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Letzter Tag im SLAPP-Prozess von SPAR gegen VGT am Wiener Handelsgericht!

Wien, 03.03.2026

Schweinebauer Hubmann: Umstieg der gesamten Schweinebranche auf Stroh wäre leicht machbar; Vet-Uni Prof. Baumgartner: Vollspaltenboden Vorteil für Halter auf Kosten der Tiere

Im Juni 2022 (!) hat SPAR den VGT geklagt, weil letzterer gegen den Verkauf von Schweinefleisch aus der Haltung auf Vollspaltenboden durch Ersteren protestiert hatte. SPAR hat österreichweit den größten Anteil am Verkauf dieses Fleisches und damit eine entsprechende Mitschuld am dadurch verursachten Tierleid. Gegen diese Kritik ging SPAR mit einer SLAPP-Klage vor. Gestern war der letzte Verhandlungstag in erster Instanz am Handelsgericht Wien.

Einvernommen wurde u.a. Andreas Hubmann, der seine Schweine auf einer tiefen Strohmatte am Acker im Zelt hält. Er konnte bestätigen, wie wichtig Stroh und andere organische Einstreu für die Tiere ist. So können sie wühlen und sich intensiv beschäftigen, weshalb es zu keinen Verletzungen wie angebissene Ohren oder Schwänze kommt und die Schwänze nicht kupiert werden müssen. Er rechnete vor, dass die gesamte Schweinebranche Österreichs um etwa € 200 Millionen auf reine Strohhaltung umstellen könnte, was durch die bestehenden Investitionsförderungen, die leider mehrheitlich in den Neubau von Vollspaltenboden-Schweinefabriken fließen, gedeckt ist. Schweden, so Hubmann, sei ein Vorzeigebeispiel: dort ist der Vollspaltenboden verboten, Stroheinstreu vorgeschrieben und der Selbstversorgungsgrad ist 85 % und steigend.

Ebenso einvernommen wurde Vet-Uni Prof. Johannes Baumgartner, der sich seit Jahrzehnten mit der Schweinehaltung beschäftigt. Er räumte mit den falschen Aussagen der Zeugen von SPAR aus der Vollspaltenbodenbranche auf: Der Vollspaltenboden bringe Vorteile für die Tierhalter:innen zu Lasten der Tiere, beim Stroh sei es umgekehrt. So werde auf Vollspaltenboden den Schweinekindern routinemäßig der Schwanz kupiert, obwohl das EU weit verboten ist, weil sie sich sonst beißen. Und trotzdem kommt es immer wieder zu diesbezüglichen Verletzungen. Die Mortalität, so Baumgartner weiter, liege über das gesamte Leben der Schweine hin bei 20–25 %.

Zeug:innen von Hofer und REWE berichteten, dass in ihren Supermarktketten der Anteil an Tierwohlfleisch bereits bei 35 % bzw. 50 % liege. Noch dazu stammt das Tierwohlfleisch vom Schwein bei beiden Ketten aus einer Haltung mit Tiefstroh und Auslauf in einen Außenbereich, während das sogenannte „Tierwohlfleisch“ von SPAR mehrheitlich von einer deutlich schlechteren Haltung ohne Auslauf und Tiefstroh stammt und deshalb weder vom Tierschutzzeugen noch von Schweinebauer Hubmann als „Tierwohlfleisch“ bezeichnet wurde. Damit war das Beweisverfahren (nach 4 Jahren!) beendet und das Urteil ergeht schriftlich.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Diese Klage bedroht uns als Tierschutzverein mit Kosten von € 100.000 oder sogar mehr! Im gesamten Verfahren ist klar geworden, dass es SPAR auf einen möglichst langen und ausufernden Prozess anlegt. Unser Angebot auf außergerichtliche Einigung hat SPAR einfach abgelehnt. Das Ziel derartiger SLAPP-Klagen ist es ja, den beklagten Kritiker möglichst lange zu beschäftigen und mit möglichst hohen Kosten zu bedrohen. SPAR will uns mundtot machen. Doch das wird nicht gelingen. Heute nach Ende der Verhandlung haben wir wieder vor SPAR in der Wiener Schottengasse gegen den Vollspaltenboden protestiert!“

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