Teilen:

Höhere Strafen für Tierquälerei

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.01.2016)

Wien, 11.01.2016

Mit 1. Jänner 2016 wurde die Strafdrohung für Tierquälerei im Strafgesetzbuch von ein auf zwei Jahre angehoben

Mit dieser Erhöhung verbunden, ist die Änderung der Gerichtszuständigkeit: Nicht mehr die Bezirksgerichte sondern die Landesgerichte müssen sich nunmehr mit Tierquälerei befassen. Das ist eine klare Aufwertung und lässt auch eine deutliche qualitative Verbesserung der Verfahren erwarten.

Am Bezirksgericht wird die Anklage bei der Verhandlung nur von sogenannten BezirksanwältInnen vertreten. Das sind Laien und keine JuristInnen. Mangels Ausbildung wagen sie im Allgemeinen nicht, sich in irgendeiner Weise in das Geschehen im Gerichtssaal einzumischen. Die Anklage und damit die Tiere waren also praktisch nicht vertreten.

Am Landesgericht ist das nun anders. Hier sind nun endlich StaatsanwältInnen bei den Verhandlungen anwesend, um die Interessen der Anklage zu vertreten, Angeklagte und Zeugen zu befragen, Anträge einzubringen, Beweise vorzutragen etc.

Die Erhöhung der Strafdrohung hat auch andere positive Auswirkungen. So ist durch § 286 StGB nun auch die Unterlassung der Verhinderung von Tierquälerei strafbar. Ferner sind nun gewisse Ermittlungsmaßnahmen zulässig, wie beispielsweise die Observation über einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden.

"Es ist sehr erfreulich, dass es nun endlich zu einer Aufwertung des Tierschutzes im Strafgesetzbuch kam. Dem Wertewandel der letzten Jahrzehnte wird diese Reform aber nicht gerecht. Tierschutz ist nämlich zu einem weithin anerkannten und bedeutsamen öffentlichen Interesse geworden, wie das im Übrigen auch der Verfassungsgerichtshof bereits festgestellt hat. Vor diesem Hintergrund ist die Anhebung der Strafdrohung auf zwei Jahre deutlich zu gering", erläutert Harald Balluch, Geschäftsführer des VGT.

"Sowohl in Deutschland als auch der Schweiz liegt das Strafmaß schon lange bei drei Jahren Haft. In Österreich haben wir zwar nun von ein auf zwei Jahre erhöht, hinken im internationalen Vergleich aber wie man sieht, nach wie vor hinterher. Und das obwohl die Politik nicht müde wird, zu erklären, dass Österreich die strengste Tierschutzgesetzgebung Europas oder gar der Welt hätte."

"Auch andere Forderungen des Tierschutzes wurden nicht erfüllt. Etwa eine Obduktion von Tieren zu ermöglichen, Fahrlässigkeit in den Tatbestand aufzunehmen und das Verbot der Werbung für die Unzucht mit Tieren aufrecht zu erhalten", erläutert Harald Balluch.

Kein Fahrlässigkeits-Tatbestand

Obwohl Justizminister Brandstetter angekündigt hatte, dass auch fahrlässig verursachte Tierquälerei (abseits von § 222 Abs 2) strafbar werden solle, fehlt diese Bestimmung nun im aktuellen Gesetz. Harald Balluch, Geschäftsführer des VGT: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum fahrlässig verursachte Tierquälerei nach wie vor nicht strafbar ist. Nehmen wir als Beispiel 1.000 Schweine, die qualvoll verbrennen, weil ein Landwirt oder eine Landwirtin die Belüftungsanlage nicht warten lässt und keine entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen trifft. Tatsächlich kommt es in Österreich regelmäßig zu solchen Vorfällen. Es ist ein Skandal, dass der Täter oder die Täterin nach geltendem Gesetz straffrei davon kommt, obwohl er oder sie beispielsweise für den ernorm qualvollen Verbrennungs-Tod von 1.000 Schweinen verantwortlich ist. Das entspricht mit Sicherheit nicht dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.“

Werbung für Unzucht mit Tieren ist straffrei geworden

Der § 220a StGB (Werbung für Unzucht mit Tieren) ist gestrichen worden. Begründet wird das damit, dass es nur selten zu Anzeigen kam und dass Beitragstäter zu einer Tierquälerei ohnehin strafbar wären. Dabei wird allerdings einerseits übersehen, dass die Häufigkeit eines Vorfalls nichts damit zu tun hat, ob er pönalisiert sein soll oder nicht. Morde z.B. kommen verhältnismäßig selten vor, trotzdem wäre es befremdend sie deshalb zu erlauben. Andererseits wird ignoriert, dass Landesgrenzen angesichts der Globalisierung im Internetzeitalter bei weitem nicht mehr diese Rolle spielen wie früher. Wenn jemand in Österreich eine sexuell konnotierte Tierquälerei bewirbt, die im Ausland stattfindet, so ist diese Person nun nicht mehr strafbar.

04.12.2025, Wien

Fiakerpferd kommt am Heldenplatz zu Sturz

VGT mahnt: Fluchttiere haben im hektischen Stadtverkehr nichts verloren

04.12.2025, Linz

Landesverwaltungsgericht OÖ hebt 30 Genehmigungen zum Singvogelfang auf

Da alle 370 Genehmigungen für den Singvogelfang praktisch gleichlautend sind, sind damit ausnahmslos alle Genehmigungen (wissentlich!) rechtswidrig erstellt worden

03.12.2025, Gattendorf

Treibjagd auf Hasen trotz Myxomatose: Tierschutzkameras lösen Polizei-Großeinsatz aus

Während diese schreckliche, von Menschen absichtlich eingeführte Seuche für Hasen grassiert, vergnügen sich Jäger:innen dennoch beim Abschuss dieser Tiere

03.12.2025, Wien

VGT vor Ministerrat: nach Aufdeckung Hardegg echtes Vollspaltenbodenverbot nötig

Demo „Wann bekommen Schweine endlich Stroh“ am Ballhausplatz – Antrag der Grünen gegen Förderungen für Firlefanz-Vollspaltenboden schon wieder vertagt

02.12.2025, Bildein

VGT zeigt Beweisfotos: Treibjagden im Mensdorff-Jagdgatter am 8. und 11. November 2025

VGT beantwortet Mensdorff-Behauptung: jeder Mensch kann das Jagdgatter am Zaun entlang gehen und wird feststellen, dass der Zaun rundum geschlossen ist

02.12.2025, Bad Goisern

Tierschutz dokumentiert Ausstellung von 120 wildgefangenen Singvögeln in Bad Goisern

Trotzdem die Vogelfänger ihre Ausstellung geheim halten wollten und in eine Mittelschule verlegt hatten, konnten Tierschützer:innen das traurige Schicksal der Vögel filmen

02.12.2025, Salzburg

Salzburg: Kundgebung für verhungernde Stadttauben

Tierschützer:innen machen vor dem Schloss Mirabell auf die dramatische Lage für schutzbedürftige Tiere aufmerksam und nehmen die Stadt in die Pflicht

01.12.2025, Salzburg

Einladung: Kundgebung für verhungernde Stadttauben vor Salzburger Schloss Mirabell

VGT plädiert für tierschutzkonforme Lösung für Stadttauben bis zur Errichtung der Taubenschläge