Teilen:

Kennzeichnungspflicht für Leder, Pelz und co.

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2013)

Wien, 10.12.2013

Seit 7. November 2011 besteht eine neue EU-Textilkennzeichnungsverordnung, welche die bis dahin geltende österreichische Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt.

Diese Verordnung bezieht sich zum ersten Mal auch auf die Kennzeichnung "nichttextiler Teile tierischen Ursprungs", wie Leder (Jeansetikett), Horn (Knöpfe) oder Fell (Krägen oder Bommel). Es muss dabei nicht differenziert werden, um welches Material (z.B. Leder oder Pelz) es sich konkret handelt. Der Hinweis "enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" reicht. Die Kennzeichnung kann durch ein Etikett oder ein eigenes Label erfolgen. Bis zum 9. November 2014 dürfen bereits in Verkehr gebrachte Waren noch verkauft werden, auch wenn sie diese Kennzeichnung nicht enthalten. Ab dem 9. November 2014 müssen aber alle diese Waren aus dem Verkehr genommen werden! Das bedeutet, dass ab diesem Tag keine Textilien, welche nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten, ohne Kennzeichnung verkauft werden dürfen.

Vorsicht ist trotzdem geboten!

Diese Verordnung, gilt leider nur für Textilien, deren Gewichtsanteil an Textilfasern mindestens 80 % beträgt (ebenso für Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme, ...). Ist das Gewichtsverhältnis anders gelagert (z.B. nur 70% textil zu 30% nichttextil), gilt die Verordnung nicht. Theoretisch könnte es so dazu kommen, dass nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten sind, und diese nicht als solche gekennzeichnet werden müssen. Ebenso müssen Onlineshops oder Kataloge nichttextlie Teile tierischen Ursprungs nicht kennzeichnen! Trotz dieser Einschränkungen ist die Verordnung von Tierschutzseite zu begrüssen, weil sie es den KonsumentInnen wesentlich erleichtert tierleidfreie Produkte zu kaufen.

30.12.2025, Linz

OÖ: VGT bringt 12 Anzeigen gegen in flagranti erwischte Singvogelfänger ein

Übertretungen der OÖ Artenschutzverordnung, des Tierschutzgesetzes und der EU Tiertransportverordnung: zu viele Lockvögel, Beifang, Transport in Käfigen im Rucksack

24.12.2025, Wien

Fische sind Freunde, kein Essen

Stiller VGT-Protest für Fische, deren Stimmen nicht gehört werden

23.12.2025, Wien

Fiakerfahrer nach Angriff auf Tierschützer verurteilt

Ein Fiakerfahrer wurde am Bezirksgericht Wien Innere Stadt schuldig gesprochen, einen Aktivisten im August körperlich verletzt zu haben.

23.12.2025, St. Pölten

NÖ Landesverwaltungsgericht: ÖVP „Platzhaltedemos“ sind nicht rechtskonform

Richterin erklärt Auflösung einer Tierschutz-Versammlung gegen den Vollspaltenboden durch die Behörde in Wr. Neustadt vor dem ÖVP-Bundesparteitag für rechtswidrig

22.12.2025, Wien

Schlimmste Tierquälerei an Karpfen vor Weihnachten

VGT-Recherche zeigt, wie Karpfen minutenlang schwerstem Leid ausgesetzt werden; Betäubungen erfolgen nicht fachgerecht; mehrere Fischverkaufsstände in Wien wurden angezeigt.

18.12.2025, Wien

VGT zu Totschnig: wenn wir "Nutztieren" so viel verdanken, müssen wir sie gut halten

Landwirtschaftsminister hat Studie mit Wertschöpfung aus Nutztierhaltung präsentiert – dieser Profit verpflichtet moralisch dazu, den Tieren etwas zurück zu geben: Vollspaltenverbot!

18.12.2025, Wien

Wie geht es den Tieren auf Weihnachtsmärkten?

Weihnachtsmärkte sollen für Besinnlichkeit und die Vorfreude auf Weihnachten stehen – leider jedoch häufig auf Kosten des Tierwohls! Der VGT klärt über die rechtliche Lage auf.

18.12.2025, Graz

Jäger beschuldigen Tierschützer fälschlich: heute Freispruch am Grazer Straflandesgericht

Um potenziell rechtswidrige Entenjagd zu dokumentieren, fuhr Tierschützer in Jagdgebiet und wurde von der Jagdgesellschaft blockiert – Vorwurf der Nötigung gegen den Tierschützer