Nationalratswahl '06: EU - vgt

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Nationalratswahl '06: EU

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

03.03.2017

Die Europäische Union wird zunehmend wichtiger, was den Tierschutz innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten betrifft. Während das vorbildliche österreichische Tiertransport-Gesetz Strasse von 1995 durch die EU zu Fall gebracht worden ist, konnte, wie es scheint, das Wildtierhaltungsverbot im Zirkus von 2005 gegenüber der EU verteidigt werden. Tierschutz nimmt also einen zunehmend größeren Stellenwert in der EU ein. Auf der anderen Seite sind viele der EU-Mindestrichtlinien im Nutztierbereich deutliche Verbesserungen gegenüber den österreichischen Tierschutzstandards gewesen.

In der geplanten und zuletzt verhinderten EU-Verfassung muss Tierschutz verankert sein. Mit dem Aktionsplan Tierschutz hat die EU prinzipiell die richtige Richtung vorgegeben. Die österreichische Regierung muss diesen Aktionsplan jetzt unterstützen und wesentliche Normen hinein reklamieren bzw. darin umsetzen.

Der VGT fordert daher:

  • Tierschutz in jede zukünftige EU-Verfassung

  • EU-Aktionsplan Tierschutz umsetzen

  • Strenge EU-Mindestrichtlinien für Tierschutz allgemein, aber insbesondere für Nutztiere (z.B. Rinder und Masthühner) schaffen

  • Ein EU-Referenzlabor für Alternativen zu Tierversuchen etablieren

  • Ein EU-Tierschutz Forschungszentrum einrichten

  • Sicherstellen, dass alle zukünftigen EU-Beitrittsländer vor dem Beitritt bereits alle EU-Tierschutz Richtlinien und sonstigen Tierschutzvorgaben umgesetzt haben

  • Die EU-Mitgliedsstaaten sollten aus einem EU Budget dabei finanziell unterstützt werden, die EU-Tierschutz Richtlinien zeitgerecht umzusetzen

  • Keine EU Förderungen für konventionelle Tierproduktion und ihre Werbung

Stellungnahmen der Parteien:

Die Antwort von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Grundsätzlich unterstützen wir von der Volkspartei europäische Initiativen, deren Ziel eine europaweite Harmonisierung in Tierschutzfragen ist und setzen uns dafür ein, dass die Ziele und Inhalte des österreichischen Tierschutzgesetzes in den europäischen Rechtsakten Niederschlag finden. Die Umsetzung des EU-Aktionsplanes Tierschutz begrüße ich, da ich der Meinung bin, dass es sich hier um eine sehr ambitionierte und sinnvolle Initiative handelt.
Auch die Einrichtung eines EU-Referenzlabors für die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen und eines EU-Tierschutz Forschungszentrum erachte ich grundsätzlich als sinnvoll. Über die genaue Ausgestaltung herrscht in jedem Fall noch Diskussionsbedarf.
Die Beitrittskandidaten der EU sind dazu verpflichtet den Acquis communautaire (gemeinschaftlicher Rechtsbestand) umzusetzen und darunter fallen selbstverständlich auch alle Tierschutzvorschriften. Was die Frage der EU-Verfassung betrifft, so darf ich darauf hinweisen, dass diese in Art III-121 bereits davon spricht, dass die Union und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung und technologische Entwicklung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung tragen. Darüber hinaus sieht Art III-153 vor, dass Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote oder –beschränkungen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Tieren dem grundsätzlichen Verbot von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU nicht entgegen stehen.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Jan Krainer
Die SPÖ schließt sich allen genannten Forderungen des VGT an. Allerdings sollten aus praktischen Überlegungen für die Anpassungen von neuen Beitrittsländern an die EU-Mindestrichtlinien Übergangsfristen – wie beim österreichischen Bundestierschutzgesetz – möglich sein. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten aus einem EU Budget dabei finanziell unterstützt werden, die EU-Tierschutz Richtlinien zeitgerecht umzusetzen. Die SPÖ tritt seit vielen Jahren für eine grundlegende Neuausrichtung des EU-Agrarförderungssystems ein. Dabei sollten die Förderungen zunehmend weg von der konventionellen Tierproduktion stufenweise zur tierfreundlicheren und ökologischen Produktion des Biolandbaus gelenkt werden. Dementsprechend sollten die Werbemaßnahmen ausgerichtet werden.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen unterstützen die angeführten Punkte. Eine unserer wesentlichen Forderungen ist auch, dass die Agrarförderungen an eine artgerechte Tierhaltung zu binden sind. Es wäre eventuell zu prüfen, wie weit der vorletzte Punkt (die EU-Mitgliedstaaten sollten aus einem EU-Budget dabei finanziell unterstützt werden, die EU-Tierschutz Richtlinien zeitgerecht umzusetzen) sinnvoll ist. Denn selbstverständlich sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet. Überlegenswert wäre eventuell, schärfere Sanktionen bei Nichteinhaltung einzuführen. Darüber hinaus setzen wir uns auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen ein:

  • Nach dem Vorbild des österreichischen Bundestierschutzgesetzes ist die Legehennenhaltung in Käfigen EU-weit zu verbieten.
  • Beschränkung der Besatzdichte bei Masthühnern auf 25 kg Lebendgewicht je Quadratmeter Nutzfläche
  • EU-weit Einstreu statt Vollspaltenböden für Rinder und Schweine
  • EU-weite Einführung eines einheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen
  • EU-weite Einführung einer klaren und verpflichtenden Kennzeichnung aller tierischen Produkte nach der Art der Tierhaltung
  • Streichung der EU-Exportsubventionen für alle Lebendtiertransporte (auch für Zuchttiere), Verkürzung der erlaubten Transportzeiten auf maximal vier Stunden und Verbesserung der Standards und Kontrollen bei den stattfindenden Tiertransporten.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das BZÖ unterstützt alle Forderungen des VGT in Bezug auf die EU.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Norbert Hofer
Da wir grundsätzlich gegen die Verabschiedung einer EU-Verfassung sind, sind wir dafür, den Tierschutz jeweils in den nationalen Verfassungen zu verankern. Auch die anderen Forderungen im Bereich der Tierschutzpolitik auf EU-Ebene werden vollinhaltlich unterstützt. Lediglich die Forderung nach einer Streichung aller Förderungen für konventionelle Tierproduktion und ihre Werbung sehen wir aus einem anderen Blickwinkel. Die FPÖ ist grundsätzlich für eine Renationalisierung der Landwirtschaftspolitik. Die Vergabe von Förderungen und die entsprechenden Rahmenbedingungen sollen in den Ländern geregelt werden. Die Landwirte müssen vom Gänglband der Förderungen befreit werden, indem endlich wieder faire Produktpreise bezahlt werden. Das würde zudem verhindern, dass Tiere unter fürchterlichen Rahmenbedingungen quer durch Europa gekarrt werden. Statt der bisherigen Förderpraxis sollen Landwirte Basisförderbeträge unabhängig von der Betriebsgröße erhalten. Das kommt vor allem kleinen Landwirten zugute, die nicht auf Massentierhaltung setzen.

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