Soll der Singvogelfang wieder erlaubt werden!? - vgt

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Soll der Singvogelfang wieder erlaubt werden!?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.04.2005)

Wien, 26.04.2005

Gestellter Singvogelfang vor dem Landwirtschaftsministerium, in dem der Tierschutzrat zu angepeilter Gesetzesänderung tagt

Gestellter Singvogelfang vor dem Landwirtschaftsministerium, in dem der Tierschutzrat zu angepeilter Gesetzesänderung tagt

Mit dem neuen Bundestierschutzgesetz wurde der traditionelle Singvogelfang im oö. Salzkammergut verboten. Eine Intervention des oö. Landeshauptmanns bei der Tierschutzministerin soll zur Aufhebung dieses Verbots nur wenige Monate nach in Kraft Treten des Tierschutzgesetzes führen. Anlässlich der Tagung des neu installierten Tierschutzrates am Mittwoch um 10 Uhr im Landwirtschaftsministerium, protestiert der VGT gegen diese angepeilte Verschlechterung des Gesetzes. Ein Aktivist im Singvogelkostüm wird von einem Singvogelfänger in einer Falle gefangen und in einen Käfig gesteckt.

Termin: Mittwoch, 27. April, 10-11 Uhr
Ort: Landwirtschaftsministerium, Stubenring 1, 1012 Wien

Beim traditionellen Singvogelfang im oö. Salzkammergut werden jedes Jahr hunderte Singvögel (Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel und Stieglitz) mit der Hilfe von Lockvögeln in Fallen gefangen, nur um in winzigen Käfigen in Vogelausstellungen präsentiert werden zu können. Der Vogelfang dient keinerlei wirtschaftlichen Interessen, sondern ausschließlich der Traditionspflege und der Lust am Fangen wilder Tiere. Die Fangsaison ist von 15. September bis 30. November. Die zum Fangen verwendeten Lockvögel dürfen das ganze Jahr über gefangen gehalten, die restlichen Vögel müssten bis 10. April des nächsten Jahres wieder freigelassen werden. Der Vogelexperte Dr. Hans Frey vom Institut für Parasitologie und Zoologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien bezeichnet den Singvogelfang als Tierquälerei. Er ist der Ansicht, dass die gefangenen Vögel, selbst wenn sie wieder freigelassen werden, elendiglich zugrundegehen, weil sie nicht mehr lebensfähig sind.

Die Veranstaltungsverordnung des neuen Bundestierschutzgesetzes verbietet das Ausstellen wildgefangener Tiere und damit auch der Singvögel. Da das Fangen von Singvögeln nach der oö. Artenschutzverordnung nur für die traditionellen Ausstellungen erlaubt ist, die aber nach dieser Verordnung verboten sind, wurde damit der Singvogelfang überhaupt verboten. Jetzt intervenieren die oö. Landesregierung und die Singvogelfänger um dieses Verbot zu revidieren. Der neu installierte Tierschutzrat berät am Mittwoch dem 27. April über diese Frage, allerdings kann die Tierschutzministerin darüber eigenmächtig entscheiden, egal wie der Tierschutzrat oder das Parlament dazu stehen.

VGT-Obmann Dr. Martin Balluch kommentiert: "Tierquälerische Traditionen wie der Singvogelfang sind ein Anachronismus, der dem heutigen Verständnis von Tieren völlig entgegensteht. Das Bundestierschutzgesetz und seine Verordnungen, die mühsam erkämpft und jetzt endlich erlassen wurden, dürfen nicht bereits wenige Monate nach in Kraft Treten wieder verschlechtert werden. Der Singvogelfang muss verboten bleiben!"

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