Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.02.2014)
Wien, am 13.02.2014Oberstaatsanwaltschaft legt Selbstanzeigen zurück: VGT kündigt 2. Welle an
OStA bemängelt fehlende ,,Ernsthaftigkeit" der Ankündigung einer Kampagne gegen Sport EYBL in den Selbstanzeigen; VGT weist daraufhin, dass diese bereits läuft!
In einer historischen Solidarisierungsaktion schickten über 3000 Personen Selbstanzeigen an die Staatsanwaltschaft, sich genauso ,,schuldig" gemacht zu haben, wie die restlichen Angeklagten in der Wiederholung des Tierschutzprozesses, der ab Anfang April 2014 beginnen soll. Die SelbstanzeigerInnen hatten davor ein Email an die Firma Sport EYBL verfasst, in dem sie eine Kampagne ankündigten, sollte EYBL nicht aus dem Pelzhandel aussteigen. Und diese Kampagne, so ist dem Email zu entnehmen, würde genauso ablaufen, wie jene gegen Kleider Bauer, die Gegenstand des Tierschutzprozesses ist. Nun hat die Oberstaatsanwaltschaft alle über 3000 Selbstanzeigen zurückgelegt, ohne ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil in ihren Augen die Geschäftsführung der Firma offensichtlich nicht besorgt zu sein hätte. Das deshalb, weil die Formulierung im Email zu vorsichtig ausgefallen wäre und davon auszugehen sei, dass die SelbstanzeigerInnen nur eine Aktion ,,gegen die Justiz" hätten starten wollen und nie ernsthaft erwogen hätten, gegen EYBL aktiv zu werden.
Dazu einer der Selbstanzeiger, VGT-Obmann Martin Balluch: ,,Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) bemängelt die Ernsthaftigkeit unserer Selbstanzeigen, aber de facto hat die Kampagne gegen EYBL bereits mit voller Wucht begonnen. Seit Anfang Dezember 2013 gibt es jede Woche Demonstrationen und um die Weihnachtszeit wurden auch verschiedene Aktionen in EYBL-Filialen quer durch Österreich durchgeführt. Zusätzlich konnten mittels Aussendungen, Plakaten und Flugblättern abertausende Menschen über die fragwürdigen Geschäftspraktiken von EYBL informiert werden, die daraufhin beschlossen, dort nicht mehr einzukaufen. Genau das ist Gegenstand der Anklage wegen schwerer Nötigung in der Neuauflage des Tierschutzprozesses."
Und weiter: ,,Diese Aktion richtete sich überhaupt nicht gegen die Justiz, wie die OStA meint, sondern gegen die Gefährdung der Demokratie, wie sie im Urteil des OLG-Wien durchklingt. Aber die SelbstanzeigerInnen haben ihre Selbstanzeige durchaus todernst gemeint, nicht im Sinne einer Aktion. Laut Gutachten der Vorständin des Instituts für Strafrecht der Uni Linz, Univ.-Prof. Petra Velten, ist es zwar eine gefährliche Drohung aber keine rechtswidrige Nötigung, einer Firma eine ernst gemeinte, harte, aber legale Kampagne anzukündigen, um sie durch das Abspenstig-Machen von KundInnen zu einem Ende ihres Pelzverkaufs zu drängen. Wir werden also in einer 2. Welle der Selbstanzeigen die OStA auf diese Fehlinterpretation unserer Intention aufmerksam machen und diesmal ganz klar und identisch, wie in den im Tierschutzprozess angeklagten Emails, EYBL ultimativ dazu auffordern, den Pelzhandel zu beenden. Wir dürfen gespannt sein, auf welche Weise dann noch ein Unterschied zum angeklagten Sachverhalt konstruiert werden kann - oder tausende Menschen tatsächlich vor Gericht landen!"