Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)
Nationalratswahl '06: Jagd
Die Ausübung der Jagd ist vollständig aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Die Jagdgesetze der verschiedenen Bundesländer handeln aber in keinster Weise von Tierschutz, zumeist ist sogar die weidgerechte Jagd explizit erlaubt, selbst wenn Weidgerechtigkeit den Interessen des Tierschutzes diametral entgegensteht. So ist es nur weidgerecht, laufende Hasen und fliegende Vögel zu schießen, obwohl sitzende oder stehende Hasen bzw. Vögel viel leichter zu treffen und dadurch schmerzloser zu töten wären. Als Folge dieser Weidgerechtigkeit sind gut 50% der Schüsse auf diese Tiere nicht tödlich, und die getroffenen Wesen müssen stunden- bis tagelang dahinsiechen bevor sie sterben – ein ungeheuerliches Leid!
Zig tausende Fasane, Rebhühner und Enten werden jedes Jahr in Österreich in Massentierhaltungen gezüchtet, um nur für die Jagd ausgesetzt und abgeschossen zu werden. Weitere Tiere werden für diesen Zweck in Massen aus dem Ausland, hauptsächlich aus Ungarn, importiert.
Ähnlich katastrophal ist die Gatterjagd zu beurteilen. Rehe und Hirsche, aber auch Wildschweine und Mufflons, werden in Gattern gezüchtet und gegen teures Geld gejagt, zum Teil sogar nachdem sie extra für die Jagd angekauft und im Gatter ausgelassen worden sind.
Die Jagdhundehaltung und –ausbildung sollte eigentlich dem Tierschutzgesetz unterliegen, auch wenn sich das bisher nicht bis in Jägerkreise herumgesprochen hat. Bei der Jagd werden Jagdhunde auf lebende Wildtiere gehetzt. Das geschieht z.B. bei der Baujagd, bei der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gelassen werden, um diese Tiere unter der Erde anzugreifen. Aber auch andere Tiere werden bei gewissen Jagdformen auf Wildtiere gehetzt, wie z.B. Frettchen auf Kaninchen oder Raubvögel bei der Beizjagd auf Tauben, Krähen und andere Tiere.
Zusätzlich sind die Tierschutzombudspersonen für die Jagd nicht zuständig, solange die Jagd vom Tierschutzgesetz ausgenommen ist.
Der VGT fordert daher:
-
Das Tierschutzgesetz muss auch für die Jagd gelten. Zumindest sollte die Zuständigkeit der Tierschutzombudspersonen auf die Jagd ausgedehnt werden.
-
Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd (kann im Tierschutzgesetz geregelt werden)
-
Verbot der Gatterjagd, also der Jagd auf in Gefangenschaft gehaltene Tiere (kann im Tierschutzgesetz geregelt werden)
-
Verbot des Hetzens von Tieren auf andere Tiere, auch im Rahmen der Ausübung der Jagd
Stellungnahmen der Parteien:
Die Antwort
von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer |
|
Die Antwort stammt von
Tierschutzsprecher Jan Krainer Das Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd soll durch das Tierschutzgesetz verboten werden. Ebenso die Gatterjagd und das Hetzen von Tieren auf andere Tiere. Jagd hat nur dort eine Berechtigung, wo es um die Hege des Wildtierbestandes geht. Nachdem natürliche Feinde (Wolf, etc.) fehlen, übernimmt der Mensch deren Funktion um ein ökologischen Gleichgewicht zu erhalten (Schutz des Waldes vor Verbiss, etc.) |
|
Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin
Mag. Brigid Weinzinger |
|
Die Antwort
stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer Einem Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd stimme ich zu. Ebenso dem Verbot des Hetzens von Tieren auf andere Tiere. |
|
Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Norbert Hofer |