Die Europäische Union wird zunehmend wichtiger, was den
Tierschutz innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten betrifft. Während
das vorbildliche österreichische Tiertransport-Gesetz Strasse
von 1995 durch die EU zu Fall gebracht worden ist, konnte, wie
es scheint, das Wildtierhaltungsverbot im Zirkus von 2005 gegenüber
der EU verteidigt werden. Tierschutz nimmt also einen zunehmend
größeren Stellenwert in der EU ein. Auf der anderen
Seite sind viele der EU-Mindestrichtlinien im Nutztierbereich
deutliche Verbesserungen gegenüber den österreichischen
Tierschutzstandards gewesen.
In der geplanten und zuletzt verhinderten EU-Verfassung muss
Tierschutz verankert sein. Mit dem Aktionsplan Tierschutz hat
die EU prinzipiell die richtige Richtung vorgegeben. Die österreichische
Regierung muss diesen Aktionsplan jetzt unterstützen und
wesentliche Normen hinein reklamieren bzw. darin umsetzen.
Der VGT fordert daher:
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Tierschutz in jede zukünftige EU-Verfassung
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EU-Aktionsplan Tierschutz umsetzen
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Strenge EU-Mindestrichtlinien für Tierschutz allgemein,
aber insbesondere für Nutztiere (z.B. Rinder und Masthühner)
schaffen
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Ein EU-Referenzlabor für Alternativen zu Tierversuchen
etablieren
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Ein EU-Tierschutz Forschungszentrum einrichten
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Sicherstellen, dass alle zukünftigen EU-Beitrittsländer
vor dem Beitritt bereits alle EU-Tierschutz Richtlinien
und sonstigen Tierschutzvorgaben umgesetzt haben
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Die EU-Mitgliedsstaaten sollten aus einem EU Budget dabei
finanziell unterstützt werden, die EU-Tierschutz Richtlinien
zeitgerecht umzusetzen
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Keine EU Förderungen für konventionelle Tierproduktion
und ihre Werbung
Stellungnahmen der Parteien:
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Die Antwort von
Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Grundsätzlich unterstützen wir von der Volkspartei
europäische Initiativen, deren Ziel eine europaweite
Harmonisierung in Tierschutzfragen ist und setzen uns
dafür ein, dass die Ziele und Inhalte des österreichischen
Tierschutzgesetzes in den europäischen Rechtsakten
Niederschlag finden. Die Umsetzung des EU-Aktionsplanes
Tierschutz begrüße ich, da ich der Meinung
bin, dass es sich hier um eine sehr ambitionierte und
sinnvolle Initiative handelt.
Auch die Einrichtung eines EU-Referenzlabors für
die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen und
eines EU-Tierschutz Forschungszentrum erachte ich grundsätzlich
als sinnvoll. Über die genaue Ausgestaltung herrscht
in jedem Fall noch Diskussionsbedarf.
Die Beitrittskandidaten der EU sind dazu verpflichtet
den Acquis communautaire (gemeinschaftlicher Rechtsbestand)
umzusetzen und darunter fallen selbstverständlich
auch alle Tierschutzvorschriften. Was die Frage der EU-Verfassung
betrifft, so darf ich darauf hinweisen, dass diese in
Art III-121 bereits davon spricht, dass die Union und
die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung
der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft,
Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung und technologische
Entwicklung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere
als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung tragen.
Darüber hinaus sieht Art III-153 vor, dass Einfuhr-,
Ausfuhr- und Durchfuhrverbote oder –beschränkungen
zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Tieren dem
grundsätzlichen Verbot von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
zwischen den Mitgliedstaaten der EU nicht entgegen stehen.
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Jan Krainer
Die SPÖ schließt sich allen genannten Forderungen
des VGT an. Allerdings sollten aus praktischen Überlegungen
für die Anpassungen von neuen Beitrittsländern
an die EU-Mindestrichtlinien Übergangsfristen –
wie beim österreichischen Bundestierschutzgesetz
– möglich sein. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten
aus einem EU Budget dabei finanziell unterstützt
werden, die EU-Tierschutz Richtlinien zeitgerecht umzusetzen.
Die SPÖ tritt seit vielen Jahren für eine grundlegende
Neuausrichtung des EU-Agrarförderungssystems ein.
Dabei sollten die Förderungen zunehmend weg von der
konventionellen Tierproduktion stufenweise zur tierfreundlicheren
und ökologischen Produktion des Biolandbaus gelenkt
werden. Dementsprechend sollten die Werbemaßnahmen
ausgerichtet werden. |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin
Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen unterstützen die angeführten
Punkte. Eine unserer wesentlichen Forderungen ist auch,
dass die Agrarförderungen an eine artgerechte Tierhaltung
zu binden sind. Es wäre eventuell zu prüfen,
wie weit der vorletzte Punkt (die EU-Mitgliedstaaten sollten
aus einem EU-Budget dabei finanziell unterstützt
werden, die EU-Tierschutz Richtlinien zeitgerecht umzusetzen)
sinnvoll ist. Denn selbstverständlich sind die EU-Mitgliedstaaten
dazu verpflichtet. Überlegenswert wäre eventuell,
schärfere Sanktionen bei Nichteinhaltung einzuführen.
Darüber hinaus setzen wir uns auf EU-Ebene für
folgende Maßnahmen ein:
- Nach dem Vorbild des österreichischen Bundestierschutzgesetzes
ist die Legehennenhaltung in Käfigen EU-weit zu
verbieten.
- Beschränkung der Besatzdichte bei Masthühnern
auf 25 kg Lebendgewicht je Quadratmeter Nutzfläche
- EU-weit Einstreu statt Vollspaltenböden für
Rinder und Schweine
- EU-weite Einführung eines einheitlichen Prüf-
und Zulassungsverfahrens für Aufstallungssysteme
und Stalleinrichtungen
- EU-weite Einführung einer klaren und verpflichtenden
Kennzeichnung aller tierischen Produkte nach der Art
der Tierhaltung
- Streichung der EU-Exportsubventionen für alle
Lebendtiertransporte (auch für Zuchttiere), Verkürzung
der erlaubten Transportzeiten auf maximal vier Stunden
und Verbesserung der Standards und Kontrollen bei den
stattfindenden Tiertransporten.
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Die Antwort stammt
von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das BZÖ unterstützt alle Forderungen des VGT
in Bezug auf die EU. |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Norbert Hofer
Da wir grundsätzlich gegen die Verabschiedung einer
EU-Verfassung sind, sind wir dafür, den Tierschutz
jeweils in den nationalen Verfassungen zu verankern. Auch
die anderen Forderungen im Bereich der Tierschutzpolitik
auf EU-Ebene werden vollinhaltlich unterstützt. Lediglich
die Forderung nach einer Streichung aller Förderungen
für konventionelle Tierproduktion und ihre Werbung
sehen wir aus einem anderen Blickwinkel. Die FPÖ
ist grundsätzlich für eine Renationalisierung
der Landwirtschaftspolitik. Die Vergabe von Förderungen
und die entsprechenden Rahmenbedingungen sollen in den
Ländern geregelt werden. Die Landwirte müssen
vom Gänglband der Förderungen befreit werden,
indem endlich wieder faire Produktpreise bezahlt werden.
Das würde zudem verhindern, dass Tiere unter fürchterlichen
Rahmenbedingungen quer durch Europa gekarrt werden. Statt
der bisherigen Förderpraxis sollen Landwirte Basisförderbeträge
unabhängig von der Betriebsgröße erhalten.
Das kommt vor allem kleinen Landwirten zugute, die nicht
auf Massentierhaltung setzen. |