2. Prozesstag in Jägerklage gegen VGT-Webseite - vgt

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2. Prozesstag in Jägerklage gegen VGT-Webseite

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.06.2006)

Wien, 23.06.2006

Am 22. Juni beschrieben mehrere ZeugInnen am Handelsgericht in Wien, warum sie sich durch Drohungen und Schüsse von JägerInnen gefährdet gefühlt haben

Am 22. Juni beschrieben mehrere ZeugInnen am Handelsgericht in Wien, warum sie sich durch Drohungen und Schüsse von JägerInnen gefährdet gefühlt haben

Am 13. November 2005 fand eine Treibjagd auf Hasen, Fasane und Enten nahe Unterfladnitz bei Weiz in der Steiermark statt. Etwa 25 TierrechtlerInnen waren ebenfalls bei dieser Jagd anwesend. Doch trotz Anwesenheit der AktivistInnen begannen die JägerInnen nach einer kurzen Unterbrechung wieder zu jagen. Nach Aussagen mehrerer ZeugInnen vor Gericht hätten viele JägerInnen unmittelbar neben und über AktivistInnen geschossen, hätten die geladene Waffen mit dem Finger am Abzug auf den Körper von AktivistInnen gerichtet und in Richtung von AktivistInnen auf Tiere geschossen. ZeugInnen nannten auch den Kläger als einen jener Jäger, die auf diese Weise AktivistInnen gefährdet hätten.

Weiters wurde dem Gericht ein Foto vorgelegt, auf dem der Kläger zu sehen ist, wie er einem 13 jährigen Treiber einen Fasan überreicht, obwohl nach §54 des steirischen Jagdgesetzes TreiberInnen mindestens 14 Jahre alt sein müssen. 3 ZeugInnen betonten, dass der Fasan in den Händen des Klägers bei dieser Übergabe noch lebte und der Kläger das Kind aufgefordert hätte, den Fasan zu töten.

Zusätzlich wurden dem Gericht mehrere Fotos eines in Österreich verbotenen elektrischen Dressurgerätes vorgelegt, das nach Zeugenaussagen auf dieser Jagd von einem Jäger an seinem Jagdhund verwendet worden sei.

Der Kläger und die als Zeugen vernommenen Jäger bestritten alles und behaupteten sogar, nie in der Nähe von AktivistInnen geschossen zu haben. Der Kläger habe überhaupt nie geschossen.

Die Richterin hatte eine gewisse Nähe zur Jagd erkennen lassen, indem sie in ihrer Begründung für das Erlassen der Einstweiligen Verfügung gegen die VGT-Webseite angegeben hatte, dass sie selbst wisse, wie JägerInnen verletzte Fasane töten würden. Der bestellte Gutachter, der objektiv feststellen soll, ob das angeführte Verhalten der JägerInnen eine Gefährdung gewesen sei, fragte die AktivistInnen im Zeugenstand, ob sie schon öfter Jagdstörungen durchgeführt hätten und ob sie die GrundbesitzerInnen vor Betreten des Grundes um Erlaubnis gefragt hätten. Die Relevanz dieser Fragen für sein Gutachten blieb unklar. Zusätzlich rief er an einer Stelle im Prozess erregt, wie der Zeuge dazu komme, eine legale Tätigkeit, nämlich die Treibjagd, zu stören.

VGT-Obmann DDr. Balluch, der beim Prozess anwesend war, kommentiert: „Es geht bei diesem Prozess um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Der Versuch politisch missliebige Meinungen durch Mega-Klagen zum Schweigen zu bringen hat auch bereits im Tierschutz eine lange Geschichte. Dieser Prozess gegen den VGT reiht sich hier nahtlos ein. Die Prozesskosten werden in schwindelnde Höhen getrieben, um uns zu zwingen, aus Angst vor hohen finanziellen Verlusten klein beizugeben und Wahrheiten nicht mehr zu behaupten. Dass derartiges möglich ist, aber auch dass die Macht der Jägerschaft über Polizei, Bürgermeisteramt und Bezirkshauptmannschaften bis zu Gerichten, Landtagen und sogar ins Parlament reicht, ist demokratiepolitisch in höchstem Maß bedenklich.“

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