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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2014)

Graz, am 10.02.2014

Schlägerpolizist gegen Tierschützer: heute Schuldspruch am LG Graz

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Dezember 2011 rief der stellvertretende VGT-Obmann die Polizei zu Hilfe, weil er eine illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht nach. Stattdessen schlug einer der Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust auf den Hinterkopf, riss ihn zu Boden und setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn, wobei er auch noch dessen Kopf zu Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte. Die Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte. Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den Polizisten wegen Amtsmissbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung das Filmen durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung des Angeklagten, er habe sich provoziert gefühlt, wiesen die 3 Richter zurück: ,,[Der Tierschützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht".

Das Urteil: eine Geldstrafe von EUR 2400 und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft. Strafmildernd sei gewesen, so die Richter, dass das Verfahren über 2 Jahre gedauert hatte - was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen Amtsmissbrauch anklagen wollte und dazu zuerst von einer Einzelrichterin quasi gezwungen werden musste - und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadensersatz und Schmerzensgeld erstattet hat. Die Richter machten auch deutlich, dass sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als Verantwortlichen für die Amtshandlung, als auch einen der Jäger wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage zur Rechenschaft ziehen würden. Aber diese beiden Strafverfahren wurden auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt. Der Rechtsanwalt des VGT nannte diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.

VGT-Obmann Martin Balluch war heute beim Prozess als Beobachter anwesend: ,,Bei Staatsanwaltschaft und Polizei gelten TierschützerInnen in aller Regel als Personen zweiter Klasse. Deshalb ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat. Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer, mein Stellvertreter als Obmann im VGT, statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre, hätte er nicht die gesamte Amtshandlung mitgefilmt und mit aller Kraft ein Entreißen der Kamera verhindert. So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy des Polizeikollegen des Angeklagten vorsätzlich gelöscht worden sind, um die Schuld des Täters zu vertuschen. Ja, die Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu beschlagnahmen! Trotz des viel zu geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Botschaft an alle PolizeibeamtInnen, dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist, dass sie ihre Dienstnummer zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat, zuzuschlagen, auch wenn es 'nur' gegen TierschützerInnen geht, die den 'guten Freunden' aus der Jägerschaft lästig fallen!"

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