18.12.2025
Wie geht es den Tieren auf Weihnachtsmärkten?
Weihnachtsmärkte sollen für Besinnlichkeit und die Vorfreude auf Weihnachten stehen – leider jedoch häufig auf Kosten des Tierwohls! Der VGT klärt über die rechtliche Lage auf.
Verein gegen Tierfabriken
Weihnachtsmärkte sollen für Besinnlichkeit und die Vorfreude auf Weihnachten stehen – leider jedoch häufig auf Kosten des Tierwohls! Der VGT klärt über die rechtliche Lage auf.
Immer öfters sieht man, dass auf Adventmärkten lebende Tiere zur Unterhaltung der Besucher:innen zur Schau gestellt werden. Das bedeutet für die Tiere oftmals Stress, Lärm und unnatürliche Bedingungen.
Wie ist die rechtliche Lage?
Werden Tiere am Adventmarkt gehalten, müssen die Mindesthaltungsbedingungen der 1. Tierhaltungsverordnung eingehalten werden. Tierarten, die man sehr häufig auf Adventmärkten sieht, sind etwa Alpakas, Schafe oder Ponys.
Alpakas ist nach Anlage 11 der 1. Tierhaltungsverordnung jedenfalls ein Unterstand als Witterungsschutz zur Verfügung zu stellen, der allen Tieren gleichzeitig Schutz bietet. Der Unterstand muss aus mindestens zwei Seitenwänden und einer Überdachung bestehen. Gerade zur kalten Jahreszeit ist das für die Tiere unbedingt notwendig. Außerdem muss der Boden rutschfest und trocken sein. Besonders wichtig ist, dass Alpakas als soziale Tiere in Gruppen zu halten sind.
Schafe brauchen nach Anlage 3 der 1. Tierhaltungsverordnung einen weichen und wärmedämmenden Boden. Beispielsweise Stroh ist als Einstreu gut geeignet. Die Anbindehaltung von Schafen ist grundsätzlich verboten. Lämmer und Jungschafe dürfen nicht alleine gehalten werden. Leider ist in der 1. Tierhaltungsverordnung der verpflichtende Unterstand für Schafe nur bei der ganzjährigen Haltung im Freien vorgeschrieben – also nicht zwingend bei Adventmärkten. Wenn Schafe jedoch bei Regen oder Schnee draußen ohne Unterstand ausharren müssen, liegt höchstwahrscheinlich ein Verstoß des Halters/der Halterin gegen § 5 Abs 2 Z 13 Tierschutzgesetz (Verbot der Tierquälerei) vor. Und zwar darf die haltende Person die Unterbringung eines von ihm/ihr gehaltenen Tieres nicht in einer Weise vernachlässigen, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden damit verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird.
Auch bei Ponys und anderen Pferden ist die Anbindehaltung nach Anlage 1 der 1. Tierhaltungsverordnung jedenfalls verboten. Die Tiere brauchen rutschfeste Böden und eingestreute, trockene Liegeflächen. Ähnlich wie bei den Schafen, ist bei den Pferden der verpflichtende Unterstand nur bei der ganzjährigen Haltung im Freien vorgeschrieben – also nicht zwingend beim Adventmarkt. Wenn Pferde oder Ponys zudem zum Reiten herhalten müssen, ist vom Halter/der Halterin sicherzustellen, dass die Tiere ausreichende Ruhepausen haben und nicht überfordert werden. Kranke oder sonst beeinträchtigte Tiere dürfen nicht für eine solche Arbeit verwendet werden. Leider wird auch das in der Praxis oft nicht beachtet und die Tiere bis zur Erschöpfung und selbst bei Krankheitserscheinungen geritten. Der VGT dokumentiert regelmäßig solche Missstände und bringt sie zur Anzeige. Eigentlich müsste den Tieren in regelmäßigen Abständen Futter und Wasser zur Verfügung gestellt werden, doch das wird von den Betreiber:innen sehr oft vernachlässigt. Dazu kommt, dass die Ponys meist nicht bei den Märkten übernachten sondern via Transporter jeden Tag an- und abgeliefert werden. Die Transporte bedeuten für die Tiere zusätzlichen Stress, und das über mehrere Wochen. Zwischen den Runden, die sie mit Kindern gehen müssen, werden sie angebunden und können sich nicht frei bewegen. Ein Tierschutzproblem, das vom VGT immer wieder angezeigt, aber von den Behörden ignoriert wird.
Fazit
Eines der größten Probleme, dass sich durch die Haltung lebender Tiere am Adventmarkt ergibt, ist, dass ein Unterstand leider nicht immer explizit gesetzlich vorgeschrieben ist. Oft sind die Tiere dadurch allen widrigen Witterungsbedingungen ohne Schutz ausgesetzt. Selbst wenn sie aber über Nacht in einen Stall gebracht werden, bedeutet das täglich zwei stressige Transporte für die Tiere. Ein weiteres Problem ist, dass die gesetzliche Mindestgröße der Gehege auf dem Adventmarkt nicht gilt. So werden Tiere manchmal in Gehegen gehalten, die so klein sind, dass sie jederzeit von Besucher:inen angefasst werden können, ohne sich zurückziehen zu können. Auch das ist ein großer Stressfaktor für fast jedes Tier. Dazu kommt oft laute Musik, Kindergeschrei, lärrmende Besucher:innen unter Alkoholeinfluss oder unsachgemäße Fütterung durch die Marktbesucher:innen.
Häufig werden auch Tiere auf Adventmärkten zur Belustigung der Besucher:innen ausgestellt, die einige Wochen später geschlachtet werden, so z.B. am Christkindlmarkt am Karlsplatz. Zuerst müssen sie als süßes Kuscheltier herhalten, später landen sie in der Wurst. Von Tierschützer:innen wird diese Praxis als scheinheilig kritisiert – die Tiere zu essen, die kurz davor noch wie Hundewelpen fotografiert und gestreichelt wurden, haben auf einmal kein besseres Leben mehr verdient? Ein psychologisches Phänomen, das als „kognitive Dissonanz“ bezeichnet wird.
Veranstalter:innen und auch Besucher:innen haben es in der Hand, tierfreundliche Alternativen einzufordern und zu unterstützen. Ein Hinweis an die zuständige Behörde oder an den VGT bei Verdacht auf einen Gesetzesverstoß, ein Gespräch mit den Verantwortlichen oder eine bewusste Konsumentscheidung, können bereits Wirkung zeigen. Wer hinschaut und handelt, trägt dazu bei, dass Tradition weiterlebt, ohne Leid zu verursachen.
Außerdem haben Tierhalter:innen dafür zu sorgen, dass Tiere in ihrem Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Das regelt §13 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes. Durch eine laute Umgebung, die Tiere großem Stress aussetze, wird diese Bestimmung im Gesetz aber verletzt.
25.06.2025
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