch mit dem ÖVP-Verfassungssprecher Mag. Wolfgang Gerstl zu dieser Frage eine Unterredung: „Grundsätzlich bedanken wir uns bei den Regierungsparteien dafür, endlich nach 17 (!) Jahren auf den Mehrheitswillen des Volkes gehört zu haben und Tierschutz tatsächlich als Staatsziel in die Verfassung aufnehmen zu wollen. Doch sowohl die Zivilgesellschaft als auch die Opposition wurden von diesen Verhandlungen völlig ausgeschlossen und im Dunkeln gehalten. Für uns alle kam die heutige Erklärung überraschend, obwohl ich noch wenige Stunden vorher mit dem ÖVP-Verfassungssprecher über das Thema geredet habe, ein politisch unkluger Regierungsstil. Das ist insofern schade, als dass so die Opposition und die Zivilgesellschaft ihre Ansichten und Ideen in die Diskussion nicht einbringen konnten. Das Ergebnis ist dann eine im Vergleich zum Umweltschutz deutlich abgeschwächte Form der Staatszielbestimmung Tierschutz. Doch vielleicht lässt sich bis zur Abstimmung im Parlament das Wörtchen „umfassend“ noch in die Verfassungsbestimmung hinein reklamieren!“

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