Fazit
Eines der größten Probleme, dass sich durch die Haltung lebender Tiere am Adventmarkt ergibt, ist, dass ein Unterstand leider nicht immer explizit gesetzlich vorgeschrieben ist. Oft sind die Tiere dadurch allen widrigen Witterungsbedingungen ohne Schutz ausgesetzt. Selbst wenn sie aber über Nacht in einen Stall gebracht werden, bedeutet das täglich zwei stressige Transporte für die Tiere. Ein weiteres Problem ist, dass die gesetzliche Mindestgröße der Gehege auf dem Adventmarkt nicht gilt. So werden Tiere manchmal in Gehegen gehalten, die so klein sind, dass sie jederzeit von Besucher:inen angefasst werden können, ohne sich zurückziehen zu können. Auch das ist ein großer Stressfaktor für fast jedes Tier. Dazu kommt oft laute Musik, Kindergeschrei, lärrmende Besucher:innen unter Alkoholeinfluss oder unsachgemäße Fütterung durch die Marktbesucher:innen.
Häufig werden auch Tiere auf Adventmärkten zur Belustigung der Besucher:innen ausgestellt, die einige Wochen später geschlachtet werden, so z.B. am Christkindlmarkt am Karlsplatz. Zuerst müssen sie als süßes Kuscheltier herhalten, später landen sie in der Wurst. Von Tierschützer:innen wird diese Praxis als scheinheilig kritisiert – die Tiere zu essen, die kurz davor noch wie Hundewelpen fotografiert und gestreichelt wurden, haben auf einmal kein besseres Leben mehr verdient? Ein psychologisches Phänomen, das als „kognitive Dissonanz“ bezeichnet wird.
Veranstalter:innen und auch Besucher:innen haben es in der Hand, tierfreundliche Alternativen einzufordern und zu unterstützen. Ein Hinweis an die zuständige Behörde oder an den VGT bei Verdacht auf einen Gesetzesverstoß, ein Gespräch mit den Verantwortlichen oder eine bewusste Konsumentscheidung, können bereits Wirkung zeigen. Wer hinschaut und handelt, trägt dazu bei, dass Tradition weiterlebt, ohne Leid zu verursachen.
Außerdem haben Tierhalter:innen dafür zu sorgen, dass Tiere in ihrem Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Das regelt §13 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes. Durch eine laute Umgebung, die Tiere großem Stress aussetze, wird diese Bestimmung im Gesetz aber verletzt.