Fasane aus Kistln vor Jägern ausgelassen - vgt

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Fasane aus Kistln vor Jägern ausgelassen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2005)

21.11.2005

Tierrechts-AktivistInnen verhindern das Abschlachten von "Kistlfasanen" auf Fasanjagden bei Würmla, NÖ

Tierrechts-AktivistInnen verhindern das Abschlachten von „Kistlfasanen“ auf Fasanjagden bei Würmla, NÖ

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Am 18. und 19. November sollten die sogenannten Europameisterschaften für Retrieverhunde in Würmla, NÖ, stattfinden. Dabei werden Hunde dazu angehalten, verletzte flugunfähige Vögel zu fangen und im Maul zu apportieren. Da das Bundestierschutzgesetz das vorsätzliche Verletzen von Tieren und das Hetzen von Hunden auf verletzte Vögel verbietet, wurde diese Europameisterschaft als Treibjagd auf Zuchtfasane angemeldet. Dadurch kann das Bundestierschutzgesetz umgangen werden, weil „die Ausübung der Jagd“ nach §3 (4) explizit aus diesem Gesetz ausgenommen ist.

Am 18. November fanden sich daher auch 25 TierrechtlerInnen zu dieser Treibjagd ein. Und sie staunten nicht schlecht, als sie die JägerInnen dabei überraschten, wie diese Fasane aus kleinen Kisten zum unmittelbaren Abschuss freilassen wollten. Die AktivistInnen fanden insgesamt 6 Kistln mit jeweils 8 Fasanen im von den JägerInnen umstellten Kukuruzfeld! Das nö Jagdgesetz kennt zwar keinen Tierschutz, aber schreibt im §95a (2) aus Gründen der Waidgerechtigkeit das Aussetzen von Zuchtfasanen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Schusszeit vor. Die von den TierrechtsaktivistInnen gerufene Polizei sah sich die Fasankistln an und konnte deren Beobachtungen bestätigen. Nach Angaben einer Beamtin würden die zuständigen JägerInnen wegen diesem Vergehen möglicherweise die Jagdkarte verlieren.

Die Präsenz der AktivistInnen mit aufgespannten Regenschirmen direkt vor den JägerInnen verhinderte sowohl am 18. als auch am 19. November den Abschuss dieser Zuchtfasane durch die Jagdgesellschaft in Würmla. Lediglich 1 Fasan wurde beim Eintreffen der TierrechtlerInnen am 19. November von der Jägerschaft getötet. Aus Rache wurden den TierrechtlerInnen von den JägerInnen die Autoreifen aufgestochen und ein Aktivist wurde angegriffen und zu Boden gestoßen.

Ebenfalls am 19. November besuchten weitere rund 35 AktivistInnen eine Treibjagd auf „Raubzeug“ – Füchse und Marder – bei Böheimkirchen in NÖ, 12 km südlich von Würmla. Auch diese Jagd konnte verhindert werden, auch wenn die JägerInnen vor Eintreffen der TierrechtlerInnen bereits 1 Fuchs und 1 Marder getötet hatten. Selbst das Handbuch zur Jagdprüfung gibt an, dass es keinen ökologischen Grund zur Jagd auf Fuchs und Marder gibt, da diese Raubtiere niemals natürliche Feinde hatten und daher ihre Anzahl selbst regulieren.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Durch die explizite Herausnahme der Jagd aus dem Tierschutzgesetz können sich die JägerInnen in einer Weise aufführen, die in der heutigen Zeit längst keinen Platz mehr haben dürfte. Zuchtfasane werden zu hunderten in Kistln herangekarrt, um vor den wartenden JägerInnen als sogenannte „Kistlfasane“ ausgelassen zu werden! Ein Jäger hat im Gespräch argumentiert, dass die Zuchtfasane in freier Wildbahn kaum lebensfähig wären und sehr bald den Füchsen zum Opfer fielen, weshalb die teuer gekauften Zuchtfasane am besten erst direkt vor dem Abschuss ausgelassen werden sollten. Außerdem müssten für die Europameisterschaft der Retrieverhunde zur rechten Zeit für jeden Hund Apportieropfer zur Verfügung stehen. Das lässt sich eben nur durch Kistlfasane bewerkstelligen. Ein derartiger Umgang mit Tieren darf nicht toleriert werden. Die Jagd muss als eine Tiernutzung unter vielen dem Tierschutzgesetz unterstellt sein. Weg mit §3 (4) des Bundestierschutzgesetzes, der die Jagd aus dem Gesetz ausnimmt!“

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