Krähenfallen: VGT kritisiert Ausnahmen entgegen der EU-Vogelschutzrichtlinie - vgt

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Krähenfallen: VGT kritisiert Ausnahmen entgegen der EU-Vogelschutzrichtlinie

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.04.2015)

Niederösterreich, 14.04.2015

Die Saatkrähe ist durch die EU- und Landesgesetzgebung streng geschützt. Trotzdem gelingt es der Jagdlobby immer wieder durch Ausnahmen auf Gemeindeebene die hoch intelligenten Tiere in Fallen zu locken und abzuschießen.

Schießfreudige Jagdverbände führen Schäden an Siloballen und Erntegut an, um die restriktiv handzuhabenden Ausnahmen auf Gemeindeebene zu erwirken. Mittels mehr oder weniger übelriechender Köder sollen die äußerst intelligenten Singvögel in die trichterförmigen Fallen gelockt werden um sie dann zu erlegen.

Regelmäßig melden entsetzte TierfreundInnen dem Verein Gegen Tierfabriken solche oft gut versteckt platzierten Fallen. Fast täglich befinden sich darin eines oder mehrere gefangene Tiere die hilflos versuchen aus dem geschickt konstruierten Käfig zu entkommen. Einmal täglich müssen die Fallen kontrolliert werden. Dabei sollten unerwünscht gefangene Tiere befreit und die Krähen erschossen werden. Bei einem aktuellen Fall aus Amstetten scheint jedoch die Falle rechtswidrig betrieben worden zu sein: Die entsprechende Verordnung befristet die Fallen für gewöhnlich bis Mitte oder Ende März. Diese Falle war jedoch noch bis zumindest 05. April in Betrieb.

„Theoretisch müssten die JägerInnen die erlegten Singvögel zählen und melden. Doch überprüft wird das nicht und offenbar werden die Fristen gerne aus- oder sogar überreizt.“, ärgert sich Elmar Völkl vom Verein Gegen Tierfabriken, und weiter: „Es kann nicht angehen, höhergeordnete Gesetze oder gar EU-Recht durch eine freizügige Auslegung auf Gemeindeebene zu unterminieren. Es gibt einfache Alternativen Siloballen und Erntegut vor Federwild zu schützen. Das Abschießen harmloser Vögel ist jedenfalls weder nachhaltig noch verhältnismäßig!“

Der VGT hat im gegenständlichen Fall eine Sachverhaltsdarstellung zur Prüfung an die Behörde übermittelt.

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