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VGT spricht bei französischer Botschaft für EU-Masthuhnrichtlinie vor

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.05.2006)

Wien, 31.05.2006

Landwirtschaftsattache betont, dass die Haltungsvorschriften in der EU keinen Wettbewerbsnachteil darstellen dürfen

Landwirtschaftsattache betont, dass die Haltungsvorschriften in der EU keinen Wettbewerbsnachteil darstellen dürfen

Am 30. Mai 2006 wurde der VGT von Landwirtschaftsattache, in der französischen Botschaft empfangen. VGT-Obmann DDr. Balluch führte aus, dass die EU-Masthuhnrichtlinie den tierschutzbewegten Bürgern und Bürgerinnen der EU sehr wichtig ist. Tierschutz nimmt in der EU einen immer höheren Stellenwert ein, daher müssen auch Mindesthaltungsrichtlinien für die Nutztierhaltung EU-weit etabliert werden. Frankreich habe ein kritisches Memorandum zum bisherigen Vorschlag zu dieser Richtlinie verfasst und damit die Verabschiedung verzögert. DDr. Balluch deponierte im Namen der tierschutzbewegten Bevölkerung Österreichs die Bitte, Frankreich möge sich der Verabschiedung dieser wichtigen Richtlinie nicht in den Weg stellen, sondern sie unterstützen.
 
Sie erklärte, dass in Frankreich seit vielen Jahren bereits ein Gütesiegel für Masthuhnfleisch existiert, das den Tieren einen Zugang ins Freiland und tiergerechtere Haltungsbedingungen garantiert. Hühnerfleisch mit diesem Gütesiegel würde bereits 10 - 15% der verkauften Hühner am französischen Markt, bzw. 20% des Gesamtumsatzes im Hühnerfleischsektor, ausmachen. Allerdings gäbe es weiterhin einen großen Prozentsatz von KonsumentInnen, für den der Preis das wichtigste Kriterium für den Kauf darstellt. Aussagen im Rahmen des Eurobarometers, nach dem eine Verbesserung der Masthuhnhaltung einer Mehrheit in der EU sehr wichtig ist, würden leider nicht mit dem Konsumverhalten der Bevölkerung übereinstimmen. Frankreich würde jeder Verbesserung der Haltungsbedingungen für Masthühner zustimmen, wenn dadurch nicht die Wirtschaft und die Existenz der MasthuhnproduzentInnen durch Billigimporte aus z.B. Brasilien und anderen Drittländern gefährdet wäre. Daher müsse die Masthuhnrichtlinie noch einmal überdacht werden.
 
Der VGT-Obmann führte dazu aus, dass die EU-Mindestrichtlinien gerade dazu dienen, einen derartigen Wettbewerbsnachteil für tierschutzfreundlichere Produktionsweisen innerhalb der EU abzuschwächen. Eine Entwicklung im Tierschutz könne es nur geben, wenn die Nationalstaaten eine bessere Gesetzgebung hätten als die EU-Mindestrichtlinie, und diese wiederum besser wäre als die Haltungsvorschriften im Rest der Welt. Irgendjemand müsse den ersten Schritt setzen, und so wie der Nationalstaat, der im Tierschutz voran liegt, den Rest der EU mit sich ziehen könne, so könnte die EU durch ihr Vorbild einen Einfluss für besseren Tierschutz im Rest der Welt ausüben.
 
Sie versprach die Petition mit der Bitte die Masthuhnrichtlinie zu unterstützen an den französischen Botschafter weiterzuleiten. Aber so sehr sie auch ein Verständnis für den Tierschutz habe, müsse man realistisch bleiben. Und ein derartiger Einfluss der EU auf den Rest der Welt erscheine ihr kurzfristig unrealistisch.

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