Jagd auf ausgesetzte Fasanen: diese Tierquälerei muss verboten werden! - vgt

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Jagd auf ausgesetzte Fasanen: diese Tierquälerei muss verboten werden!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.10.2013)

Wien, 30.10.2013

Mahnwache gegen sinnloses Tierleid am 2.11. in Thal bei Graz, Steiermark

Fasanenjagd in Thal bei Graz: 2.11. Einladung zur Mahnwache! ... denn dieses Tierleid ist uns nicht egal!

Wann: Samstag, 2.11., von 8:00 bis 15:00 Uhr

Wo: 8051 Thal bei Graz, Thalstraße Kreuzung Waldsdorfstraße, beim Schloss

Das Schloss Thal liegt in der landschaftlich wunderschönen Gemeinde Thal bei Graz. Doch an jedem 1. Samstag im November organisiert der Schlossverwalter für die Besitzer des Schlosses, die Hamburger Reederei-Unternehmer und Brüder Dr. Eberhart und Heinrich von Rantzau, eine Treibjagd auf Hunderte ausgesetzte Fasanen. Mit der Mahnwache möchte der VGT die Schlossherren dazu auffordern, dieses unwürdige Treiben zu beenden. Und wir möchten weiters das öffentliche Bewusstsein stärken, damit in Folge Fasanerien verboten, und die Jagd auf Fasanen eingestellt wird.

FAKTEN ZU FASANERIEN UND ZUR FASANENJAGD

Massentierhaltung für den Jagdspaß

Fasanen sind in Österreich nicht heimisch, sondern wurden bereits vor einigen hundert Jahren aus Asien eingeführt. Schon die mittelalterlichen Feudalherren wollten sich ihren Jagdspaß durch die Züchtung leicht jagdbarer Vogelarten verschönern. Aus der Kreuzung verschiedener Rassen ist ,,der Jagdfasan" hervorgegangen.

Die Einfuhr und das Aussetzen von Fasanen aus jagdlichen Gründen in Österreich hat den Fasan aber nicht zu einem einheimischen Vogel gemacht. Das Klima und die Landschaft bieten ihm dafür nicht die geeigneten Lebensbedingungen. Die gegenwärtige Verbreitung des Fasans und die heutigen Besatzgrößen sind nur durch massive Hegemaßnahmen, wie Winterfütterungen und regelmäßiges Aussetzen von Fasanerievögeln, zu erhalten.

Fasanerien

Fasanerien sind seitlich und nach oben hin eingezäunte Gehege, in die die kleinen Fasanen aus den Brütereien kommen, um dort gemästet zu werden. Dieses Gehege entspricht nicht den Bedürfnissen der Tiere, da sie dort sehr eng und in Massen gehalten werden. Wenn die Fasanen flüchten möchten, fliegen sie auf und gegen das Netz, das über ihren Köpfen gespannt ist.

Im Schloss Thal gibt es zwei Fasanerien, in denen laut Schlossverwalter insgesamt 1000 Jungtiere aufgemästet werden. Die Tiere können ab Ende August aus den Fasanerien heraus, dann bekommen die Fasanen rund um die Fasanerien Futter (u.a. Maisschrot) und Wasser bereitgestellt, damit sie in der Nähe der Fasanerie bleiben. Wäre das Fasanenfleisch an sich der Grund für das Aufziehen der Tiere, so könnten die zahmen Vögel leicht eingefangen und geschlachtet werden, anstatt sie im Flug aus der Entfernung zu erschießen. So wird jedoch pro Schuss (meist) Bleischrot mit einem Gewicht von einem englischen Pfund (=453 g) in die Luft geschleudert. Man kann sich vorstellen, wieviel Blei sich in einem Jagdgebiet über die Jahre ansammelt, österreichweit sind es 400 Tonnen, allein durch die Jagd.

Die Treibjagd

Die Jagdgesellschaft besteht aus TreiberInnen und JägerInnen. Die TreiberInnen scheuchen die Tiere auf, sodass diese in Richtung der JägerInnen flüchten. Die kleinen Schrotkügelchen fliegen mit entsprechender Streuung (4 m nach 50 m Flugdistanz) in Richtung der Vögel. Laut einer Statistik ist nur etwa die Hälfte der getroffenen Tiere sofort tot, ein Viertel ist schwer verletzt, ein weiteres Viertel überlebt leicht getroffen noch einige Zeit. Die verletzten Tiere bleiben meist bis zum Ende des Triebes liegen oder werden von einem Jagdhund zu seinem Halter gebracht. Die restlichen (verletzten) Tiere werden dann von den Jagenden eingesammelt.

Ein Jagdtag besteht aus mehreren (etwa sechs) Trieben, in denen ein relativ großes Gebiet durchkämmt und möglichst viele Fasane erschossen werden. Die Jagd selbst fällt nicht unter das Tierschutzgesetz, es gibt ein eigenes Jagdgesetz. Laut Tierschutzgesetz ist das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten ...

Das wirtschaftliche Argument

JägerInnen argumentieren damit, dass viele Menschen finanziell von der Jagd abhängig sind. Das mag sein, aber das verursachte Leid kann nicht als Rechenschaft für ein unethisches Handeln dienen. Außerdem gibt es sicherlich Alternativen, wie diese Menschen, auf sinnvolle Weise, stattdessen Ihren Lebensunterhalt verdienen können. Wie ein Sprichwort sagt: wo ein Wille, da ein Weg!

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