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Wolfsabschuss-Verordnungen vom Fließband?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.07.2025)

Wien, 17.07.2025

VGT fordert ernstgemeinten Herdenschutz statt sinnloser Schnellschuss-Politik

Trotz der kürzlich erfolgten Schutzstatus-Senkung gilt aus EU-rechtlicher Sicht nach wie vor: Wolfs-Abschüsse ohne Herdenschutz sind nicht zulässig. Auch nicht in Österreich.

Schon vergangenen Sommer stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass das Wolfsjagdverbot in Österreich weiterhin aufrecht sei, zumal weder national noch regional ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation vorliege.1 Zudem seien die nationalen Behörden weiterhin verpflichtet, „auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse die denkbaren anderweitigen Lösungen zu beurteilen“, sprich: Herdenschutzmaßnahmen als gelinderes Mittel ernsthaft zu berücksichtigen.2

Auch nach der vom Europäischen Parlament beschlossenen Senkung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bleiben die Mitgliedsstaaten weiterhin verpflichtet, Maßnahmen für einen günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation zu setzen.3

Diese Botschaft scheint hierzulande immer noch nicht angekommen zu sein. Zuerst (zum wiederholten Mal) in Tirol, dann in Vorarlberg, dann in Salzburg: Innerhalb einer Woche traten in mehreren Bundesländern schon wieder neue Abschussverordnungen in Kraft.

Abseits der juristischen Dimension gibt es auch noch eine verhaltensbiologische: Selbst mit noch so vielen Abschüssen lässt sich nicht verhindern, dass Jahr für Jahr neue Jungwölfe aus den Nachbarländern auf der Suche nach Lebensraum in Österreich durchziehen. Es kann erst dann Ruhe einkehren, wenn sich Wolfsfamilien angesiedelt haben, die einerseits solche Zuzügler abwehren und andererseits durch Herdenschutz gelernt haben, dass Weidetiere tabu sind.

VGT-Obperson-Stv. Georg Prinz: „Eine echte Lösung kann also nur mit Herdenschutz gelingen. Insofern liegt es an den politisch Verantwortlichen, ob sie den Tierhalter:innen wirklich helfen wollen und eine längst überfällige Herdenschutz-Offensive starten. Oder ob sie lieber weiterhin Symbolpolitik betreiben.“

 

Quellen:

(1) Gerichtshof der Europäischen Union: „Das Wolfsjagdverbot in Österreich ist gültig“ [17.7.2025]

(2) EuGH-Urteil in der Rechtssache C-601/22 [17.7.2025] 

(3) „Wolves: MEPs agree to change EU protection status“ (Europ. Parliament Press Release, 8.5.2025) [17.7.2025]

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