Kärntner Waldeigentümer: Beschwerde gegen Zwangsbejagung nun beim VfGH - vgt

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Kärntner Waldeigentümer: Beschwerde gegen Zwangsbejagung nun beim VfGH

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.07.2015)

Wien, 02.07.2015

Da auch das Landesverwaltungsgericht Kärnten eine Jagdfreistellung ablehnte, liegt der Fall nun beim Verfassungsgerichtshof – mit unabsehbaren Auswirkungen auf die Jagd in Österreich

Im Oktober 2014 beantragte ein Waldeigentümer in Kärnten die Jagdfreistellung seines Grundes aus tierschutzethischen Gründen, aber auch, weil die Jagdpraxis mit ständigen Fütterungen den Wildbestand so erhöht hatte, dass der Wald Schaden nahm. Tatsächlich werden in Österreich GrundbesitzerInnen gezwungen, ihren Grund bejagen und damit als Mastanstalt für Trophäenträger verkommen zu lassen. Doch diese Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Reihe von Entscheidungen bereits als verfassungs- und menschenrechtswidrig bezeichnet worden. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies dennoch am 18. Mai 2015 das Ansinnen des Waldbesitzers ab. Der beschreitet nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof, um zu seinem Recht zu kommen. In Kärnten und auch weiteren Bundesländern sind bereits ähnliche Fälle anhängig, die durch diesen Präzedenzfall entschieden werden könnten.

Die Beschwerde im Wortlaut auf Martin Balluchs Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch begleitet den Fall: „So oft schon haben uns GrundstückseigentümerInnen kontaktiert, die die Jägerschaft auf ihrem Besitz quasi als bewaffnete Besatzungsmacht betrachten. Die JagdpächterInnen ihres Grundstücks würden einfach Fütterungen und Jagdstände errichten und insbesondere auf den Wald keine Rücksicht nehmen. Jetzt steht unmittelbar ein bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs bevor, das diesem Spuk ein Ende machen wird. Auf Basis der Judikatur des EGMR ist kein anderes Ergebnis möglich, als die Zwangsbejagung für verfassungswidrig zu erklären. Das zeigt den Konflikt zwischen Waldinteressen und der üblichen Form der Jagd mit intensiver Wildtiermast deutlich auf. Österreich sollte von der Trophäen- und Hobbyjagd zu einem Wildtiermanagement übergehen und das Jagdgesetz zeitgemäß und mit Rücksicht auf den Tierschutz umgestalten. Dazu gehört jedenfalls ein Verbot der Jagd in eingezäunten Gattern und, allgemeiner, ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Wildtiere, wie auf Schießbudenfiguren.“

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