Strem, 10.12.2025
Wie immer, wenn es um den Schutz der Tiere geht, scheinen Gesetze keinen Wert mehr zu haben – das Gatterjagdverbot im Burgenland wird ständig gebrochen!
"Wer soll das schon merken?", scheinen sich die ehemals adeligen Gatterjagdbetreiber im Burgenland zu denken. Seit Februar 2023 ist die Gatterjagd im Burgenland verboten, seit damals sollten alle Jagdgatter aufgelöst sein, zumindest die Zäune für Wildtiere durchlässig gemacht. Eine Anfrage des VGT bei der BH Güssing ergab am 24. Oktober 2025, dass es bereits 2 behördliche Kontrollen des Jagdgatters von Nikolaus Draskovich bei Strem im Burgenland gegen hat. Diese hätten gezeigt, dass der Zaun für Wildtiere durchlässig war. Jetzt sind aber Tierschützer:innen des VGT das gesamte Jagdgatter von Draskovich systematisch abgegangen und haben gefunden, dass der Zaun überall wilddicht verschlossen war. Ein eindeutiger Bruch des Gesetzes! Der VGT hat Anzeige erstattet.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Zuerst bei Mensdorff-Pouilly, jetzt bei Draskovich. Der ehemalige Adel und Großgrundbesitz, der sich traditionell bei Gatterjagden die Zeit vertrieben hat, schert sich wieder einmal nicht um die Gesetze. Tierschutz ist, so vermutlich die Einstellung, nur ein Scherz am Rande und wenn, dann für das niedrige Volk. Wie kann es sein, dass fast 3 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots diese Jagdgatter noch immer geschlossen und damit in Betrieb sind? Ein geschlossenes Gatter wird seine Tiere füttern müssen und sie dann bejagen. Niemand kann mir erzählen, dass in einem geschlossenen Gatter keine Jagd stattfindet. Und so eine Jagd nennt man eine Gatterjagd, die eigentlich verboten ist. In der Praxis hat sich also die Situation der Tiere in diesen Gattern verschlechtert: jetzt gibt es nicht einmal mehr Auflagen für die Anzahl der Treibjagden, die Nutzung von Hunden oder das Vorgehen bei Blutauffrischung. Die Gatterjagd wurde in den Untergrund verlagert und die Behörde kümmert’s nicht. Ein Skandal!“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)