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Tiere bleiben in Österreich auch am Ende des 2. Jahrtausends ohne Rechte!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.12.1999)

07.12.1999


FROHE WEIHNACHTEN - auch für Tiere?

Alle Jahre wieder... Oh Du fröhliche... Stille Nacht... Für Millionen "Nutz"-Tiere bedeutet das "Fest der Liebe und des Friedens" allerdings lediglich ein tödliches Schlachtfest. Waren die Aufzucht- und Haltungsbedingungen für den Großteil der Tiere schon eine lebenslängliche Qual in körperengen Käfigen, an der kurzen Kette oder auf durchlöcherten, kotverschmierten Böden, so bedeutet ihr letzter Weg - zum Schlachthof - den Höhepunkt des Leidensweges.

Unser einzigartiges Tiertransportgesetz, seit 1995 in Kraft, wurde ja heuer im Mai vom EuGH "verboten" - wegen Behinderung des "freien Warenverkehrs". Jetzt haben internationale Tiertransporter wieder freie Fahrt durch und nach Österreich. Die Behörden schauen großteils zu, selbst wenn man sie mit dem Finger auf Verstöße hinweist - der VGT hat das auch heuer wieder mehrfach nachgewiesen (zuletzt am 25.11. in Kirchdorf, OÖ). Dabei wurde u.a. bekannt, daß allein nach OÖ heuer bereits 270.000 Schlachttiere lebend importiert wurden, um dann als "österr. Qualität" auf unseren Tellern zu landen. Und seit neuestem ist auch die Transitroute auf der Bahn wieder offen - 50 Std. Fahrtzeit von Norddeutschland über Salzburg zum kroatischen Mittelmeerhafen Raza, wo sie erst auf Schiffe in den Nahen Osten geprügelt werden, um letztlich auf einem Schlachthof zu enden. Obwohl dem geltenden Tiertransportgesetz-Bahn widersprechend, schauen auch hier die Behörden weg, zeigen lieber Tierschützer wegen "unbefugten Betretens es Bahngeländes" an (zuletzt am 16.11. in Salzburg).

Einen regelrechten Freibrief für die Massentierhaltung liefert auch die "§15a-Vereinbarung der Länder über den Schutz der Nutztiere in der Landwirtschaft": wirklicher Tierschutz bleibt hier auf der Strecke. Hier wurde, auf Druck der ÖVP-dominierten, agrarintensiven Bundesländer ein fauler Kompromiß auf allen Ebenen ausgehandelt, der den Tieren so gut wie nichts gebracht hat. Somit bleibt praktisch alles erlaubt, was sich die Agrarindustrie schon bisher an tierquälerischen Aufstallungsformen ausgedacht hat.

Ein bundeseinheitliches, fortschrittliches Tierschutzgesetz scheitert seit Jahren am Veto einer einzigen Partei, die glaubt, unbedingt die Interessen von ein paar industriellen Massentierhaltern und sonstigen Tierquälern vertreten zu müssen. So wurde bislang auch keine der Forderungen des 1996 so erfolgreich abgelaufenen Tierschutz-Volksbegehrens (460.000 Unterschriften) umgesetzt, wie Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes, Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, Einrichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft sowie die ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes. Aus diesem Grund wurde diesen Herbst von der Plattform "Ein Recht für Tiere", an der auch der VGT beteiligt ist, ein neuerlicher Anlauf für ein zweites Tierschutz-Volksbegehren gestartet. 

Denn das alte Volksbegehren hat ja im neuen Nationalrat leider keine Wirkung mehr. Immerhin ist der Fleischkonsum in den letzten 7 Jahren um mehr als 7 % zurückgegangen. Auch wegen der immer häufiger werdenden Skandale um giftige Rückstände im Fleisch bzw. auf den Menschen übertragbare Tierseuchen, versucht die Fleischindustrie diesem Trend mit einem millionenschweren Werbebudget und unwahren Behauptungen ("aus tiergerechter Haltung") entgegenzuwirken. Dennoch kann zum bevorstehenden "Fest des Friedens" jede/r Einzelne auf seine Weise dazu beitragen, daß die unermeßlichen Leiden der "Nutz"-Tiere etwas verringert werden:

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