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VGT zeigt Schweinebetrieb in Südoststeiermark an: kein physisch angenehmer Liegebereich

Südoststeiermark, 29.04.2026

Seit 2022 fordert die Verordnung zur Schweinehaltung, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden muss – auch Vollspaltenboden Neu bietet das nicht

Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2025 das Verbot des Vollspaltenbodens demontiert und durch eine lächerliche neue Mindestanforderung ab 2034/2038 ersetzt, die nur eine Neuversion des Vollspaltenbodens darstellt. Gestern hat der VGT einen Schweinebetrieb in der Südoststeiermark aufgedeckt, der 2023 diesen neuen Boden bereits eingebaut hat. Die Zustände sind gleich wie immer schon auf einstreulosem Vollspaltenboden. Insbesondere bietet auch dieser Vollspaltenboden Neu keinen physisch angenehmen Liegebereich, der auch noch sauber ist. Doch genau das ist seit 2022 vorgeschrieben. Und diese Bestimmung ist nicht von der Regierung geändert worden. Da steht im Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung wörtlich: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, der […] sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können“. Das ist eindeutig nicht der Fall, weder am Vollspaltenboden Alt, noch am Vollspaltenboden Neu, und damit auch nicht in diesem aufgedeckten Betrieb. Der VGT hat heute Anzeige erstattet.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Schlimm genug, dass die Regierung eine so wesentliche Tierschutznorm – das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung – einfach wieder zurück nimmt! Aber die Vollzugsbehörde sollte sich wenigstens an die übrig gebliebenen Bestimmungen halten. Und dazu gehört die Anforderung, jedem Schwein einen physisch angenehmen Liegebereich zu bieten, der sauber ist. Wir fordern, dass die Behörde diese Norm durchsetzt und den Betrieb – der 2023 umgebaut hat! – nun dazu zwingt, sich an das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen zu halten. Der Vollspaltenboden Neu muss wieder umgebaut werden! Nur ein planbefestigter Boden mit tiefer, weicher Stroheinstreu kann dem Schwein bieten, was das Gesetz vorschreibt: einen physisch angenehmen Liegebereich. Unfassbar, wie der Rechtsstaat ununterbrochen gegenüber den Tieren versagt!“

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