Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.07.2025)
Wien/Türkei, 18.07.2025
Nach VGT-Aufdeckung: Auch Tierärzt:innen kritisieren Lebendtierexporte in Tierschutz-Hochrisikostaaten, in denen Tiere betäubungslos geschlachtet werden
Einen Tag, nachdem der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN schockierende Aufnahmen von Rinder-Schlachtungen ohne Betäubung beim diesjährigen Opferfest in der Türkei ans Licht gebracht hat, veröffentlichte der Arbeitskreis „Tiertransporte“ der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) den wissenschaftlichen Aufsatz "Warum Tiertransporte in die Türkei nicht genehmigungsfähig sind"1 in Österreich.
Die wissenschaftliche Pubikation des TVT wurde von namhaften Expert:innen, wie dem international anerkannten Tiertransport-Experten und Tierschutz-Sachverständigen Dr. Alexander Rabitsch oder der deutschen Amtstierärztin Claudia Eggert-Satzinger, die beide zahlreiche Schulungen von Veterinärbehörden und Verkehrspolizei zum Thema Tierschutz beim Transport in verschiedenen Ländern durchführten, verfasst.
Eines der Argumente gegen die Genehmigung von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten, wozu auch die Türkei zählt, ist, dass Tiere dort durch die betäubungslose Schlachtung „erheblichen Schmerzen und Leiden“ ausgesetzt werden. Daneben werden Hitzestress auf Transporten in den Sommermonaten, Überschreitungen der höchst-zulässigen Beförderungsdauer, unkalkulierbar lange und zum Teil hochgradige Verzögerungen an der EU-Außengrenze und die mangelnde Kooperationsbereitschaft der türkischen Grenzbehörde zur Verhinderung oder Linderung von Tierleid als Gründe für die Rechtswidrigkeit angeführt.
Anlass für das Verfassen des Aufsatzes waren „länger bekannte und wiederkehrende erhebliche Missstände mit länger anhaltenden und erheblichen Schmerzen, Schäden und Leiden der transportierten Tiere am bulgarisch-türkischen Grenzübergang Kapitan Andreevo / Kapıkule“. Immer wieder werden dort beladene Tiertransporter über mehrere Tage oder Wochen festgehalten. Das passiert, wenn die Weiterfahrt von der türkischen Grenzbehörde zB. aufgrund der sich stets verändernden Tierseuchensituation in Europa, fehlender Veterinärszertifikate oder Fehler in den Dokumenten verweigert wird. Bilder von 69 schwangeren deutschen Kalbinnen, die vergangenen Herbst wochenlang knöcheltief in ihren eigenen Exkrementen standen und teilweise noch am Transporter ihre Kälber gebaren oder sogar starben, sind nach wie vor in Erinnerung. Die überlebenden Tiere wurden erst etwa einen Monat nach Beginn der Tortur ohne Betäubung geschlachtet, wodurch die ungeborenen Kälber an einem qualvollen Erstickungstod im Leib der getöteten Mutter starben.
Auch die Grünen kritisieren in einer Aussendung neben den „katastrophale[n] und skandalöse[n] Zustände[n] bei Tiertransporten in Drittstaaten“ vor allem die „problematischen Bedingungen im Zielland“ Türkei. Tierschutzsprecherin Voglauer spricht in Zusammenhang mit der Schlachtung von „extremst tierquälerische[n] Praktiken“ und fordert die Gesundheitsministerin Schumann dazu auf, „die Rechtmäßigkeit von Rinderexporten in die Türkei dringend zu hinterfragen“.
VGT-Campaignerin Isabell Eckl: „Wenn sich nicht nur Tierschützer:innen, sondern auch renommierte Expert:innen aus dem Veterinärwesen einig sind, dass die Genehmigung von Lebendtierexporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten wie die Türkei unrechtmäßig sind, u.a. da betäubungsloses Schlachten erhebliches Tierleid mit sich bringt, muss die Politik endlich handeln. In Verbindung mit den vom VGT veröffentlichten Aufnahmen vom diesjährigen türkischen Opferfest kann es deutlicher nicht mehr werden: Drittlandexporte müssen beendet werden. Die verantwortlichen Bundesminister:innen Schumann und Totschnig können sich nach der Veröffentlichung dieser Bilder nicht mehr aus der Verantwortung ziehen.“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)
(1) Eberhard, Ulrich, Eggert-Satzinger, Claudia et al.: "Warum Tiertransporte in die Türkei
nicht genehmigungsfähig sind", in: TiRuP 2025, Johannes Kepler Universität Linz, S. 81-98