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Steiermark/JETZT: VGT besetzt illegale Legebatterie, als Bodenhaltung betrieben

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.04.2013)

Steiermark, 04.04.2013

"Eierschwindel! Ein Käfig darf keine Bodenhaltung sein!" steht am Transparent, das vom Dach des Betriebes hängt, davor demonstrieren 30 TierschützerInnen

Seit 1. Jänner 2009 ist die Käfighaltung von Legehennen absolut verboten – mit Ausnahme für jene 17 Betriebe österreichweit, die schon vor 2005 sogenannte ausgestaltete Käfige installiert hatten und noch bis 2020 weitergeführt werden dürfen. Doch jetzt zeigt sich: Bodenhaltung ist ein dehnbarer Begriff. Einige ehemalige Legebatterien halten ihre Hühner noch immer in Käfigen – und öffnen diese scheinbar nur, wenn eine Kontrolle droht. Die Eier werden aber als Bodenhaltungseier verkauft. Um diesen Eierschwindel anzuprangern hat der VGT jetzt einen dieser Betriebe in Illensdorf im Bezirk Hartberg, Steiermark, besetzt und fordert, dass ein Amtstierarzt den Betrieb kontrolliert und den TierschützerInnen erklärt, wieso Käfige in einer Bodenhaltung geduldet werden.

Fotos aus dem Inneren des Betriebs

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist vor Ort: „Das ist ein weiterer Skandal eines Etikettenschwindels. Eier von Legehennen im Käfig werden als Bodenhaltungseier verkauft und die KonsumentInnen betrogen. Wir fordern, dass der Amtstierarzt und die zuständige Behörde Stellung beziehen und erklären, wie das trotz Kontrollen möglich ist. Wie können Käfige in einer Bodenhaltung geduldet werden – auch wenn sie bei der Kontrolle offen sein sollten. Es ist doch klar, dass Käfige nur Verwendung finden, wenn sie auch geschlossen werden. Wir haben auch den Beweis, dass in diesem Betrieb zumindest 3 Mal in den letzten Monaten die Käfige tatsächlich geschlossen und die Hühner eingesperrt waren. Wir fordern eine Aufklärung dieses Missstands!“

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