Niederösterreich: Jagdfreistellungsantrag Berufung in 2 Fällen zum Verfassungsgerichtshof - vgt

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Niederösterreich: Jagdfreistellungsantrag Berufung in 2 Fällen zum Verfassungsgerichtshof

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.12.2015)

Wien, 15.12.2015

Weitere Anträge im Bezirk Melk – VGT fordert Modernisierung des nö Jagdgesetzes, Landesrat Pernkopf soll Jagdfreistellung erlauben und Gatterjagd verbieten

In der Jagd findet ein Paradigmenwechsel statt. Die alte Feudal- und Trophäenjagd kann nicht mehr länger Bestand haben, die Bevölkerung will die sogenannte Gatterjagd im umzäunten Gelände, das Aussetzen von Zuchttieren und die Überhege nicht mehr hinnehmen. Bisher musste man als GrundbesitzerIn eine Zwangsbejagung dulden. Doch ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs zu einem ähnlichen Fall in Deutschland löste eine Lawine von Jagdfreistellungsanträgen in Österreich aus. Nun erreicht der Rechtsweg der ersten zwei Anträge aus Niederösterreich, Bezirk Zwettl, den Verfassungsgerichtshof. Zwei Grundbesitzer wollen aus ethischen Gründen, dass ihre Wälder nicht mehr bejagt werden. Insbesondere soll es keine Futterstellen und Jagdeinrichtungen geben, die für die Überpopulation der Paarhufer und damit für die Waldschäden verantwortlich sind. Ebenso gibt es eine neue Beschwerde zum Landesverwaltungsgericht Niederösterreich von GrundbesitzerInnen aus dem Bezirk Melk. Der Wortlaut dieser Berufungen und Beschwerden:

Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Martin Balluchs Blog.

Beschwerde an dasLandesverwaltungsgericht auf Martin Balluchs Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Die Jägerschaft steht nicht isoliert und unantastbar in unserer Gesellschaft, sie kann nicht einfach tun, was sie will, selbst wenn sie politisch gut vernetzt ist und in den Landtagen die Gesetzgebung stark beeinflusst. Die Menschen wehren sich und Auswüchse wie die Gatterjagd, das Abschießen ausgesetzter Zuchttiere und die Zwangsbejagung ließen das Image der Jagd in den Keller sinken. Landesrat Stephan Pernkopf ist nun dazu aufgerufen, nicht nur mit der Jägerschaft, zu der er ja selbst gehört, sondern auch mit dem Tierschutz über grundlegende Reformen im Jagdrecht zu verhandeln. Die Gatterjagd muss, wie das Aussetzen von Zuchtwild, rundheraus verboten werden, die Jagdfreistellung von Grundstücken aus ethischen Gründen ist im Gesetz zu verankern. Je länger das hinausgezögert wird, desto größer die Wut der Bevölkerung auf die Arroganz der Jägerschaft. Es wird Zeit zu handeln!“

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