Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.11.2016)
Wien, am 04.11.2016Verfassungsgerichtshof lehnt Jagdfreistellungsantrag ab!
Unterschied zu Deutschland: während in Bayern die Jagd nur ein Privatinteresse und Hobby sei, wäre es in Kärnten im öffentlichen Interesse und ökologisch notwendig – Rekurs zum EGMR!
Nach der öffentlichen Verhandlung über den Jagdfreistellungsantrag eines „fast veganen“ Waldbesitzers beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), traf nun das Urteil des Höchstgerichts ein. Die Zwangsbejagung wird aufrecht erhalten, und das, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in den Fällen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hat, dass GrundbesitzerInnen, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, diese auf ihrem Grund verbieten können müssen. Um also die Zwangsbejagung aufrecht zu erhalten, war der VfGH gezwungen, einen Unterschied im Jagdgesetz und in der Jagdpraxis zwischen Bayern und Kärnten zu finden. Die „Lösung“: während man in Bayern nur aus privatem Interesse als Hobby jage, wäre die Jagd in Kärnten ein öffentliches Interesse und ökologisch notwendig. Und das, obwohl in Kärnten 15 BerufsjägerInnen einer Überzahl von zig tausenden HobbyjägerInnen gegenüberstehen.
Der VfGH gibt zu, dass die momentane Jagdpraxis zur höchsten Schalenwilddichte Europas in Österreich geführt hat, und dass daher der Wald stark geschädigt ist und viele Autounfälle mit Wild entstehen. Aber irgendwie gelingt es dem VfGH daraus nicht abzuleiten, dass die Jagd in der momentanen Form zu hohen Wilddichten, starkem Waldschaden und vielen Autounfällen führt, sondern, im Gegenteil, dass die Jagd erzwungen werden müsse, um hohe Wilddichten, starke Waldschäden und viele Autounfälle zu vermeiden. Der VfGH versteigt sich sogar zur Äußerung, dass die Jagd auf jedem Grundstück gegen die ethische Überzeugung der GrundbesitzerInnen erzwungen werden müsse, weil sich sonst jene Hunde und Katzen dorthin flüchten könnten, denen wegen Umherstreunens die Todesstrafe droht.
Das Urteil wörtlich auf www.martinballuch.com
VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: „Das ist das Ergebnis, wenn man keine unabhängigen und objektiven WissenschaftlerInnen befragt, sondern nur Lakaien der Jägerschaft. Natürlich fabulieren diese das Blaue vom Himmel, sonst verlieren sie den von der Jägerschaft finanzierten Job. Ein Beispiel von vielen: Warum wird eigentlich nur über Schalenwild gesprochen, aber nicht über Füchse, Marder, Dachse, Wiesel, Iltisse, Murmeltiere, Schnepfen, Zuchtfasane, Rebhühner, ausgesetzte Stockenten usw? Warum sollte ein Grundbesitzer die völlig sinnlose Jagd auf Schnepfen oder gar die infantile Abschießbelustigung auf Zuchtfasane auf seinem Grund dulden müssen? Die Antwort darauf bleiben die RichterInnen des VfGH schuldig, das wird nicht einmal erwähnt in diesem Urteil. In üblicher Jagdpropaganda wird die Jagd auf Zuchttiere z.B. völlig ausgeblendet. Dass sich unser Höchstgericht für derart billige Ausflüchte hergibt, beweist den politischen Einfluss der Jägerschaft in Österreich. Offenbar kann nur ein Gericht außerhalb unseres Landes über jagdliche Fragen hierzulande gerecht und objektiv entscheiden. Daher wird das Verfahren nun zum EGMR gebracht, um dieser peinlichen Provinzposse ein Ende zu bereiten!“