Teilen:

VGT zeigt Schweinebetrieb in Südoststeiermark an: kein physisch angenehmer Liegebereich

Südoststeiermark, 29.04.2026

Seit 2022 fordert die Verordnung zur Schweinehaltung, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden muss – auch Vollspaltenboden Neu bietet das nicht

Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2025 das Verbot des Vollspaltenbodens demontiert und durch eine lächerliche neue Mindestanforderung ab 2034/2038 ersetzt, die nur eine Neuversion des Vollspaltenbodens darstellt. Gestern hat der VGT einen Schweinebetrieb in der Südoststeiermark aufgedeckt, der 2023 diesen neuen Boden bereits eingebaut hat. Die Zustände sind gleich wie immer schon auf einstreulosem Vollspaltenboden. Insbesondere bietet auch dieser Vollspaltenboden Neu keinen physisch angenehmen Liegebereich, der auch noch sauber ist. Doch genau das ist seit 2022 vorgeschrieben. Und diese Bestimmung ist nicht von der Regierung geändert worden. Da steht im Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung wörtlich: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, der […] sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können“. Das ist eindeutig nicht der Fall, weder am Vollspaltenboden Alt, noch am Vollspaltenboden Neu, und damit auch nicht in diesem aufgedeckten Betrieb. Der VGT hat heute Anzeige erstattet.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Schlimm genug, dass die Regierung eine so wesentliche Tierschutznorm – das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung – einfach wieder zurück nimmt! Aber die Vollzugsbehörde sollte sich wenigstens an die übrig gebliebenen Bestimmungen halten. Und dazu gehört die Anforderung, jedem Schwein einen physisch angenehmen Liegebereich zu bieten, der sauber ist. Wir fordern, dass die Behörde diese Norm durchsetzt und den Betrieb – der 2023 umgebaut hat! – nun dazu zwingt, sich an das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen zu halten. Der Vollspaltenboden Neu muss wieder umgebaut werden! Nur ein planbefestigter Boden mit tiefer, weicher Stroheinstreu kann dem Schwein bieten, was das Gesetz vorschreibt: einen physisch angenehmen Liegebereich. Unfassbar, wie der Rechtsstaat ununterbrochen gegenüber den Tieren versagt!“

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv

20.05.2026, Wien

Steiermark: FPÖ und ÖVP schmettern Grünen Antrag im Landtag gegen Vollspalten ab

Die steirische Landesregierung ist nicht einmal bereit, Tierwohlfleisch in Landesküchen oder den Umbau der Schweinebetriebe weg vom Vollspaltenboden zu fördern

19.05.2026, Steiermark

VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot