Vergleich beim heutigen Zivilprozess Mensdorff-Pouilly gegen VGT-Obmann - vgt

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Vergleich beim heutigen Zivilprozess Mensdorff-Pouilly gegen VGT-Obmann

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.02.2016)

Güssing, 24.02.2016

Zwei von Drei Klagepunkten fallen gelassen, VGT-Obmann erklärt in Zukunft nicht unbefugt das Jagdrevier zu betreten, ohne Feststellung, das je getan zu haben – Demo vor BH Güssing

Es hat sich im Vorfeld nach dem großen Showdown angehört, der heutige Prozess Alfons Mensdorff-Pouilly gegen den VGT-Obmann Martin Balluch. Doch der Richter legte den Kontrahenten gleich zu Prozessbeginn nahe, einem Vergleich zuzustimmen. Zwei der drei eingeklagten Punkte, der Drohnenflug und das Aufhängen von Kameras, seien nicht belegt bzw. sogar verjährt. Mensdorff-Pouilly hatte eine Reihe von ZeugInnen zum Prozess gerufen, darunter seine Verwalterin und seine Jagdaufseher. Ebenso war ein Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorgeladen – zwei seiner Kollegen überwachten unterdessen in Zivil die Verhandlung und interessierten sich für anwesende TierschützerInnen.

Schließlich wurde der vom Richter vorgeschlagene Vergleich geschlossen. Der VGT-Obmann erklärt darin, nicht unbefugt das Jagdgebiet von Mensdorff-Pouilly um Luising und Hagensdorf betreten zu wollen. Das, so sein Anwalt, habe er sowieso nicht getan und plane es auch nicht, in Zukunft zu tun. Mensdorff-Pouilly kommt für seine eigenen Kosten und die seines Anwalts auf. Unmittelbar nach Prozessende schüttelten sich Mensdorff-Pouilly und der VGT-Obmann die Hände und vereinbarten, nach der erfolgten Reform des Burgenländischen Jagdgesetzes zu diskutieren, wie es in der nächsten Jagdsaison weitergehen soll.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Die Klage hat sich als völlig unnötig und sinnlos herausgestellt. Ich habe sowieso nie unbefugt dieses Jagdrevier betreten, sondern von öffentlichen Straßen aus die Jagd dokumentiert. Jetzt zu erklären, in Zukunft nie unbefugt dieses Revier betreten zu wollen, ist mir daher nicht schwer gefallen. Natürlich fordern wir weiter vehement ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere und sind gespannt darauf, was sich nach der Jagdgesetzreform in den Verhandlungen mit Mensdorff-Pouilly ergeben wird. Ich hoffe es werden dort nie wieder Zuchtfasane aus Ungarn angekarrt und für zahlende Jagdgäste ausgesetzt.“

Vor Prozessbeginn hatte der VGT bei der BH Güssing in Anwesenheit von gut 20 PolizistInnen eine kleine Demo abgehalten. Der BH wird vorgeworfen, in dieser Sache nicht neutral zu sein. Während die TierschützerInnen zahlreiche Strafverfügungen erhielten, wurde bzgl. der Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly bisher noch nicht einmal jemand einvernommen.

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