Tierschutz-Patrouillen im Salzkammergut: 6 Vogelfänger und 2 Singvogelhalter angezeigt - vgt

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Tierschutz-Patrouillen im Salzkammergut: 6 Vogelfänger und 2 Singvogelhalter angezeigt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.10.2006)

Wien, 23.10.2006

VGT geht zusammen mit TierschützerInnen aus dem Salzkammergut weiter gegen den Vogelfang vor

VGT geht zusammen mit TierschützerInnen aus dem Salzkammergut weiter gegen den Vogelfang vor

Seit 15. September gehen die Vogelfänger im oö Salzkammergut mit artenschutzrechtlichen Bewilligungen durch den SPÖ-Landesrat wieder auf Singvogeljagd. Und das, obwohl die Verfahren gegen die im letzten Jahr von TierschützerInnen angezeigten Vogelfänger noch immer im Laufen sind. Landesrat hat zwar deutlich gemacht, dass seine Bewilligungen nicht bedeuten, dass der Vogelfang nach dem Tierschutzgesetz nicht strafbar ist. Er möchte aber abwarten, wie die Höchstgerichte entscheiden, und wird bis dahin weiter artenschutzrechtliche Bewilligungen ausstellen.

Um bis zu diesem gerichtlichen Bescheid die Vögel nicht im Stich zu lassen, gehen TierschützerInnen aus dem Salzkammergut zusammen mit dem österreichweit aktiven Verein Gegen Tierfabriken weiterhin aus, um die Tierquälerei beim Vogelfang zu dokumentieren und anzuzeigen. Auch dieses Wochenende gab es diesbezüglich wieder einige Erfolge. So wurden insgesamt 6 Vogelfänger in der Region Scharnstein, Gmunden und Altmünster beim Vogelfang erwischt und angezeigt. Zusätzlich wurde aufgedeckt, dass in Ebensee ein Halter einen Zeisig und einen Stieglitz in einem viel zu kleinen Käfig hält, ohne sie wieder freizulassen. Und am Balkon des Naturfreundehaus’ am Feuerkogel wurde ein Kreuzschnabel in einem winzigen Käfig am Balkon gefunden, der durch die gesetzwidrig schlechte Haltung bereits ein unnatürlich gelbes Gefieder hatte.

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Heuer sind zwar weniger Vogelfänger als noch letztes Jahr unterwegs, aber viele Vogelfänger sind durch ihre Vertretung leider falsch informiert. Die artenschutzrechtliche Bewilligung bedeutet nicht, dass der Vogelfang gesetzlich erlaubt ist. Für den Vogelfang ist eben nicht nur die oö Artenschutzverordnung, sondern auch das Bundestierschutzgesetz zuständig. Insgesamt haben wir in dieser Saison bereits 8 Vogelfänger angezeigt.
Dass es mit der „Liebe“ zu ihren Vögeln nicht weit her ist, hat sich gestern auch gezeigt. 2 Vogelfänger haben ihre Tiere in viel zu kleinen Käfigen gehalten. Auch das mussten wir natürlich anzeigen – es gab ja bereits entsprechende Verurteilungen aufgrund unserer Anzeigen wegen gesetzwidriger Singvogelhaltung im letzten Jahr.
Letztes Wochenende haben entrüstete Einheimische im Salzkammergut wieder 6 Vogelfangplätze „gesäubert“. D.h. es wurden die von den Vogelfängern angebrachten Fallenarretierungen entfernt, die Stahlstifte aus den Bäumen gezogen, sowie die Leitern und die Holzkonstruktionen zum Aufhängen der Lockvogelkäfige und der Fallen entsorgt. Das sei bereits mit über 25 Vogelfangplätzen in dieser Saison geschehen, wurde uns anonym versichert. Kein Wunder. Wenn die Vogelfänger sich einfach nicht um die Gesetze kümmern und gegen den Willen der österreichischen Bevölkerung Tiere quälen, und wenn die laufenden Anzeigen noch immer keine Wirkung zeigen, dann ist ja zu erwarten, dass besorgte BürgerInnen diese heimtückischen Fallenhalterungen der Vogelfänger selbst entfernen. Der Widerstand gegen den Singvogelfang im Salzkammergut wächst!“

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