Südoststeiermark, 28.04.2026
Der von der Regierung als Ende des Vollspaltenbodens angekündigte neue Mindeststandard, der ab 2034/2038 gelten soll und „Gruppenhaltung Neu“ heißt, ist ununterscheidbar vom Bisherigen
Seit 2023 dürfe kein Schweinebetrieb mit Vollspaltenboden mehr gebaut werden, versprach die Regierung. Seit damals gäbe es keine Investitionsförderungen für Umbauten des Vollspaltenbodens, wurde betont. Dem VGT wurde jetzt ganz aktuelles Filmmaterial von April 2026 aus einem Betrieb in der Südoststeiermark zugespielt, die eindeutig das Gegenteil beweisen. Dieser Schweinebetrieb hat im Jahr 2023 seine Größe mit ursprünglich 1.700 Schweinen auf nun 3.400 Schweine erweitert. Zusätzlich befinden sich rund 300 Schweine zur Zucht im benachbarten Betrieb, ebenfalls im Familienbesitz. Für diesen Umbau und das Jahr 2023 hat der Betrieb € 111.000 erhalten, im Jahr 2024 noch einmal € 48.000. Die Fotos und Videos zeigen aber, dass es sich um einen ganz normalen Vollspaltenboden handelt, auf dem diese Schweine gehalten werden. Normal, im Sinne von einem Betonboden, der durchgehend mit Spalten durchzogen ist. Dass auf einem Drittel der Buchtenflächen nur die Hälfte der Spalten bestehen bzw. offen sind, ist für das ungeübte Auge praktisch nicht zu sehen und für die Schweine nicht zu bemerken. Die Aufnahmen zeigen dieselben typischen Verletzungen der Tiere, dieselben unhygienischen Bedingungen, dieselbe unendliche Langeweile für die Schweine, dieselbe Tierqual.
Der Film zum Betrieb: Der Skandal ist, dass das die Zukunft sein soll
Im Jahr 2022 wurde der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung mit dem Jahr 2040 verboten. In Aussicht gestellt wurde ein neuer Mindeststandard mit Stroheinstreu, für nach 2023 neu- oder umgebaute Betriebe (wie den jetzt aufgedeckten) galt dafür eine Übergangsfrist von 23 Jahren. Mit dem 1. Juni 2025 hat die neue Bundesregierung dieses Gesetz einfach so aufgehoben. Stattdessen wurde eine neue Regelung getroffen, nach der ab 2034 (oder für „Härtefälle“ ab 2038) eine sogenannte „Gruppenhaltung Neu“ für alle Betriebe gelten solle. Und diese sieht die Hälfte der Spalten auf einem Drittel der Bodenfläche vor. Was von der Bundesregierung als Verbot des Vollspaltenbodens verkauft wurde, ist nur dessen Fortsetzung für immer, wie die neuen Aufnahmen zeigen. Es gibt keinen auch nur irgendwie nennenswerten Unterschied zwischen der alten Form des Vollspaltenbodens und der neuen, die in 8 (bzw. 12) Jahren „neuer“ Mindeststandard wird. Die Bevölkerung soll offensichtlich getäuscht werden!
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Man will uns alle für dumm verkaufen! Aber ohne den VGT. Jetzt haben wir den Beweis, dass dieses ganze Gerede um ein Ende des Vollspaltenbodens nur Lug und Betrug ist. Ich fordere alle Menschen auf, insbesondere Medienverteter:innen und Politiker:innen, aber auch alle aus der Schweinebranche, sich die Filme aus diesem Betrieb anzusehen. Wo, bitte schön, wo ist der Unterschied zum bisherigen Vollspaltenboden? Kein Scherz: den Unterschied muss man mit der Lupe suchen. Er ist einfach nicht zu sehen, selbst wenn man genau hinschaut. Das soll das Ergebnis der jahrelangen Verhandlungen zum Vollspaltenboden gewesen sein? Das ist die großartige Verbesserung? Das kann doch wirklich niemand ernsthaft behaupten! Momentan läuft ein staatlich finanziertes Projekt namens IBeSt+, bei dem die Auswirkung von Stroh vor allem auf das Tierwohl der Schweine untersucht wird. Wenn dieses Projekt Ende 2026 seinen Abschlussbericht veröffentlicht, muss endlich gehandelt werden. 92 % der Menschen in Österreich wollen Stroh für Schweine! Mit dem Vollspaltenboden in jeder Form muss dann endgültig Schluss sein!“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)