Steiermark: Vernichtungsfeldzug gegen Rabenvögel - vgt

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Steiermark: Vernichtungsfeldzug gegen Rabenvögel

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.06.2011)

Wien, 28.06.2011

Jagdabteilung gibt 35.000 Rabenvögel zum Abschuss frei!

Jagdabteilung gibt 35.000 Rabenvögel zum Abschuss frei!

Erschreckende Kehrtwende in der Steiermark, auch das Aufstellen von Krähenfallen ist wieder erlaubt.

Anfang Mai dieses Jahres hat die Naturschutzabteilung des Landes Steiermark nach zahlreichen Beschwerden der Natur- und Bergwacht das Aufstellen von Krähenfallen verboten, auch wurde bekannt gegeben, dass Sondergenehmigungen zum Abschuss einzeln geprüft werden und nur nach detailliert angegebenen Schadensmeldungen und Prüfungen dieser erteilt werden würden. Doch dieser Friede währte nur sehr kurz.

Pünktlich zu Beginn der zugelassenen Schusszeiten auf Rabenvögel wechselte die Zuständigkeit für Ausnahmebewilligungen kurzerhand von der Naturschutzabteilung zur Jagdabteilung. Bei der Naturschutzabeilung hätten sich 20.000 Anfragen angehäuft; diese Menge sei mit Einzelprüfungen nicht zu bewältigen. Zur Zeit sei es auch nicht möglich, dass die Naturschutzabteilung Verordnungen erlassen könne.

Am 21. Juni tagte schließlich der steirische Landtag. Vor dem Landhaus protestierten zahlreich Tier- und Naturschutzvereine gegen den geplanten Vogelmord. Drinnen heftige Debatten. Letztendlich setzte sich die Mehrheit bestehend aus ÖVP, SPÖ und FPÖ durch und beschloss, dass künftig gefiederte „Schädlinge“ am Verordnungsweg „letal vergrämt“, sprich getötet, werden dürfen.

Am 1. Juli kann nun das Morden beginnen

Zum Abschuss wurden 25.000 Krähen und ab 1. August zusätzlich je 5.000 Elstern und Eichelhäher freigegeben. Diese Zahlen orientieren sich an den Genehmigungen der Vorjahre und wurden nicht neu erhoben. Aus blieb auch der Versuch durch andere Maßnahmen die Populationen in den Griff zu bekommen, so wie es alle Gesetze vorsehen würden.

Vögel per Verordnung zum Abschuss freizugeben steht auch ganz klar im Widerspruch zur geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie, die nur durch individuelle Verfahren das Töten von geschützten Vögeln erlaubt. Der VGT bereitet eine Klage vor.

Fehlende ExpertInnenrunde

Stark zu kritisieren ist auch, dass im Vorfeld keine ExpertInnen zu Rate gezogen wurden. Es gibt viele Studien die belegen, dass durch einen vermehrten Abschuss die Populationen nicht zu regulieren sind, da dies einen vermehrten Zuzug bewirkt und sich dadurch langfristig nichts ändert.

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