Jäger außer Rand und Band - vgt

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Jäger außer Rand und Band

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.01.2007)

Wien, 14.01.2007

Mittwoch angeschossene Frau schwerer verletzt als ursprünglich angenommen - ständige Unfälle und Amokläufe lassen Ruf nach Psychotest für Jäger lauter werden

Mittwoch angeschossene Frau schwerer verletzt als ursprünglich angenommen - ständige Unfälle und Amokläufe lassen Ruf nach Psychotest für Jäger lauter werden

Die 49-jährige Frau aus Seebarn, die Mittwochfrüh von einem Jäger im Zwentendorfer Auwald angeschossen wurde, ist schwerer verletzt als ursprünglich bekannt wurde. Das Projektil traf sie laut Auskunft der Ärzte in der Brust und trat im Gesäß aus. Ihr rechtes Bein ist gelähmt. Ob das ein bleibender Schaden ist, ist nicht bekannt. Lebensgefahr bestehe laut behandelnden Medizinern aber nicht mehr. 

Beim Wildschweinjagen übersehen
Mittwochvormittag wurden auch weitere Details zu dem Jagdunfall in Zwentendorf bekannt. Der Jäger, der offenbar Wildschweine schießen wollte, dürfte die Frau nicht gesehen haben.
Sie schnitt mit einem Kollegen Holz und dürfte sich gerade gebückt haben, als der Jäger den Abzug betätigte und der Frau damit eine Kugel durch den halben Körper jagte. Gegenüber der Polizei beharrte der 26-jährige Wiener darauf, er habe auf ein Wildschwein geschossen, das angeblich in etwa 30 Metern Entfernung vorbei gelaufen sei. Dann habe er den Schrei der Forstarbeiterin gehört, die von dem Projektil getroffen wurde. Der 26-Jährige jagte gemeinsam mit mehreren Jägern. 

„Unerklärlich"
Aus dem Landesjagdverband hieß es in einer ersten Stellungnahme, es sei „völlig unerklärlich“, wie so etwas passieren könne.
Die oberste Regel des Jagens sei, dass auf ein Ziel, das nicht zweifelsfrei erkennbar sei, nicht geschossen werden darf. Dass diese hehren Grundsätze scheinbar nicht allzu viel Gehör in der österreichischen Jägerschaft finden, beweist die Tatsache, dass dieser Vorfall sich in eine lange Kette ähnlicher Vorfälle einreiht. 

Beispiele menschlicher (Todes)opfer der Jagd

  • Präsenzdiener erschossen
    Erst vor einigen Jahren wurde ein zwanzigjähriger Präsenzdiener im burgenländischen Pinkafeld von einem „routinierten“ Jäger, der auf Nachtjagd nach Wildschweinen war, in den Kopf geschossen. Der Jäger hatte in der Dunkelheit einfach in die Landschaft geschossen, doch statt dem vermeintlichen Wildschwein tötete er den Burschen, der sich mit Kameraden gerade in einer Militärübung befand.
  • Kugel schlug in fahrendes Auto ein
    Am 3. Dezember drang die Kugel aus dem Gewehr eines Jägers durch die Tür eines auf der Autobahn fahrenden Autos nahe Brandenburg, Deutschland, und verletzte die Frau auf dem Beifahrersitz schwer.
  • Pensionistin hatte Glück im Unglück
    Glimpflich verlief ein weiterer aufsehenerregender Vorfall Ende 2005: Während eine Pensionistin beim Frühstück saß, schlug neben ihr eine Kugel ein und das Fensterglas zersplitterte.
    „Ich bin jetzt noch ganz fertig", erzählt Agnes Beber, wenn sie sich an die dramatischen Momente am erinnert: „Ich hab mir von unten die Zeitung geholt und mich zum Tisch gesetzt zum Frühstück. Plötzlich gab es einen lauten Kracher. Ich dachte mir nur: was kommt da jetzt rein?" Die geschockte Frau ging gleich nachschauen: „Überall lagen nur Scherben auf der Stiege herum."
    „Die Frau hatte Glück, dass die Kugel aus relativ großer Entfernung von etwa einem Kilometer kam und das Fenster ein dreischichtiges Thermoglas war und dieses nicht vollständig durchschlagen wurde. Denn sie saß in der Schussrichtung, das hätte ganz schlimm ausgehen können", so ein ermittelnder Beamter.
     

Gewalt und Terror gegen die Normalbevölkerung
Auch willkürliche Aggressionen und regelrechter Terror der Jägerschaft gegen die Normalbevölkerung sorgen regelmäßig für Aufregung und Schlagzeilen.
So hatte beispielsweise ein sogenannter „Aufsichtsjäger" aus St. Stefan in Kärnten am 16. Juli in St. Andrä eine Anrainerin mit dem Schrotgewehr bedroht, weil diese sich über dessen Schießen auf Krähen beschwert hatte. Mit den Worten „Willst ah an Schuss hab'n?" richtete der Mann das Gewehr auf die Frau. Der 51 Jahre alte Ehemann kam seiner Gattin zu Hilfe und wurde vom Jäger ins Gesicht geschlagen.

Gewalt gegen Haustiere
Zu einem unfassbaren Vorfall kam es Anfang Oktober in Tirol. Der auf einem nahen Bauernhof lebende 13 jährige Hund Prinz war selbständig auf die 2.366m hoch gelegene Meilerhütte im Wettersteingebirge in Tirol gestiegen. Die Hüttenwirtin, der der Hund bekannt war, gab das Tier Wanderern an der Leine mit, um ihn im Tal
beim Bauernhof abzugeben. Am Weg ins Tal entriss der Revierjäger den Wanderern den Hund, band ihn an einen Baum und erschoss ihn. Er sei ein bekannter Wildererhund, gab der Jäger auf Befragen den ermittelnden Kriminalbeamten an. Der Hundehalter hingegen gab gegenüber der Polizei zu Protokoll, sein 13 Jahre alter Hund, der zudem an Epilepsie leide, sei nicht mehr in der Lage, Gämsen oder
andere Tiere zu wildern, wie der Täter unterstellt.
Jener Jäger wurde laut einer Aussendung des Österreichischen Tierschutzvereins nun zu drei Jahren bedingt verurteilt. Die Verhandlung war kurz, denn die Richterin verurteilte ihn ohne Umschweife. Der Jäger hat sich drei Tage Bedenkzeit erbeten. Bei der Polizei gab er zu Protokoll, „ihm sei die Galle hochgestiegen, er sei so zornig gewesen, weil er der Meinung war, der Hund hätte früher bereits gewildert”. Den erschossenen Hund habe er mit Reisig bedeckt und liegengelassen, damit sei der Hund für ihn ausreichend entsorgt gewesen. Der ÖTV (erstattete auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) wird beim Tiroler Landesjagdverband den Entzug der Jagdkarte verlangen, da er diese immer noch hat.

Gewaltausbrüche und Familientragödien
Doch auch im privaten Umfeld kommt es mit erschütternder Regelmäßigkeit zu Tragödien und Katastrophen:
Erst am 6. Jänner hatte ein Jäger in Schäffern, Bezirk Hartberg in der Steiermark, seine Frau und seinen Sohn erschossen, um sich anschließend selbst zu richten.

Im September 2006 rastete in St. Paul im Kärntner Lavanttal ein Jäger aus und erschoss seine 25-jährige Ehefrau. Die Mutter zweier kleiner Söhne war auf der Stelle tot.

Psychotest für Jäger muss her!
Vorfälle wie diese, aber auch die zuvor geschilderten mit weniger dramatischem Ausgang, die speziell in der Jagdsaison praktisch auf der Tagesordnung stehen, belegen einmal mehr die dringende Notwendigkeit eines allgemein verpflichtenden Psychotests bzw. Zuverlässigkeitstests für Jäger/-innen, wie sie nach der Tragödie von Schäffern mittlerweile auch schon von gewichtigen Stimmen innerhalb der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP gefordert werden.

Während alle anderen Personen, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, bei erstmaliger Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein Gutachten darüber beizubringen haben, ob sie zur leichtfertigen Verwendung von Waffen oder zu unvorsichtigem Umgang mit Waffen neigen (insbesondere unter psychischer Belastung), konnte das bei den für psychische Labilitäten scheinbar besonders anfälligen Jäger/-innen dank der schützenden Hand einer übermächtigen Jagdlobby bisher immer verhindert werden.
Die Verlässlichkeitsprüfung in ihrer heute gängigen Form ist außerdem weniger ein wirklicher Psychotest als eine standardisierte Befragung in Form eines Multiple-choice-Tests. Inhaber gültiger Jagdkarten, die ja eine „Jagdprüfung“ hinter sich haben, sind aber sogar davon bisher leider ausgenommen. Ein erweiterter und verschärfter Test ist zu entwickeln, dem sich dann speziell die angehenden und praktizierenden Jäger/-innen zu unterziehen haben sollten.

Zusätzlich fordert der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN ein rigoroses Aus-dem-Verkehr-Ziehen der Waffen von JägerInnen, die durch besondere Verantwortungslosigkeit, Skrupellosigleit und Brutalität auffällig geworden sind.

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